Für die Zukunft vorsorgen

Vorsorge passt in jede Lebensphase: Ob Sie gerade eine Ausbildung absolvieren, beruflich durchstarten oder den Ruhestand ansteuern. Der richtige Zeitpunkt, um Ihre Zukunft zu planen, ist jetzt.

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Was ist eine Lebensversicherung und wann lohnt sie sich? Fragen, Produkte und Services rund ums Thema.

Häufige Fragen zur Vorsorge

Wie funktioniert das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz?

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen:

  • der staatlichen Vorsorge (1. Säule)
  • der beruflichen Vorsorge (2. Säule) 
  • der privaten Vorsorge (3. Säule)

Das Ziel des Schweizer Vorsorgesystem ist es, der Schweizer Bevölkerung in allen Lebenslagen ein verlässliches Ein­kommen zu sichern. Zum Beispiel nach der Pensio­nierung, im Todesfall der Partnerin oder des Partners oder bei dauer­hafter Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. 

1. Säule – Staatliche Vorsorge

Bei der 1. Säule geht es um die Existenzsicherung. Mit dieser Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie der Erwerbsersatzordnung (EO).

Erfahren Sie mehr auf vita.ch.

2. Säule – Berufliche Vorsorge

Die 2. Säule sichert den gewohnten Lebensstandard. In die berufliche Vorsorge zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber mindestens gleich viel in eine Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch mehr einzahlen.

Erfahren Sie mehr auf vita.ch.

3. Säule – Private Vorsorge

Das Vermögen in der 3. Säule dient dazu, allfällige Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule zu schliessen. Sie ermöglicht es Ihnen auch, früher in Rente zu gehen oder Träume und Wünsche nach der Pensionierung zu erfüllen.

Erfahren Sie mehr in unserem Artikel zum 3 Säulen Prinzip.

Bank oder Versicherung: Wo liegen die Unterschiede in der 3. Säule?

Die grössten Unterschiede zwischen einer Säule-3a-Lösung einer Bank oder einer Versicherung liegen beim Risikoschutz für Sie und Ihre Familie, Ihrem Sparziel und der Vertragsdauer.

Risikoschutz für Familien und Sparziel
Bei einer Versicherung schliessen Sie im Rahmen der Säule 3a einen Versicherungsvertrag ab. Dieser beinhaltet einen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit und/oder Tod. Das heisst, falls Sie erwerbsunfähig werden, zahlt Ihre Versicherung den jährlichen anfallenden Betrag in die Säule 3a für Sie ein. Sie sparen entsprechend weiterhin für die Pensionierung, auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Je nach gewählter Vorsorgelösung wird Ihnen zusätzlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Pensionierung ausgezahlt. Sie erreichen Ihr definiertes Sparziel in jedem Fall. Im Todesfall wird Ihren Hinterbliebenen ein Todesfallkapital ausgezahlt. Somit sind Ihre Liebsten zumindest vor den finanziellen Folgen dieses Schicksalsschlags geschützt. Diesen Versicherungsschutz bezahlen Sie mit einem Teil Ihrer Prämie.

Wenn Sie Ihre Säule 3a bei einer Bank eröffnen, liegt der Hauptfokus auf dem Sparprozess. Sie und/oder Ihre Familie sind dabei nicht gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Todesfalls geschützt. Falls Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, dürfen Sie auch nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. In diesem Fall erreichen Sie Ihr definiertes Sparziel nicht. 

Vertragsdauer
Der Versicherungsvertrag im Rahmen der Säule 3a hat stets eine fixe Vertragsdauer. Diese reicht meistens bis zum ordentlicher Pensionsalter. Sie verpflichten sich, regelmässig einen bestimmten Betrag in die Säule-3a-Police einzuzahlen. 
Nach dem dritten Versicherungsjahr haben Sie aber die Möglichkeit, die Zahlungen bis zu drei Jahre zu pausieren. Der Versicherungsschutz erlischt dabei nicht. Das heisst, Sie sind weiterhin vollumfänglich versichert, wenn Sie zum Beispiel eine Babypause einlegen oder im Ausland sind. Die einzige Folge daraus ist, dass sich Ihr Sparziel um diese pausierten Beträge verringert.

Ich falle in der Arbeit länger als ein Jahr aus. Hat das Einfluss auf meine Altersvorsorge?

Ja, das hat es. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Job aufgeben, fallen in der 2. Säule die Risiko-Leistungen Tod und Invalidität weg. Ihr Altersguthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto transferiert. Damit bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) keine Beitragslücken entstehen, sollten Sie sich bei der AHV-Ausgleichsstelle melden und pro Jahr den Mindestbeitrag einzahlen, sofern Sie nicht verheiratet sind und der Mindestbeitrag über den/die Ehepartner/in abgegolten wird.

Fordern Sie Beratung an

Am besten kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, um allfällige Lücken mit einer individuellen Lösung zu schliessen.

Als Mutter bin ich nicht mehr erwerbstätig. Hat das einen Einfluss auf meine Altersvorsorge?

