Die Todes­fall­versicherung | Todesfallrisikoversicherung: Viel Sicher­heit für wenig Geld

An den Tod denkt niemand gern. Tun Sie es dennoch und sorgen Sie bewusst vor. Damit Ihre Familie, Freunde und Geschäftspartner im Ernstfall mehr Klarheit und weniger Sorgen haben.

Ein Todesfall – und plötzlich ist alles anders, weil der Vater, die Schwester oder der Ehe­mann nicht mehr da ist. Wie gut, wenn zum emotionalen Schmerz nicht auch noch Geld­sorgen kommen. Niemand weiss, was die Zukunft bringt. Doch zumindest fürs Finanzielle lässt sich gut vorsorgen – mit einer Todesfall­versicherung | Todesfallrisikoversicherung.

Ist das Haupt­ein­kommen von heute auf morgen weg, klafft im Haushalts­budget eine grosse Lücke.

Schon eine geringe Jahres­prämie reicht, um im Todes­fall eine Aus­zahlung im sechs­stelligen Bereich zu garantieren. Wählen Sie die Summe sinnvoll, so dass sie effektive Ausgaben Ihrer Ange­hörigen deckt: Lebens­haltungs­kosten, laufende Ausbildungs­kosten, Abzahlungen von Hypotheken, Auszahlung von Geschäfts­partnern oder Bestattungs­kosten.

Fünf Gründe für eine Todesfallversicherung | Todesfallrisikoversicherung

1. Kindern die Zukunft sichern

Ihre Kinder sind für Sie das Wichtigste. Auch wenn etwas passiert, sollen sie alle Optionen behalten – selbst wenn die Zukunft eine teure Ausbildung, ein lang ersehnter Sprach­aufenthalt oder ein aufwendiges Studium bereithält. Ihr Leben soll nicht von Verzicht geprägt sein und der Haushalt nicht bei jedem grösseren Wunsch finanziell Kopf stehen.

2. Ehepartner absichern

Mit maximal CHF 1’960 pro Monat fällt die Hinterlassenen­rente aus der ersten Säule (AHV) auch für Verheiratete nicht üppig aus. Oftmals besteht noch ein Anspruch aus der zweiten Säule (BVG). Aber reicht dies, um alle Kosten zu decken? Sie haben es heute in der Hand, dieses Budget aufzubessern. Wird es für die hinter­lassene Person nicht möglich sein, schnell wieder zu arbeiten oder allenfalls nur mit einem kleinen Verdienst, empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung.

3. Konkubinatspartner

Sie möchten Ihre Partnerin oder Ihren Partner abgesichert wissen – auch ohne Trauschein. Die Todesfall­versicherung | Todesfallrisikoversicherung ist ein geeignetes Mittel dazu. Anders als bei der Ehe und der eingetragenen Partner­schaft haben Konkubinats­partner keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Erbe. Zudem erhalten sie keine Witwen-  bzw. Witwer­rente aus der AHV, und Pensions­kassen (BVG) zahlen nur unter bestimmten Voraus­setzungen.

4. Das Eigenheim bewahren

Wollen Sie, dass Ihre Familie unter keinen Umständen ihr Zuhause verlassen muss? Mit der Todesfall­auszahlung haben Ihre Hinter­bliebenen die Option, die Hypothek ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Ihre Familie kann somit selbst entscheiden, wie und wo sie ihre Zukunft gestalten möchte.

5. Konstanz für Ihre Firma

Sind Sie Inhaber oder Teil­haber einer Firma, deren Erfolg stark personen­abhängig ist? Mit wenig Geld können Geschäfts­partner sich gegen­seitig absichern und den Fort­bestand des Unternehmens sicherstellen.

Todesfall­versicherung | Todesfallrisikoversicherung: So einfach geht's.

Grundsätzlich ist es einfach, eine Todesfall­versicherung | Todesfallrisikoversicherung abzuschliessen: Zuerst wählen Sie die Höhe des auszubezahlenden Kapitals und die Vertrags­dauer. Dann bestimmen Sie die begünstigte Person, die im Falle Ihres Todes die Versicherungs­summe erhalten soll. Gleich­zeitig prüfen Sie, ob Sie einen gleich­bleibenden oder einen abnehmenden Risiko­schutz benötigen. Die Prämie für den gewünschten Versicherungs­schutz können Sie online berechnen.

