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Gut geschützt auch bei Erwerbsunfähigkeit

Wussten Sie schon, dass Sie bei einer Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit nur noch mit ca. 60% Ihres bisherigen Einkommens rechnen können? Teilzeitkräfte sind oft noch stärker betroffen. Umso wichtiger ist eine kluge Absicherung. Sie bietet finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Liebsten.
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Erwerbsunfähigkeit: So entsteht die Einkommenslücke

8 von 10 Invalidenfällen entstehen durch Krankheit. Spätestens nach zwei Jahren enden die Lohn­fortzahlung und die Kranken­taggelder – die Person ist erwerbsunfähig, sie erhält Gelder aus der 1. Säule (IV) und auch aus der 2. Säule (BVG), sofern eine Pensionskasse vorhanden ist. 

Die Leistungen sind so berechnet, dass aus beiden Säulen zusammen rund 60% des bisherigen Einkommens erreicht werden. Die Aus­zahlungen können jedoch auch höher oder tiefer sein: Gibt es eine überdurch­schnittlich gute Pensions­kassenlösung, ist die Absicherung möglicher­weise besser. Bei fehlenden Beitrags­jahren in der AHV oder z.B. bei Teilzeit ist der Schutz oft geringer. 

Familien sind besonders gefährdet

Wer Teilzeit arbeitet, ist bei einer Erwerbs­unfähigkeit oft doppelt betroffen: Der Lohn ist durch das reduzierte Pensum bereits deutlich niedriger. Ausserdem schlägt der Koordinations­abzug in der Pensions­kasse meist besonders stark zu Buche. Deshalb ist nur eine kleine Lohn­summe im BVG versichert. Wer mehrere Anstellungen in kleinen Pensen hat, ist möglicher­weise gar nicht über die Pensions­kasse versichert, weil er nirgends die Eintrittsschwelle erreicht.

In solchen Situationen kann eine Erwerbs­unfähigkeit vor allem bei Familien zur Belastung werden: Wer wegen schwerer Krankheit erwerbs­unfähig ist, kann auch die Kinder­betreuung nicht mehr im gleichen Masse wahrnehmen wie zuvor. Deshalb muss oft eine kostspielige externe Lösung gefunden werden.

Aus diesem Grund sind auch nicht­erwerbstätige Elternteile betroffen: Ihre Erziehungs- und Betreuungs­leistung ist nicht nur für die Entwicklung der Kinder von grossem Wert, sondern hat auch einen finanziellen Gegen­wert, der oft unterschätzt wird.

Jugendliche und junge Erwachsene – insbesondere Studierende – sind eine weitere Gruppe mit besonderem Versicherungs­bedarf, denn sie starten meist mit einem eher niedrigen Lohn und haben noch nicht viel Geld in die Sozialversicherungs­systeme eingezahlt.

Letztlich haben alle, die ihren bestehenden Lebens­standard halten möchten, einen Bedarf für eine Absicherung. So können sie sicher­stellen, dass sie auch bei Invalidität am gewohnten Ort bleiben können, weiterhin ihre finanziellen Ver­pflichtungen erfüllen sowie Hobbies und Interessen nachgehen können.

 

So sichern Sie sich wirksam ab

Was würde eine Invalidität für Sie konkret bedeuten? Was würde es brauchen, damit Ihr Haushalt in den gewohnten Bahnen weiterläuft? Wie würden Sie Ihre laufenden Rechnungen und Hypothekar­zinsen bezahlen? 

Wenn Sie Ihre Vorsorge­lücken schliessen und auch bei einer dauerhaften Krankheit Ihren Lebens­standard halten möchten, dann sollten Sie sich privat im Rahmen der 3. Säule absichern: Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie die Lücke zwischen bisherigem Einkommen und den Leistungen aus 1. und 2. Säule schliessen. 

So schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor finanziellen Lücken. Sie stellen sicher, dass Sie und Ihre Familie weiterhin in der gewohnten Umgebung leben, die Miete oder Hypothek bezahlen und Ihren Verpflichtungen nachkommen können.  

 
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Erwerbsunfähigkeits­versicherung: So einfach geht’s

Es ist einfach, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschliessen. Die Prämie für den gewünschten Versicherungs­schutz können Sie online berechnen. Oft lohnt sich eine persönliche Beratung, denn die Lösungen sind so individuell wie Ihre Situation. Bei Zurich haben Sie die Wahl: Wir beraten Sie daheim, in der Agentur oder per Video­konferenz – ganz, wie es für Sie am besten passt.