Ein Todesfall – und plötzlich ist alles anders, weil der Vater, die Schwester oder der Ehemann nicht mehr da ist. Wie gut, wenn zum emotionalen Schmerz nicht auch noch Geldsorgen kommen. Niemand weiss, was die Zukunft bringt. Doch zumindest fürs Finanzielle lässt sich gut vorsorgen – mit einer Todesfallversicherung | Todesfallrisikoversicherung.
Ist das Haupteinkommen von heute auf morgen weg, klafft im Haushaltsbudget eine grosse Lücke.
Schon eine geringe Jahresprämie reicht, um im Todesfall eine Auszahlung im sechsstelligen Bereich zu garantieren. Wählen Sie die Summe sinnvoll, so dass sie effektive Ausgaben Ihrer Angehörigen deckt: Lebenshaltungskosten, laufende Ausbildungskosten, Abzahlungen von Hypotheken, Auszahlung von Geschäftspartnern oder Bestattungskosten.
Fünf Gründe für eine Todesfallversicherung | Todesfallrisikoversicherung
1. Kindern die Zukunft sichern
Ihre Kinder sind für Sie das Wichtigste. Auch wenn etwas passiert, sollen sie alle Optionen behalten – selbst wenn die Zukunft eine teure Ausbildung, ein lang ersehnter Sprachaufenthalt oder ein aufwendiges Studium bereithält. Ihr Leben soll nicht von Verzicht geprägt sein und der Haushalt nicht bei jedem grösseren Wunsch finanziell Kopf stehen.
2. Ehepartner absichern
Mit maximal CHF 1’960 pro Monat fällt die Hinterlassenenrente aus der ersten Säule (AHV) auch für Verheiratete nicht üppig aus. Oftmals besteht noch ein Anspruch aus der zweiten Säule (BVG). Aber reicht dies, um alle Kosten zu decken? Sie haben es heute in der Hand, dieses Budget aufzubessern. Wird es für die hinterlassene Person nicht möglich sein, schnell wieder zu arbeiten oder allenfalls nur mit einem kleinen Verdienst, empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung.
3. Konkubinatspartner
4. Das Eigenheim bewahren
Wollen Sie, dass Ihre Familie unter keinen Umständen ihr Zuhause verlassen muss? Mit der Todesfallauszahlung haben Ihre Hinterbliebenen die Option, die Hypothek ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Ihre Familie kann somit selbst entscheiden, wie und wo sie ihre Zukunft gestalten möchte.
5. Konstanz für Ihre Firma
Sind Sie Inhaber oder Teilhaber einer Firma, deren Erfolg stark personenabhängig ist? Mit wenig Geld können Geschäftspartner sich gegenseitig absichern und den Fortbestand des Unternehmens sicherstellen.
Todesfallversicherung | Todesfallrisikoversicherung: So einfach geht's.
Grundsätzlich ist es einfach, eine Todesfallversicherung | Todesfallrisikoversicherung abzuschliessen: Zuerst wählen Sie die Höhe des auszubezahlenden Kapitals und die Vertragsdauer. Dann bestimmen Sie die begünstigte Person, die im Falle Ihres Todes die Versicherungssumme erhalten soll. Gleichzeitig prüfen Sie, ob Sie einen gleichbleibenden oder einen abnehmenden Risikoschutz benötigen. Die Prämie für den gewünschten Versicherungsschutz können Sie online berechnen.
Es ist jedoch empfehlenswert, Ihre aktuelle Situation mit einem Spezialisten zu besprechen und sich den Bedarf aufzeigen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie die richtigen Personen absichern und den richtigen Versicherungsschutz wählen, damit für Ihre Angehörige z.B. Lebensunterhaltskosten, Abzahlung von Hypotheken, Auszahlung von Geschäftspartnern, laufende Ausbildungskosten und Bestattungskosten finanzierbar bleiben.
Sind Sie abhängig vom Einkommen einer anderen Person? Es gibt Möglichkeiten, eine andere Person zu versichern und sich selbst zu begünstigen – lassen Sie sich von einem Experten beraten. Ausserdem bleiben Sie flexibel: Falls sich etwas in Ihrem Leben ändert, können Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen.
Nebst der finanziellen Vorsorge hilft den Angehörigen auch ein klares Testament. Wenn die Vermögenszuteilung klar geregelt ist, entstehen bei den Hinterbliebenen keine Unsicherheiten über mögliche Ansprüche.
Tipps: Testament
Wann soll ich ein Testament verfassen?
Es gibt verschiedene Gründe, um ein Testament zu verfassen. Besonders ratsam ist ein Testament für Familien und für Konkubinatspaare.
Vermögensverteilung
Gemäss Schweizer Recht erben Ehepartner und Nachkommen zu gleichen Teilen. Das kann dazu führen, dass der überlebende Ehegatte das Haus verkaufen muss, um die Kinder gemäss gesetzlichen Vorgaben auszuzahlen. Wer das verhindern will, kann über einen notariell beurkundeten Ehe- oder Erbvertrag steuern, welche Vermögensmassen beim überlebenden Ehegatten verbleiben und welche zur Erbteilung gelangen.
Konkubinatspaare
Für eine Erbschaft muss der Konkubinatspartner auf jeden Fall im Testament aufgeführt sein und er sollte davon auch Kenntnis haben.
Da es sich bei einer gesteuerten Vermögensteilung meistens um ein komplexes Thema handelt, empfiehlt es sich, die Nachlassplanung mit einer Fachperson wie Rechtsanwalt, Notar oder Treuhänder zu besprechen.
Wie schreibe ich mein Testament?
- Eigenhändig von Hand geschrieben
Wichtig ist, dass das Testament von A bis Z samt Datum eigenhändig und von Hand geschrieben sowie mit Unterschrift versehen wird. Alternativ kann man ein Testament auch von einem Notar erstellen und beurkunden lassen, wenn man z.B. nicht (mehr) schreiben kann oder ein sehr komplexer Sachverhalt vorliegt. - Klare Aussagen
Weiter gilt: Der Text sollte so einfach und klar wie möglich sein, damit kein Interpretationsspielraum besteht. Ein Beispiel: «Ich setze alle Erben auf den Pflichtteil. Mein Ehepartner erhält das restliche Vermögen.»
Wie stelle ich sicher, dass mein Testament gefunden wird?
- Besser nicht: Nachttischschublade oder Banksafe
Wer weiss, wie viele Testamente verschwinden – weil sie in irgendeiner Schublade aufbewahrt, aber nie gefunden wurden? Fachpersonen raten davon ab, das eigenhändige Testament privat oder im Banksafe aufzubewahren. Weil es möglicherweise nicht gefunden wird. Oder in falsche Hände gerät. - So ist es sicherer
Wer sein Testament vom Notar erstellen und beurkunden lässt, kann es auch dort aufbewahren lassen. Alternativ kann man auf der Gemeinde anfragen, wo man das Testament öffentlich deponieren kann. In jedem Kanton wird eine Behörde damit beauftragt, Testamente öffentlich aufzubewahren: Meistens ist es die Wohnsitzgemeinde.
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