Das Reisebüro geht Konkurs
Sie haben Ihre Reise gebucht und zwei Monate später geht das Reisebüro oder die Fluggesellschaft Konkurs. Nun stellt sich die Frage, welche Ansprüche Sie erheben können. Gemäss Reisegesetz bekommen Sie bei Pauschalreisen, also bei Reisen bestehend aus zwei Leistungen (z.B. Flug & Hotel oder Hotel & Mietauto), Ihr Geld zurück. In diesen Fällen springt bei einem Konkurs nämlich ein Garantiefonds ein. Auf der Website von «Reisegarantie» können Sie nachlesen, welche Reisebüros dem Fonds angeschlossen sind. Bei reinen Flugbuchungen hingegen erhalten Sie möglicherweise keine Entschädigung. Wer hierfür eine Deckung wünscht, muss eine separate Reiseversicherung abschliessen. Erkundigen Sie sich bei Abschluss genau, ob diese Deckung darin auch enthalten ist. Nicht jede Reiseversicherung deckt automatisch die Insolvenz von Transportunternehmen.
- Tipp 1: Es kann tatsächlich vorkommen, dass ein Reisebüro seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Wer ganz sicher sein will, dass man sein Geld im Konkursfall zurückbekommt, sollte prüfen, ob das Reisebüro Mitglied im Garantiefonds ist.
Sie möchten die Reise selbst absagen
Manchmal muss man auch Reisen absagen, weil sich z.B. die Sicherheitslage des Landes geändert hat oder dort eine Infektionskrankheit wie SARS oder das Ebola- und Zika-Fieber ausgebrochen ist. Wenn bereits bei der Buchung Reisewarnungen vorlagen (z.B. vom Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, EDA, oder vom Bundesamt für Gesundheit, BAG), sind weder das Reisebüro noch die Reiseversicherung verpflichtet, das Geld zurückzuerstatten. Ändert sich die Situation nach der Buchung, werden die Annullierungskosten übernommen. Deshalb – und dies gilt vor allem für Selbstbucher – sollten Sie sich vorab gründlich über die Feriendestination informieren. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten gibt unter www.eda.admin.ch gute Hinweise zu Sicherheit, Risiken, Vorsichtsmassnahmen und Einreisebestimmungen.
- Tipp 2: Informieren Sie sich frühzeitig bei der Botschaft des Ziellandes über die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften. Eventuell benötigen Sie ein Einreise- oder Transitvisum für das Reiseland. Manche Länder fordern sogar ein Ausreisevisum.
Das Zimmer hält nicht, was versprochen wurde
Wenn das Zimmer nicht hält, was die Broschüre oder die Website versprochen hat, dann schlucken Sie den Ärger nicht einfach hinunter. Meistens lohnt sich eine Beschwerde beim Empfang. Sie haben gute Chancen, ein neues Zimmer oder einen Preisnachlass zu erhalten. Doch zu viel versprechende Prospekte sind nicht das grösste Problem, immer öfter kann man auch auf Bettwanzen treffen – vor allem in Grossstädten. In Deutschland, den USA und auch in Frankreich beschweren sich vermehrt Gäste über dieses Ungeziefer. Im Online-Reisemagazin von Holidayguru gibt es gute Hinweise zum Thema Bettwanzen: einfach auf www.holidayguru.ch in der Suchmaschine den Begriff «Bettwanze» eingeben.
- Tipp 3: Hält ein Hotel in der Schweiz sein Versprechen nicht, kann man sich auch an eine Ombudsstelle der Schweizer Hotellerie wenden. Dort werden kostenlose Beratungen angeboten.
Ein Unfall im Ausland
Wer im Ausland einen Unfall hat, muss das umgehend beim Unfallversicherer seines Arbeitgebers und, falls vorhanden, bei seiner Reiseversicherung melden. Nichterwerbstätige müssen den Unfall bei ihrer Krankenkasse melden. Grundsätzlich sind nur Notfallbehandlungen bei der Schweizer Krankenkasse versichert, die nicht bis zur Rückkehr nach Hause warten können. Leistungen werden nur dann erbracht, wenn die medizinische Behandlung im Ausland dringend notwendig ist und eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist. Die Kosten für Repatriierungsflüge wiederum übernimmt die Krankenkasse nur, wenn im Ausland keine zureichende medizinische Versorgung vorhanden ist.
