Sicherheit im Todesfall: Finanzielle Absicherung für Ihre Angehörigen
Ein Todesfall – und plötzlich ist alles anders, weil der Vater, die Schwester oder der Ehemann nicht mehr da ist. Wie gut, wenn zum emotionalen Schmerz nicht auch noch Geldsorgen kommen. Niemand weiss, was die Zukunft bringt. Doch zumindest fürs Finanzielle lässt sich gut vorsorgen – mit einer Todesfallversicherung | Todesfallrisikoversicherung.
Ist das Haupteinkommen von heute auf morgen weg, klafft im Haushaltsbudget eine grosse Lücke.
Schon eine geringe Jahresprämie reicht, um im Todesfall eine Auszahlung im sechsstelligen Bereich zu garantieren. Wählen Sie die Summe sinnvoll, so dass sie effektive Ausgaben Ihrer Angehörigen deckt: Lebenshaltungskosten, laufende Ausbildungskosten, Abzahlungen von Hypotheken, Auszahlung von Geschäftspartnern oder Bestattungskosten.
Fünf Gründe für eine Todesfallversicherung | Todesfallrisikoversicherung
Kindern die Zukunft sichern
Ihre Kinder sind für Sie das Wichtigste. Auch wenn etwas passiert, sollen sie alle Optionen behalten – selbst wenn die Zukunft eine teure Ausbildung, ein lang ersehnter Sprachaufenthalt oder ein aufwendiges Studium bereithält. Ihr Leben soll nicht von Verzicht geprägt sein und der Haushalt nicht bei jedem grösseren Wunsch finanziell Kopf stehen.
Ehepartner absichern
Mit maximal CHF 2’520 pro Monat fällt die Hinterlassenenrente aus der ersten Säule (AHV) auch für Verheiratete nicht üppig aus. Oftmals besteht noch ein Anspruch aus der zweiten Säule (BVG). Aber reicht dies, um alle Kosten zu decken? Sie haben es heute in der Hand, dieses Budget aufzubessern. Wird es für die hinterlassene Person nicht möglich sein, schnell wieder zu arbeiten oder allenfalls nur mit einem kleinen Verdienst, empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung.
Konkubinatspartner
Sie möchten Ihre Partnerin oder Ihren Partner abgesichert wissen – auch ohne Trauschein. Die Todesfallversicherung | Todesfallrisikoversicherung ist ein geeignetes Mittel dazu. Anders als bei der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft haben Konkubinatspartner keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Erbe. Zudem erhalten sie keine Witwen- bzw. Witwerrente aus der AHV, und Pensionskassen (BVG) zahlen nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Das Eigenheim bewahren
Wollen Sie, dass Ihre Familie unter keinen Umständen ihr Zuhause verlassen muss? Mit der Todesfallauszahlung haben Ihre Hinterbliebenen die Option, die Hypothek ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Ihre Familie kann somit selbst entscheiden, wie und wo sie ihre Zukunft gestalten möchte.
Konstanz für Ihre Firma
Sind Sie Inhaber oder Teilhaber einer Firma, deren Erfolg stark personenabhängig ist? Mit wenig Geld können Geschäftspartner sich gegenseitig absichern und den Fortbestand des Unternehmens sicherstellen.
Grundsätzlich ist es einfach, eine Todesfallversicherung | Todesfallrisikoversicherung abzuschliessen:
- Zuerst wählen Sie die Höhe des auszubezahlenden Kapitals und die Vertragsdauer.
- Dann bestimmen Sie die begünstigte Person, die im Falle Ihres Todes die Versicherungssumme erhalten soll.
- Gleichzeitig prüfen Sie, ob Sie einen gleichbleibenden oder einen abnehmenden Risikoschutz benötigen.
Die Prämie für den gewünschten Versicherungsschutz können Sie online berechnen.
Besprechen Sie Ihre aktuelle Situation mit einem Spezialisten, um den Bedarf festzustellen und den richtigen Versicherungsschutz zu wählen. So bleiben Lebensunterhaltskosten, Hypotheken, Ausbildungskosten und Bestattungskosten Ihrer Angehörigen finanzierbar.
Sind Sie vom Einkommen einer anderen Person abhängig? Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um diese Person zu versichern und sich selbst zu begünstigen. Passen Sie Ihren Versicherungsschutz bei Bedarf an. Ein klares Testament hilft zudem, Unsicherheiten bei den Hinterbliebenen zu vermeiden.