Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt Sie und Ihre Familie gegen einen Lohnausfall, wenn Sie nach einem Unfall oder durch eine Krankheit Ihren Beruf gar nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben können. Infolge von Krankheit und/oder Unfall wird nach einer vereinbarten Wartefrist eine Rente ausgezahlt.
Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person wegen Krankheit, Unfall oder eines Gebrechens vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr imstande ist, ihren Beruf oder eine andere ihr zumutbare Tätigkeit auszuüben. Wird die versicherte Person während der vereinbarten Versicherungsdauer erwerbsunfähig, zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Rente bei Erwerbsunfähigkeit im Rahmen der Vertragsbedingungen.