Es ist jedoch empfehlens­wert, Ihre aktuelle Situation mit einem Spezialisten zu besprechen und sich den Bedarf aufzeigen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie die richtigen Personen absichern und den richtigen Versicherungs­schutz wählen, damit für Ihre Angehörige z.B. Lebens­unterhalts­kosten, Abzahlung von Hypotheken, Auszahlung von Geschäfts­partnern, laufende Ausbildungs­kosten und Bestattungs­kosten finanzierbar bleiben.

Sind Sie abhängig vom Einkommen einer anderen Person? Es gibt Möglichkeiten, eine andere Person zu versichern und sich selbst zu begünstigen lassen Sie sich von einem Experten beraten. Ausserdem bleiben Sie flexibel: Falls sich etwas in Ihrem Leben ändert, können Sie Ihren Versicherungs­schutz anpassen.

Nebst der finanziellen Vorsorge hilft den Angehörigen auch ein klares Testament. Wenn die Vermögens­zuteilung klar geregelt ist, entstehen bei den Hinter­bliebenen keine Unsicherheiten über mögliche Ansprüche.

Tipps: Testament

Testament

Wann soll ich ein Testament verfassen?

Es gibt verschiedene Gründe, um ein Testament zu verfassen. Besonders ratsam ist ein Testament für Familien und für Konkubinats­paare.

Vermögens­verteilung

Gemäss Schweizer Recht erben Ehe­partner und Nach­kommen zu gleichen Teilen. Das kann dazu führen, dass der überlebende Ehe­gatte das Haus verkaufen muss, um die Kinder gemäss gesetzlichen Vorgaben auszuzahlen. Wer das verhindern will, kann über einen notariell beurkundeten Ehe- oder Erbvertrag steuern, welche Vermögens­massen beim überlebenden Ehe­gatten verbleiben und welche zur Erb­teilung gelangen.

Konkubinats­paare

Für eine Erbschaft muss der Konkubinatspartner auf jeden Fall im Testament aufgeführt sein und er sollte davon auch Kenntnis haben. 

Da es sich bei einer gesteuerten Vermögens­teilung meistens um ein komplexes Thema handelt, empfiehlt es sich, die Nachlass­planung mit einer Fach­person wie Rechts­anwalt, Notar oder Treu­händer zu besprechen.

Wie schreibe ich mein Testament?

Ein Testament muss eigenhändig geschrieben oder öffentlich beurkundet sein. Zudem empfiehlt es sich, das Testament einfach und verständlich zu verfassen.
  • Eigenhändig von Hand geschrieben
    Wichtig ist, dass das Testament von A bis Z samt Datum eigen­händig und von Hand geschrieben sowie mit Unter­schrift versehen wird. Alternativ kann man ein Testament auch von einem Notar erstellen und beurkunden lassen, wenn man z.B. nicht (mehr) schreiben kann oder ein sehr komplexer Sach­verhalt vorliegt.
  • Klare Aussagen
    Weiter gilt: Der Text sollte so einfach und klar wie möglich sein, damit kein Interpretations­spielraum besteht. Ein Beispiel: «Ich setze alle Erben auf den Pflicht­teil. Mein Ehepartner erhält das restliche Vermögen.»

Wie stelle ich sicher, dass mein Testament gefunden wird?

Entscheidend ist, dass die richtigen Personen das Testament finden und niemand das Dokument unterschlagen kann.

 

  • Besser nicht: Nachttisch­schublade oder Banksafe
    Wer weiss, wie viele Testamente verschwinden – weil sie in irgendeiner Schublade aufbewahrt, aber nie gefunden wurden? Fach­personen raten davon ab, das eigenhändige Testament privat oder im Bank­safe aufzubewahren. Weil es möglicherweise nicht gefunden wird. Oder in falsche Hände gerät.
  • So ist es sicherer
    Wer sein Testament vom Notar erstellen und beurkunden lässt, kann es auch dort aufbewahren lassen. Alternativ kann man auf der Gemeinde anfragen, wo man das Testament öffentlich deponieren kann. In jedem Kanton wird eine Behörde damit beauftragt, Testamente öffentlich aufzubewahren: Meistens ist es die Wohnsitz­gemeinde.

Podcast-Serie «Häsch gwüsst? Expertentalk mit Zurich Schweiz»

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