Ja, das hat es. Je nach dem, ob Sie alleinerziehend oder verheiratet sind, sieht die Situation anders aus.

Alleinerziehende, nicht erwerbstätige Mütter
Als alleinerziehende, nicht mehr erwerbstätige Mutter werden Sie als nicht-erwerbstätige Person eingestuft. Damit keine Lücke entsteht, sollten Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse melden und den Mindestbeitrag einzahlen. Dies gilt, sofern Sie ein Jahr oder länger ausfallen. In der 2. Säule sind Sie nicht mehr versichert. Ihr vorhandenes Sparguthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. 

Verheiratete, nicht erwerbstätige Mütter
Bei der AHV ist der Mindestbeitrag über Ihren Ehepartner abgegolten. In der 2. Säule sind Sie allerdings nicht mehr versichert. Ihr vorhandenes Sparguthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.

Fordern Sie Beratung an

Am besten kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, um allfällige Lücken mit einer individuellen Lösung zu schliessen.

Was ist besser: Wenn ich Einkäufe in die Pensionskasse tätige oder wenn ich in die Säule 3a einzahle?

Zuerst sollten Sie die Säule 3a maximal ausnutzen. Denn die abzugsfähigen Beiträge werden nicht aufsummiert, sondern sie verfallen am Ende des Jahres. Hingegen laufen die möglichen Einkäufe in die Pensionskasse nicht ab. Sie können auch im folgenden Jahr vorhandene Lücken in der Pensionskasse schliessen. 

Beachten Sie, dass Einkäufe in die Pensionskasse drei Jahren vor der Pensionierung einen Einfluss darauf haben, wie Sie Ihre Pensionskassengelder beziehen dürfen. Konkret müssen Sie in diesem Fall Ihr Guthaben als Rente beziehen. Bei einem Kapitalbezug wird die eingesparte Steuer des Einkaufs zurückgefordert.

Wieso soll ich eine Vorsorgeberatung nutzen? Was ist mein Mehrwert?

In einem persönlichen Gespräch beantworten unsere Beraterinnen und Berater Ihre persönlichen Fragen. Sie gehen auf Ihre individuelle Vorsorgesituation ein und erläutern Ihnen, ob Sie Vorsorgelücken haben. Am Ende der Beratung wissen Sie, wie Sie mögliche Lücken schliessen können. Und Sie wissen auch, was Sie tun können, damit Sie im Alter genügend Geld für eine entspannte Pensionszeit haben.

Was macht die Anlageberatung von Zurich einzigartig?

Eine gute Beratung beginnt mit dem beruhigenden Gefühl, in den richtigen Händen zu sein. Ihre Wünsche und Ziele haben für uns oberste Priorität. Darum erarbeiten wir Ihr persönliches Anlegerprofil und Ihre individuelle Anlagestrategie mit Ihnen. Es ist uns wichtig, dass Sie wissen und verstehen, wie wir Ihr Vermögen investieren und was Sie von Ihren Investitionen erwarten können. Ausserdem machen wir Sie auf mögliche existenzielle Risiken und Ihre Vorsorgesituation aufmerksam. Wir beraten Sie umfassend und berücksichtigen sowohl Ihre Anlagen als auch Ihre Versicherungen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Anlageberatung?

Für Ihr persönliches Anlegerprofil berücksichtigen wir alle Vermögenswerte. Dafür sind eine aktuelle Vermögenszusammenstellung, die Konto- und Depotauszüge Ihrer Bank oder Ihre letzte Steuererklärung hilfreich. Diese Unterlagen vereinfachen uns die individuelle Beratung und ersparen Ihnen zusätzliche Abklärungen.

Worauf baut der Beratungsansatz von Zurich auf?

Wir halten uns in der Beratung konsequent an unser Vier-Stufen-Modell: Existenz sichern – Vermögen aufbauen – Kapital optimieren – Spielraum erkennen. In der ersten Lasche erklären wir das Modell ausführlich.

Welches ist die beste Anlagestrategie?

Die beste Anlagestrategie gibt es nicht. Sonst würden alle so investieren – und Sie bräuchten keine Beratung. Es gibt aber die beste Strategie für Sie, Ihre finanzielle Situation und Ihre Ziele. Je grösser die Renditechancen, desto höher die Anlagerisiken. Ihre Strategie hängt davon ab, wie grosse Schwankungen Sie tragen können und tragen wollen. Diese Fragen klären wir mit Ihnen im Anlegerprofil. Daraus leiten wir die beste Anlagestrategie für Sie ab.

Wie riskant sind die unterschiedlichen Anlageklassen?

Je grösser die Renditechancen, desto höher die Risiken. Oder: Je tiefer die Anlagerisiken, desto kleiner die Renditechancen.