- Tipp 4: Informieren Sie sich, ob und inwiefern Ihre Krankenkasse für Behandlungen im Ausland aufkommt. Eventuell wird für die Rettungs- und Rückreisekosten ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt – zum Beispiel eine Reiseversicherung.
Krank vor oder während der Reise
Viele Reisebüros bieten bei der Buchung eine Annullierungskostenversicherung an. Diese deckt die Kosten, wenn die Reise aufgrund einer Krankheit abgesagt werden muss. Diese Versicherung kann für jede Reise separat abgeschlossen werden. Bei einer akuten Erkrankung im Ausland übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse die Heilungskosten bei Arzt- oder Spitalbesuchen im Ausland. Diese Kostenübernahmen sind jedoch auf den doppelten Betrag begrenzt, den die gleiche Behandlung zu Hause im Wohnkanton gekostet hätte. Für Europa reicht diese Deckung meistens. In den USA, Kanada, Japan oder Australien sind die Gesundheitskosten jedoch hoch: Eine Behandlung kann also rasch mehr als doppelt so viel kosten wie in der Schweiz. Ab dem doppelten Betrag zahlt die Krankenkasse nicht mehr. Wünschen Sie eine höhere Deckung, so müssen Sie dies mit einer Zusatzversicherung abdecken.
- Tipp 5: Bei mehreren Reisen pro Jahr lohnt sich eine jährliche Reiseversicherung, denn damit erübrigen sich die einzelnen Annullierungskostenversicherungen bei den Buchungen der jeweiligen Reise. Ausserdem ist es ratsam, die Heilungskosten vorab zu überprüfen. So ersparen Sie sich böse Überraschungen.
Wenn Bargeld, Handtasche oder Koffer abhandenkommen
Bei Diebstahl wird das Bargeld nicht zurückerstattet – auch nicht mit der Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts». Die Diebstahldeckung in der Hausratversicherung zahlt immerhin die Sachen, die man bei sich trägt, zum Beispiel eine Kamera oder Handtasche – in der Regel bis zu einem Wert von CHF 2’000. Wer seine teuren Gegenstände wie eine Fotoausrüstung oder ein Diamantcollier schützen will, für den empfiehlt sich eine Wertsachenversicherung. Bei Zurich kann jeder Gegenstand einzeln versichert werden. Damit die Gegenstände eines «verloren gegangenen» Koffers zurückerstattet werden, muss der Inhalt des Koffers belegt werden können – am besten mit Quittungen. Wer diese nicht mehr hat, sollte vor der Reise den Kofferinhalt fotografieren. Wichtig: Markieren Sie den Koffer gut sichtbar zum Beispiel mit einem farbigen Band – manche «Diebstähle» sind einfach nur Verwechslungen. Wenn der Pass gestohlen wird, beschafft die Auslandsvertretung der Schweiz neue Papiere. Oft dauert das ein paar Tage, es lohnt sich also, eine Kopie des Passes separat aufzubewahren. Weiter unterstützt die Auslandsvertretung auch mit Überbrückungskrediten, die später zurückerstattet werden können.
- Tipp 6: Auch bei Sicherheitskontrollen gibt es Diebstähle. Legen Sie deshalb Ihre Brieftasche, Ihren Schmuck oder Ihre Uhr nie offen in die zur Verfügung stehenden Kisten. Stecken Sie diese lieber in Ihr Handgepäck.
