Erwerbsunfähigkeit: So entsteht die Einkommenslücke
8 von 10 Invalidenfällen entstehen durch Krankheit. Spätestens nach zwei Jahren enden die Lohnfortzahlung und die Krankentaggelder – die Person ist erwerbsunfähig, sie erhält Gelder aus der 1. Säule (IV) und auch aus der 2. Säule (BVG), sofern eine Pensionskasse vorhanden ist.
Die Leistungen sind so berechnet, dass aus beiden Säulen zusammen rund 60% des bisherigen Einkommens erreicht werden. Die Auszahlungen können jedoch auch höher oder tiefer sein: Gibt es eine überdurchschnittlich gute Pensionskassenlösung, ist die Absicherung möglicherweise besser. Bei fehlenden Beitragsjahren in der AHV oder z.B. bei Teilzeit ist der Schutz oft geringer.
Familien sind besonders gefährdet
Wer Teilzeit arbeitet, ist bei einer Erwerbsunfähigkeit oft doppelt betroffen: Der Lohn ist durch das reduzierte Pensum bereits deutlich niedriger. Ausserdem schlägt der Koordinationsabzug in der Pensionskasse meist besonders stark zu Buche. Deshalb ist nur eine kleine Lohnsumme im BVG versichert. Wer mehrere Anstellungen in kleinen Pensen hat, ist möglicherweise gar nicht über die Pensionskasse versichert, weil er nirgends die Eintrittsschwelle erreicht.
In solchen Situationen kann eine Erwerbsunfähigkeit vor allem bei Familien zur Belastung werden: Wer wegen schwerer Krankheit erwerbsunfähig ist, kann auch die Kinderbetreuung nicht mehr im gleichen Masse wahrnehmen wie zuvor. Deshalb muss oft eine kostspielige externe Lösung gefunden werden.
Aus diesem Grund sind auch nichterwerbstätige Elternteile betroffen: Ihre Erziehungs- und Betreuungsleistung ist nicht nur für die Entwicklung der Kinder von grossem Wert, sondern hat auch einen finanziellen Gegenwert, der oft unterschätzt wird.
Jugendliche und junge Erwachsene – insbesondere Studierende – sind eine weitere Gruppe mit besonderem Versicherungsbedarf, denn sie starten meist mit einem eher niedrigen Lohn und haben noch nicht viel Geld in die Sozialversicherungssysteme eingezahlt.
Letztlich haben alle, die ihren bestehenden Lebensstandard halten möchten, einen Bedarf für eine Absicherung. So können sie sicherstellen, dass sie auch bei Invalidität am gewohnten Ort bleiben können, weiterhin ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen sowie Hobbies und Interessen nachgehen können.

So sichern Sie sich wirksam ab
Was würde eine Invalidität für Sie konkret bedeuten? Was würde es brauchen, damit Ihr Haushalt in den gewohnten Bahnen weiterläuft? Wie würden Sie Ihre laufenden Rechnungen und Hypothekarzinsen bezahlen?
Wenn Sie Ihre Vorsorgelücken schliessen und auch bei einer dauerhaften Krankheit Ihren Lebensstandard halten möchten, dann sollten Sie sich privat im Rahmen der 3. Säule absichern: Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie die Lücke zwischen bisherigem Einkommen und den Leistungen aus 1. und 2. Säule schliessen.
So schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor finanziellen Lücken. Sie stellen sicher, dass Sie und Ihre Familie weiterhin in der gewohnten Umgebung leben, die Miete oder Hypothek bezahlen und Ihren Verpflichtungen nachkommen können.
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Es ist einfach, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschliessen. Die Prämie für den gewünschten Versicherungsschutz können Sie online berechnen. Oft lohnt sich eine persönliche Beratung, denn die Lösungen sind so individuell wie Ihre Situation. Bei Zurich haben Sie die Wahl: Wir beraten Sie daheim, in der Agentur oder per Videokonferenz – ganz, wie es für Sie am besten passt.