  • Geldmarktanlagen werden fest verzinst und haben eine Laufzeit von höchstens 12 Monaten. Weil sie für eine bestimmte und kurze Zeit angelegt werden, sind die Schwankungen gering. Sobald Geld länger als 12 Monate angelegt wird, spricht man von einer Investition am Kapitalmarkt.
  • Obligationen sind risikoreicher als Sparkonten, aber risikoärmer als Aktien. Wer eine Obligation kauft oder zeichnet, gewährt einem Unternehmen oder Staat einen Kredit, der nach Ablauf der Laufzeit zurückbezahlt wird. Dafür erhält man Zinsen. Obligationenkurse können schwanken, beispielsweise wenn die Zinsen steigen, in der Regel aber weniger stark als Aktienkurse. 
  • Aktien sind Anteile an Unternehmen und beteiligen den Aktionär am Erfolg. Aktienkurse schwanken, abhängig vom Unternehmenserfolg, aber auch von Marktentwicklungen, Zins- und Konjunkturveränderungen sowie politischen Ereignissen. Erfolgreiche Unternehmen zahlen Dividenden als Gewinnanteil der Aktionärinnen und Aktionäre aus. 
  • Immobilien sind Sachwerte. Sie können direkt oder indirekt investieren, zum Beispiel in Immobilienfonds oder Aktien von Immobiliengesellschaften. Immobilien unterliegen Wertschwankungen, die vor allem durch Zinsänderungen und Nachfrage ausgelöst werden. 
  • Alternative Anlagen sind beispielsweise Investitionen in Rohstoffe, Hedgefonds oder Infrastrukturfonds, die zu keiner traditionellen Anlageklasse gehören. Sie sind meistens wenig liquide und komplex strukturiert. Mit alternativen Anlagen können Sie Investitionschancen besser nutzen und Ihr Vermögen breiter diversifizieren.
  • Derivative Instrumente sind Optionen auf Basiswerte, zum Beispiel Aktien. Ihr Kurs hängt vom Basiswert ab. Mit einer Aktien-Option dürfen Sie beispielsweise eine Aktie zu einem festgelegten Preis kaufen (Call-Option) oder verkaufen (Put-Option). Derivative Instrumente sind komplex. Sie eignen sich nur für Anleger, welche die Mechanismen verstehen und die Risiken (Totalverlust) tragen können.

Was ist eigentlich Vermögen?

Zum Vermögen zählen alle dauerhaften Güter und Rechte. Unterschieden wird zwischen Geldwerten wie Bargeld, Bankguthaben oder Obligationen und Sachwerten wie Aktien, Edelmetallen, Immobilien oder Rohstoffen.

Was sind Geldrisiken?

Das sind die vier wichtigsten Risiken:

  • Liquidität: Bevor Sie anlegen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie jederzeit über ausreichend liquide Mittel verfügen, um unerwartete Ausgaben bezahlen zu können, zum Beispiel eine Zahnreparatur. So vermeiden Sie das Risiko, langfristige Anlagen im möglicherweise dümmsten Moment verkaufen zu müssen. 
  • Inflation: Wenn Geld an Wert verliert, spricht man von Inflation. Falls Sie Ihr Vermögen beispielsweise auf einem Sparkonto anlegen, besteht das Risiko, dass Ihr Geld wegen der Teuerung an Wert und damit an Kaufkraft verliert.
  • Klumpenrisiko: Die Geschichte lehrt uns, dass alle Märkte, Branchen und Unternehmen gute und weniger gute Zeiten durchmachen. Darum sollten Sie nie Ihr gesamtes Vermögen auf eine Karte setzen, zum Beispiel nur in eine Aktive investieren, sondern das Risiko breit streuen (diversifizieren). 
  • Währung: Höhere Zinsen in Fremdwährungen sind attraktiv. Die Kehrseite der Medaille ist das Währungsrisiko. Im Jahr 2000 beispielsweise haben viele Anleger bei einem Kurs von 1.80 Franken in US-Dollar investiert. Heute ist ein US-Doller weniger als 1 Franken wert. Die Investition hat sich für sie trotz der höheren Zinsen nicht gelohnt. Darum sollten Sie Ihre Anlagen auch nach Währungen diversifizieren.

Welche Rolle spielen Lebensrisiken in der Anlageberatung und Vermögensplanung?

Wenn Sie sterben oder nach einem Unfall beziehungsweise einer Krankheit arbeitsunfähig sind, springen die staatliche und berufliche Vorsorge ein. In der Regel reichen die Renten aber nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Darum sollten Sie sich und Ihre Familie gegen diese Risiken versichern:

  • Erwerbsunfähigkeit: In Westeuropa ist jede vierte Person krankheits- oder unfallbedingt zumindest vorübergehend arbeitsunfähig. Wenn Sie sich gegen den Erwerbsausfall versichern, schliessen Sie die Versorgungslücke für sich und für Ihre Familie.
  • Todesfall: Keiner denkt gerne an den Tod. Dennoch sollten Sie eine Todesfallversicherung abschliessen. So muss sich Ihre Familie in der Trauer nicht auch noch Sorgen um die Finanzen und ihre Zukunft machen.  

In unserer umfassenden Anlageberatung und in unserem 4-Stufen-Modell (Stufe 1: Existenz sichern) legen wir grossen Wert auf die Absicherung existenzieller Risiken.

