Reiseversicherung

Familienpaar läuft auf Sandstrand mit 2 Kindern

Reiseversicherung

Mit der Relax Assistance sind Sie auf Reisen im In- und Ausland umfassend geschützt: Für das sichere Gefühl unterwegs.

Unser Schutz für Ihre Reise

Die Relax Assistance Reiseversicherung enthält standardmässig folgende Bausteine: Annullierungskosten, Reiseschutz und Ersatzreise. Bei Bedarf können Sie die Versicherung erweitern und Reiserechtschutz im Ausland, Pannenhilfe oder Schutz für Reisegepäck und Gepäckverspätung hinzufügen. «Pannenhilfe» und «Annullierungskosten» sind auch als einzelne Bausteine statt im Paket erhältlich.

Internationale Reiseversicherung

Ob einzelner Baustein oder als Paket – mit uns sind Sie auf Reisen immer passend versichert. Stellen Sie Ihren Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen zusammen. So versichern Sie nur, was Sie wirklich brauchen.
Einzel
Annullierungskosten
  • Übernahme der Annullierungskosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann.
Mehr Informationen
Basis-Paket
Relax Assistance Reiseversicherung

Annullierungskosten

  • Übernahme der Annullierungskosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann

Reiseschutz

  • Übernahme der Rückreise- und Mehrkosten, wenn die Reise abgebrochen werden muss 

Ersatzreise

  • Übernahme der Reisekosten nach einer medizinisch notwendigen Repatriierung während der Reise 

Reiserechtsschutz im Ausland

  • Unterstützung bei reisebezogenen Rechtsfällen im Ausland
Prämie berechnen
Einzel/Zusatz
Pannenhilfe
  • Kostenübernahme für die Pannenhilfe vor Ort, mit dem eigenen oder fremden Motorfahrzeug und Sicherstellung der Mobilität 
  • Übernahme der Mehrkosten bis zu CHF 5'000 (inkl. Ersatzfahrzeug), sofern das Motorfahrzeug nicht mehr benutzbar ist 
  • Pannenhilfe für Fahrräder und Motorfahrräder ebenfalls mitversichert
Mehr Informationen

Haben Sie Fragen zur Reiseversicherung?

Mit der Zurich Relax Assistance im Gepäck sind Sie bei Zwischen- und Notfällen unterwegs gut ausgerüstet. Sie können die Reise­ver­sicherung für sich oder für alle Personen in Ihrem Haushalt online abschliessen.

Wer ist alles bei der Reiseversicherung mitversichert?

Versichert sind je nach Vereinbarung die Einzelperson oder alle im gleichen Haushalt lebenden Personen.

  • Einzelperson: Versichert ist der Versicherungsnehmer
  • Alle im gleichen Haushalt lebenden Personen: Versichert sind der Versicherungsnehmer und sämtliche Personen, die mit ihm in Wohngemeinschaft leben oder als Wochen- oder Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren. Weitere Informationen zur Versicherungsdeckung entnehmen Sie den AVB in unseren Downloads.

Falls ich aus geschäftlichen Gründen eine Reise absagen muss, übernimmt die Versicherung dann die Kosten?

Nein, ausser wenn

- der Arbeitsvertrag der versicherten Person unerwartet durch den Arbeitgeber gekündigt wird (eine selbstverschuldete Kündigung ist nicht versichert);
- der beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) als arbeitslos gemeldete Versicherte Auflagen vom RAV befolgen muss oder ein neues Arbeitsverhältnis annimmt; und als direkte Folge davon die bereits gebuchte Reise nicht antreten kann;

Was beinhaltet die Reisegepäckversicherung?

Versichert ist das Reisegepäck, welche die versicherten Personen zum persönlichen und privaten Gebrauch auf einer Reise mitführen oder einer Transportunternehmung zur Beförderung ans Reiseziel übergeben, bis zu der in der Police aufgeführten Versicherungssumme.

Schäden am Reisegepäck

Versichert sind Schäden am Reisegepäck durch Diebstahl oder durch plötzliche, unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Fallschirme, Gleitschirme, Hängegleiter und Kitesurfingausrüstungen sind nur gegen Diebstahl oder Verlust versichert.

Gepäckverspätung

Versichert sind die Kosten für unbedingt notwendige Anschaffungen von Ersatzgegenständen bis maximal 30% der Versicherungssumme, wenn das zur Beförderung übergebene Reisegepäck verspätet ausgeliefert wird.

Ist bei Reiseversicherung auch Rückführung im Kranken-, Todesfall inbegriffen?

Ja, die Repatriierung ist bei ernsthafter Erkrankung oder schwerem Unfall der versicherten Person an den ständigen Wohnort in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein bzw. das dortige Spital versichert.

Weiter sind die Kosten für die Bergung und Überführung des Leichnams eines Versicherten an den Wohnort in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein versichert.

Gilt meine Pannenversicherung auch im Ausland während Reisen?

Die Versicherung gilt für Schadenereignisse, die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas sowie in den Mittelmeerrand- und Inselstaaten eintreten. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der örtlichen Geltung liegen.

In folgenden Staaten gilt die Versicherung jedoch nicht: Weissrussland, Moldawien, Ukraine, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.

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Paketübersicht Zurich Relax Assistance

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