Impfungen für tropische Länder
Wer gerne in die Ferne schweift, sollte sich schon ein halbes Jahr im Voraus über notwendige Impfungen informieren. Denn für zahlreiche Ferndestinationen werden Impfungen gegen Hepatitis A und B empfohlen. Ausserdem wird bei diversen Ländern für die Einreise zusätzlich eine Gelbfieberimpfung vorausgesetzt. Dabei ist der Eintrag im internationalen Impfpass der World Health Organization (WHO) Pflicht. Zwischen den einzelnen Impfungen liegen oft mehrere Wochen. Erstellen Sie deshalb rechtzeitig mit Ihrem Arzt einen Impfplan. Berücksichtigen Sie dabei auch, dass man sich nicht impfen lassen kann, wenn man krank ist. Planen Sie also die Folgeimpfungen nicht auf die letzte Minute vor der Abreise.
- Tipp 7: Impfpass verlegt? Unter www.travelclinic.ch können mit einem Passwort alle Impfungen und durchgemachten Kinderkrankheiten von jedem Internetanschluss der Welt aus eingesehen werden.
Im Notfall schnell zur Hand: die Reiseapotheke
An den meisten Orten gibt es zwar eine Apotheke, dennoch ist es hilfreich, auch ein paar Medikamente griffbereit zu haben. Denn oft kann die Suche nach einer Apotheke den Reiseplan durcheinanderbringen, sodass es schade um den verpassten Bus oder den verlorenen Morgen ist. Vor allem, wenn es sich eigentlich nur um die Behandlung eines Sonnenbrands oder von lästigen Mückenstichen handelt. Wir empfehlen, zusätzlich auch Medikamente gegen Durchfall, Übelkeit, Reisekrankheiten sowie Fieber und Schmerzen dabei zu haben. Wichtig sind auch Verbandsmaterial, Desinfektionslösung und eine Salbe gegen Verstauchungen. Reist man mit Kindern, sollten Augen- und Ohrentropfen nicht fehlen. Wer bestimmte Medikamente dauerhaft einnehmen muss, notiert sich am besten den Namen des Wirkstoffs. Da das gleiche Präparat im Ausland unter einem anderen Namen erhältlich sein kann, nutzt der Name allein oft nichts. Achtung: Packen Sie wichtige Medikamente ins Handgepäck. Bei Reisen im Auto sind sie vor der Hitze im Kofferraum geschützt oder können auf einer Flugreise nicht mit dem Reisegepäck verloren gehen.
- Tipp 8: Wenn Sie weit ab der Zivilisation unterwegs sind oder in ein tropisches Land reisen, lassen Sie sich von einer Fachspezialistin oder einem Fachspezialisten für Reisemedizin beraten. Eine ausführliche Checkliste für Ihre Reiseapotheke finden Sie auf www.travelclinic.ch unter der Rubrik «Dienstleistungen».
Reisecheckliste
Vor der Buchung:
- politische Lage des Reiseziels überprüfen
- erforderliche Dokumente überprüfen (Visa)
- Reiseversicherung abschliessen
Sechs Monate vor Abreise:
- Visa beantragen und Pass kontrollieren
- Impfungen überprüfen
- Versicherungen regeln (Rechtsschutz, Heilungskosten)
Drei Wochen vor Abreise:
- Reiseapotheke und persönliche Medikamente zusammenstellen
- Ausrüstung überprüfen
- Zahlungs- und Kommunikationsmittel fürs Ausland sicherstellen und notfalls freischalten lassen
Eine Woche vor Abreise:
- Reiseroute einer nahestehenden Person übergeben
- Beaufsichtigung der Wohnung regeln
- Reisedokumente kopieren und online ablegen, Rechnungen bezahlen, Post zurückstellen
Einen Tag vor der Abreise:
- Reiseunterlagen ins Handgepäck stecken
- aktuelles Wetter im Reiseland abfragen
- Koffer packen und beschriften
Am Abreisetag:
- keine Wertgegenstände offen herumliegen lassen
- Fenster und Türen schliessen
- Netz- und Telefonstecker ziehen
Wir wünschen Ihnen eine schöne, spannende und abenteuerliche Reise – vergessen Sie Ihre Reiseunterlagen nicht!