Was bedeutet Diversifikation in der Anlageberatung und Vermögensplanung?

Diversifikation bedeutet Risikoverteilung. Ein Strandverkäufer, der nur Sonnenbrillen verkauft, macht an sonnigen Tagen gute Geschäfte, verkauft aber wenig, wenn es regnet. Hätte er sein Angebot mit Regenschirmen ergänzt, könnte er auch an Regentagen etwas verkaufen. Dieses Prinzip gilt auch für Anlagen: Wenn Sie zum Beispiel nur in ein Unternehmen investieren, ist die Gefahr eines Totalverlusts grösser als wenn Sie in viele Unternehmen investiert hätten. Oder in einen Aktienfonds, der in viele Unternehmen anlegt und so das Risiko breit streut. Die Diversifikation kostet fast nichts und wird am einfachsten mit Anlagefonds umgesetzt. 

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Vermögensaufbau?

Jetzt. Je früher Sie anfangen, desto schneller zahlt sich das dank Zinseszinseffekt aus. Wenn Sie zum Beispiel 100'000 Franken ansparen wollen und mit einer Rendite von 3,75 Prozent rechnen, müssten Sie 10 Jahre lang jeden Monat 688.10 Franken auf die Seite legen – oder nur 155.50 Franken monatlich, wenn Sie 30 Jahre lang Zeit haben, um Ihr Sparziel zu erreichen. Die Basis für eine erfolgreiche Geldanlage sind ein mittel- bis langfristiger Zeithorizont und die für Sie passende Anlagestrategie.

Wie sollen sich Anleger in unsicheren Zeiten verhalten?

Ruhig bleiben und nicht aus Angst oder Panik überstürzt handeln. In unsicheren Zeiten ist es wichtig, diszipliniert an der Strategie festzuhalten. Das Auf und Ab gehört zur Börse. Im langfristigen Vergleich zahlen sich Investitionen in Wertschriften, insbesondere in Aktien, aus.

Kurskorrekturen sind eine Einstiegschance. Darum sollten Sie in unsicheren Zeiten nicht aufhören, mit einem Sparplan oder monatlichen Einzahlungen zu investieren. Wenn Sie Ihr Geld auf dem Sparkonto liegen lassen, verliert es wegen der Inflation (siehe «Was sind Geldrisiken)») laufend an Wert. 

In Investieren in unsicheren Zeiten lesen Sie, was die Zurich Expertinnen und Experten jetzt empfehlen.

Welche Anlagelösungen sind in der aktuellen Situation sinnvoll?

Die Preise für Energie, Lebensmittel und Rohstoffe steigen. Die Inflation hat einen stärkeren Einfluss auf Geldwerte wie Bargeld, Bankguthaben oder Obligationen als auf Sachwerte wie Aktien, Edelmetalle oder Immobilien. Darum ist es sinnvoll, auch in Sachwerte zu investieren. In unsicheren Zeiten ist das Wissen von Profis noch wertvoller. Darum empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden, sich beraten zu lassen. Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Gespräch. Wir überprüfen Ihre strategische Vermögensaufteilung und machen Vorschläge, wie Sie Ihre Anlagestrategie allenfalls optimieren können.

In Investieren in unsicheren Zeiten lesen Sie, was die Zurich Expertinnen und Experten jetzt empfehlen.

Was ist aktuell das ordentliche Pensionierungsalter?

Im Jahr 2023 erreichen Männer mit 65 und Frauen mit 64 Jahren das ordentliche Pensionierungs­alter. Das bedeutet, die AHV-Rente und auch die Rente aus der Pensionskasse wird zum ersten Mal nach dem 65. bzw. nach dem 64. Geburtstag ausgezahlt. Mit der AHV-Reform, welche am 1. Januar 2024 in Kraft trat, erhöht sich das Referenzalter für Frauen ab Januar 2025 schrittweise auf Alter 65. Ab 1. Januar 2028 gilt das einheitliche Referenzalter für Frauen und Männer von Alter 65.

Ab welchem Alter soll ich beginnen, meine Pensionierung zu planen?

Sie können nie zu früh beginnen, für das Alter vorzusorgen. Was genau mit dem Geld finanziert wird, hängt von Ihren Plänen und Wünschen ab. Möchten Sie sich früher pensionieren lassen? Im Ruhestand auf Weltreise gehen? Oder sparen Sie für die Ausbildung Ihrer Kinder? Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich ab 50 Jahren mit Ihrer Pensionierung auseinander zu setzen.

Wie soll ich meine Pension beziehen, als Rente oder Kapital?

Wenn Sie Ihre Pensionskassengelder als Rente beziehen, erhalten Sie lebenslang ein konstantes Einkommen. Bei einem Kapitalbezug erhalten Sie einmalig Ihre gesamten Vorsorgegelder ausgezahlt. Ob eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beidem besser für Sie geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihr Bedürfnis nach Sicherheit, Ihre finanzielle Flexibilität, Ihre Träume und Pläne nach der Pensionierung etc.  

