Kündigung

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Informationen zur Kündigung

Wann kann ich kündigen?

  • Mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf
  • 14 Tage nach Auszahlung von einem Schadenfall
  • Bei Prämienerhöhung durch Zurich
  • Bei Fahrzeugwechsel (siehe Häufig gestellte Fragen)
  • Beim Umzug ins Ausland

Wie kann ich kündigen?

  • Per Kündigungsformular, per Email oder schriftlich per Post (nicht eingeschrieben)
  • Notieren Sie die Policenummer und das wirksame Datum
  • Wichtig: Nicht das Versanddatum, sondern das Empfangsdatum ist entscheidend

Weitere Informationen zu den Kündigungsbestimmungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), bisweilen auch in Besonderen Bedingungen, die Sie zusammen mit ihrer Versicherungspolice erhalten haben.

Häufig gestellte Fragen

Ich ziehe ins Ausland. Wann kann ich kündigen?

Wenn Sie ins Ausland umziehen können Sie ihre Versicherung ausserhalb der Kündigungsfrist kündigen (ausschlaggebend ist das Abmeldedatum der Gemeinde). Reichen Sie uns bei der Kündigung eine Abmeldebestätigung mit ein.

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