In der Regel werden die Alters- und Hinterbliebenenrente (AHV) und die Gelder der Pensionskasse als lebenslängliche Renten ausgezahlt. Meistens reichen diese Renten aber nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Denn die Renten aus den ersten beiden Säulen sind oft kleiner als das bisherige Einkommen. Abhängig davon, welche Mittel bei der Pensionierung zur Verfügung stehen, kann diese Lücke verkleinert oder geschlossen werden. Zum Beispiel mit einer lebenslangen, privaten Altersrente oder mit einem Auszahlungsplan. Lassen Sie sich von unseren Spezialistinnen und Spezialisten beraten. Wir analysieren Ihre persönliche Situation und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf.

Ab wann kann ich meine Rente überhaupt beziehen?

Die AHV-Rente, also die Leistung aus der 1. Säule, kann frühestens zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Die AHV-Reform ist seit 1. Januar 2024 in Kraft.

Bei der 2. Säule, der Pensionskasse, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einer Rente oder einer Kapitalauszahlung – oder Sie können beides kombinieren.

Schon heute bieten viele Pensionskassen die Option einer Teil­pensionierung. Wer zum Beispiel sein Arbeitspensum mit 63 Jahren von 100% auf 60% reduziert, kann bereits dann 40% der Rente oder des Pensions­kassenguthabens beziehen. Im Rahmen der AHV-Reform sind alle Pensionskassen verpflichtet, solche Teil­pensionierungen zu ermöglichen.

Je nach Reglement können die Leistungen der Pensionskasse oft bereits ab 58 oder 60 Jahren bezogen werden. Dies hat jedoch zur Folge, dass das ausgezahlte Kapital bzw. die Pensions­kassenrente dauerhaft kleiner ausfällt als bei einer ordentlichen Pensionierung. Denn das angesparte Pensions­kassenkapital ist ja entsprechend kleiner. 

In der Säule 3a können Sie die Gelder bereits fünf Jahre vor Erreichen des Pensionierungs­alters beziehen, also aktuell bei Frauen frühestens mit 59 Jahren, bei Männern mit 60 Jahren.

Was ist eine Finanz- oder Pensionierungsplanung?

Eine Finanz- oder Pensionsplanung ist eine Lebensplanung. Bis zum Alter von 58 Jahren steht dabei insbesondere der Vermögensaufbau im Zentrum. Ab 58 Jahren geht es dann konkret um die Planung des dritten Lebensabschnitts. 

Bei einer Finanz- oder Pensionsplanung erarbeiten unsere Spezialistinnen und Spezialisten anhand Ihrer Bedürfnisse und Ziele ein passendes Konzept für Sie. Dabei berücksichtigen wir Ihre aktuellen Lebensumstände sowie Ihre Leistungen aus allen drei Säulen. Wir erkennen Deckungslücken und zeigen auf, wie Sie diese minimieren oder absichern können. Da sich Ihre Lebensumstände mit der Zeit ändern, Sie neue Pläne und Wünsche haben, sollten Sie auch Ihre Planung regelmässig anschauen und bei Bedarf anpassen. 

Eine Finanz- und Pensionsplanung schafft Klarheit. Sie bildet Ihre Grundlagen, auf der Sie die richtigen finanziellen Entscheidungen treffen können.

Ab wann sollte ich mit der Planung beginnen?

Grundsätzlich sollten Sie sich so früh wie möglich mit dem Thema «Frühpensionierung» auseinandersetzen, jedoch spätestens ab 50 Jahren. Setzen Sie sich möglichst früh mit der Frage auseinander, wann Sie in Pension gehen möchten. Denn eine Früh­pensionierung ist kostspielig: Einerseits müssen Sie die Zeit bis zur AHV-Rente finanziell überbrücken. Andererseits schlagen beim Pensions­kassenguthaben die letzten Beitragsjahre dank Verzinsung des Gesamtkapitals besonders zu Buche und Sie müssen mit spürbaren Einbussen rechnen. Schliesslich fällt ja Ihr Erwerbseinkommen weg. 

Tipp: Im Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse sehen Sie, wie stark die Höhe Ihrer beruflichen Altersrente vom Zeitpunkt der Pensionierung abhängt. So können Sie sich einen ersten groben Überblick verschaffen.

Gibt es verschiedene Formen der Pensionierung?

Es gibt vier Formen der Pensionierung:

  • Ordentliche Pensionierung: Frauen erreichen das ordentliche Pensionsalter mit 64 Jahren, Männer mit 65 Jahren. 
  • Frühpensionierung: Von einer Frühpensionierung spricht man, wenn jemand vor dem ordentlichen Pensionsalter mit der Arbeit aufhört. Eine Frühpensionierung ist ab 58 Jahren möglich – je nach dem, wo man wohnt und welcher Pensionskasse man angehört.
  • Teilpensionierung: Eine Teilpensionierung ist eine gestaffelte Pensionierung in mehreren Schritten. Dabei beträgt der Abstand zwischen den Schritten mindestens ein Jahr. Auch diese Regelung variiert je nach Wohnort und Pensionskasse.
  • Aufgeschobene Pensionierung: Von einer aufgeschobenen Pensionierung spricht man, wenn jemand nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters in Ruhestand geht. Frauen können Ihre Pensionierung bis zum 69. Geburtstag aufschieben. Männer können ihre Pensionierung bis zum 70. Geburtstag aufschieben. Das ist je nach Pensionskasse unterschiedlich. 

Um die optimale Form für Ihre Pensionierung herauszufinden, wenden Sie sich am besten an Ihre Kundenberaterin respektive Kundenberater. Bei Zurich beantworten wir Ihre Fragen gerne.

Wie viel Geld brauche ich nach der Pensionierung?

Die Antwort auf diese Frage fällt von Person zu Person unterschiedlich aus. Deshalb kann sie nicht allgemein beantwortet werden. Entscheidend sind die individuellen Ausgaben der Pensionärin respektive des Pensionären. 

Die grössten Kostenpunkte sind:

  • Wohn- und Haushaltskosten
  • Kosten für Kranken- und Unfallversicherung inklusive Selbstbehalte
  • Aufwände für Mobilität und Freizeit
  • Versicherungen
  • Steuern

Diese Ausgaben sollten Sie den zu erwartenden Renten und Ihrem Kapital gegenüberstellen. Für detailliertere Informationen wenden Sie sich am besten an Ihre Kundenberaterin respektive Kundenberater.

Wieviel Geld benötige ich im Alter?

Das ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab: Besitzen Sie ein Eigenheim? Müssen Sie noch Ausbildung oder Studium Ihrer Kinder finanzieren? Planen Sie grössere Reisen? Im Durch­schnitt können Sie bei einer ordentlichen Pensionierung aus erster und zweiter Säule ungefähr mit 60% Ihres bisherigen Lohns rechnen – doch die meisten Menschen benötigen ungefähr 80% des bisherigen Lohns. Deshalb ist es wichtig, privat vorzusorgen, zum Beispiel über die 3. Säule. 

Sinken die Ausgaben nach der Pensionierung?

Diese Frage muss individuell beantwortet werden. Mittelfristig sinken die Kosten für Mobilität und Freizeit. Stattdessen können aber individuelle Gesundheits- und Pflegekosten ansteigen. Unmittelbar nach der Pensionierung können ausserordentliche Ausgaben wie Hausrenovationen, Reisen, etc. anfallen.

Reichen AHV und Pensionskasse aus, um meinen Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten?

Um diese Frage zu beantworten, eignet sich eine Modellrechnung mit zukünftigen Ausgaben und Einnahmen. Dabei werden die individuellen AHV- und Pensionskassenrenten den individuellen Ausgaben gegenübergestellt. Zudem stellt sich die Frage, ob ein gewisser Kapitalbezug aus der Pensionskasse sinnvoll ist.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Kundenberaterin respektive Kundenberater.

Wie funktioniert das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz?

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen:

  • der staatlichen Vorsorge (1. Säule)
  • der beruflichen Vorsorge (2. Säule) 
  • der privaten Vorsorge (3. Säule)

Das Ziel des Schweizer Vorsorgesystem ist es, der Schweizer Bevölkerung in allen Lebenslagen ein verlässliches Ein­kommen zu sichern. Zum Beispiel nach der Pensio­nierung, im Todesfall der Partnerin oder des Partners oder bei dauer­hafter Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. 

1. Säule – Staatliche Vorsorge

Bei der 1. Säule geht es um die Existenzsicherung. Mit dieser Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie der Erwerbsersatzordnung (EO).

2. Säule – Berufliche Vorsorge

Die 2. Säule sichert den gewohnten Lebensstandard. In die berufliche Vorsorge zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber mindestens gleich viel in eine Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch mehr einzahlen.

3. Säule – Private Vorsorge

Das Vermögen in der 3. Säule dient dazu, allfällige Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule zu schliessen. Sie ermöglicht es Ihnen auch, früher in Rente zu gehen oder Träume und Wünsche nach der Pensionierung zu erfüllen.

Erfahren Sie mehr auf vita.ch.

Bank oder Versicherung: Wo liegen die Unterschiede in der 3. Säule?

Die grössten Unterschiede zwischen einer Säule-3a-Lösung einer Bank oder einer Versicherung liegen beim Risikoschutz für Sie und Ihre Familie, Ihrem Sparziel und der Vertragsdauer.

Risikoschutz für Familien und Sparziel
Bei einer Versicherung schliessen Sie im Rahmen der Säule 3a einen Versicherungsvertrag ab. Dieser beinhaltet einen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit und/oder Tod. Das heisst, falls Sie erwerbsunfähig werden, zahlt Ihre Versicherung den jährlichen anfallenden Betrag in die Säule 3a für Sie ein. Sie sparen entsprechend weiterhin für die Pensionierung, auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Je nach gewählter Vorsorgelösung wird Ihnen zusätzlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Pensionierung ausgezahlt. Sie erreichen Ihr definiertes Sparziel in jedem Fall. Im Todesfall wird Ihren Hinterbliebenen ein Todesfallkapital ausgezahlt. Somit sind Ihre Liebsten zumindest vor den finanziellen Folgen dieses Schicksalsschlags geschützt. Diesen Versicherungsschutz bezahlen Sie mit einem Teil Ihrer Prämie.

Wenn Sie Ihre Säule 3a bei einer Bank eröffnen, liegt der Hauptfokus auf dem Sparprozess. Sie und/oder Ihre Familie sind dabei nicht gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Todesfalls geschützt. Falls Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, dürfen Sie auch nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. In diesem Fall erreichen Sie Ihr definiertes Sparziel nicht. 

Vertragsdauer
Der Versicherungsvertrag im Rahmen der Säule 3a hat stets eine fixe Vertragsdauer. Diese reicht meistens bis zum ordentlicher Pensionsalter. Sie verpflichten sich, regelmässig einen bestimmten Betrag in die Säule-3a-Police einzuzahlen. 
Nach dem dritten Versicherungsjahr haben Sie aber die Möglichkeit, die Zahlungen bis zu drei Jahre zu pausieren. Der Versicherungsschutz erlischt dabei nicht. Das heisst, Sie sind weiterhin vollumfänglich versichert, wenn Sie zum Beispiel eine Babypause einlegen oder im Ausland sind. Die einzige Folge daraus ist, dass sich Ihr Sparziel um diese pausierten Beträge verringert.

Ab wann muss ich Beiträge in die AHV einzahlen?

Ab wann Sie AHV-Beiträge bezahlen, hängt damit zusammen, ob Sie erwerbstätig sind oder nicht.

  • Als erwerbstätige Person: Sie beginnen in dem Jahr AHV-Beiträge zu bezahlen, in dem Sie 18 Jahre alt werden.
  • Als nicht-erwerbstätige Person: Sie beginnen spätestens ab dem Jahr Beiträge zu bezahlen, in dem Sie 21 Jahre alt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie ein Einkommen erhalten oder nicht. 

Sind Sie im Studium und gehen keiner bezahlten Arbeit nach? Dann sollten Sie im Jahr 2023 den Mindestbetrag von CHF 514.– bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse einzahlen. Ansonsten fehlen Ihnen Beitragsjahre. Das kann dazu führen, dass Ihre AHV-Rente bei der Pensionierung gekürzt wird.

Was passiert, wenn ich den AHV-Mindestbeitrag nicht einzahle?

Wenn Sie den Mindestbeitrag nicht einzahlen, dann wird Ihre AHV-Rente bei der Pensionierung kleiner ausfallen. Damit keine Rentenkürzungen entstehen, müssen Frauen 43 und Männer 44 Beitragsjahre aufweisen. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren verpasste Beitragsjahre nachzuzahlen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt diese Möglichkeit.

Können Studierende oder Lernende in die Säule 3a einzahlen?

In der Schweiz kann jede Person in die Säule 3a einzahlen, die ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Erwerbstätige Studierende oder Lernende können daher in die Säule 3a einzahlen. Wie viel sie einzahlen können, hängt davon ab, ob sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht. Sofern sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, können sie im Jahr 2023 maximal CHF 7’056.– einzahlen. Erwerbstätige Studierende und Lernende, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 20% ihres Netto-Erwerbseinkommens einzahlen. Den eingezahlten Betrag dürfen sie bei der Steuererklärung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Studierende, die kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, können nicht in die Säule 3a einzahlen.

Ich bin noch jung und ungebunden. Welche Vorsorge macht jetzt schon Sinn für mich?

Gerade in jungen Jahren ist es wichtig, den Lohn abzusichern. Sie sind schliesslich noch nicht lange im Arbeitsprozess. Stellen Sie sich vor, Sie müssten den Rest Ihres Lebens mit 60 Prozent Ihres aktuellen Lohns auskommen. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich ab.

Mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung können Sie zusätzlich Kapital für die Zukunft aufbauen. Da der Anlagehorizont sehr lange ist, empfehlen wir, eine Anlage mit einer hohen Aktienquote zu wählen.

Wird bei einem Nebenjob in die Pensionskasse eingezahlt?

Nur, wenn Sie jährlich mehr als CHF 22'050.– verdienen. Das ist die Eintrittsschwelle, um in der Pensionskasse aufgenommen zu werden. Selbstverständlich kann jede Pensionskasse auch vorteilhaftere Lösungen anbieten, damit man schon mit einem tieferen Einkommen versichert ist.

Ich bin Ende 20 und noch im Studium. Hat meine lange Studienzeit Auswirkungen auf meine Altersrente?

Ja, es hat Auswirkungen auf Ihre berufliche Vorsorge (Pensionskasse). In den meisten Fällen können fehlende Einzahlungen jedoch mit höheren Löhnen minimiert werden. Darüber hinaus können Sie auch später noch Pensionskassen-Einkäufe tätigen.

Wenn Sie im Studium sind, ist es wichtig, dass Sie jährlich bei der AHV den Mindestbeitrag bezahlen. Im Jahr 2023 sind das CHF 514.–. Auch diese Mindestbeiträge werden später durch den voraussichtlich höheren Lohn kompensiert.

Aktuelle Studien belegen: Wissen ist Geld wert

Fairplay 2023

  • Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit: 76% des derzeitigen Einkommens benötigen die Schweizerinnen und Schweizer nach der Pensionierung – doch aus der 1. und 2. Säule erhalten sie nur 60%.
  • Inflation mit langfristigen Folgen: 73% machen sich Sorgen, weil durch die Inflation die Lebenshaltungskosten steigen, aber nur 29% sorgen sich um den Kaufkraftverlust in der beruflichen Vorsorge.
  • Finanzthemen als Schulfach: 87% der Befragten würden es begrüssen, wenn Vorsorge- und Finanzthemen in der Schule vermittelt würden.

Mehr zur Studie

Fairplay 2024

  • Wissen ist Geld: In der Gruppe der Menschen mit guten oder sehr guten Finanzkenntnissen investieren 70% in renditeorientierte Anlagen, bei den schlecht Informierten sind es nur 14%. 
  • Frauen bei der privaten Vorsorge benachteiligt: Nur jede zweite Frau zahlt in die Säule 3a ein. 29% haben gar keine private Vorsorge.
  • Beratung macht den Unterschied: Gerade für Menschen, die sich nicht so gut mit Vorsorgethemen auskennen, ist eine individuelle Beratung wichtig: So lässt sich die eigene Zukunft erfolgreich gestalten. 

Mehr zur Studie

 

Ratgeber Vorsorge: Clever sparen und absichern

Was ist besser, als jetzt die eigene Zukunft in die Hand zu nehmen? In unseren Ratgeber-Artikel finden Sie wissenswerte Informationen zum Thema Vorsorge.
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Das 3-Säulen-Prinzip – die Übersicht

Was bedeuten die drei Säulen? Wer zahlt wie viel ein? Worum müssen Sie sich kümmern? Das Drei- Säulen-Prinzip kann verwirrend sein. In diesem Beitrag finden Sie eine Übersicht zum Schweizer Vorsorgesystem.
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Die Säulen 3a und 3b – eine Übersicht

Wieso lohnt es sich, in die Säule 3a einzuzahlen? Wann sollten Sie beginnen, zu sparen? Und was ist der Unterschied zwischen einer Spar- und Versicherungslösung? Die 3. Säule ist ein wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge. Hier finden Sie die wichtigsten Information zum Thema.
Mutter und Tochter machen Yoga auf dem Sofa

Plötzlich erwerbsunfähig – wie weiter?

Bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit kann es zu finanziellen Einbussen von 30 - 40% kommen. Dies muss nicht sein.
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Anlegen für deine Zukunft – auch in der Säule 3a

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Paar tanzt in der Küche

Frühpensionierung – so wird der Traum wahr

Träumen Sie davon, ein paar Jahre früher in Rente zu gehen? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein. Doch eine Frühpensionierung ist teuer. Finden Sie heraus, ob Sie sich das leisten können – und was Sie tun müssen, damit der Traum Wirklichkeit wird.
Paar geht im Herbst spazieren

Praktische Tipps für die Altersvorsorge

Mit einer soliden Vorsorge profitieren Sie jetzt und in der Zukunft. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Hebel bei allen drei Säulen ansetzen können. Je früher Sie mit der Altersvorsorge beginnen, desto mehr holen Sie für später heraus!
Bank oder Versicherung

Säule 3a: Bank oder Versicherung?

Sie sind unschlüssig, ob Sie Ihre Säule 3a bei einer Bank oder Versicherung eröffnen sollen? Wir haben die Gemeinsam­keiten und Unterschiede für Sie aufgelistet. Finden Sie heraus, welche Vorsorge-Lösung besser zu Ihren Bedürfnissen passt.
Auszahlung 3a Steuern

Säule 3a: Steuern sparen bei Auszahlung

Indem Sie Ihre Vorsorgegelder aus der Säule 3a und der Pensionskasse gestaffelt beziehen, können Sie die Steuer-Belastung minimieren.
Ehe oder Konkubinat

Ehe oder Konkubinat: Wer zieht das bessere Los?

Sobald zwei Menschen Tisch und Bett teilen, leben sie in einem Konkubinat. Allerdings geniesst ein Konkubinatspaar nicht den gleichen gesetzlichen Schutz wie ein Ehepaar. Wir erklären Ihnen, weshalb.
Frau und Mann

Frau und Vorsorge: So holen Sie mehr aus Ihren Ersparnissen heraus

Frauen haben häufiger Lücken in der Vorsorge als Männer und damit ein höheres Risiko für finanzielle Engpässe im Alter, wie eine neue Studie des Forschungsinstituts Sotomo zeigt.
Schachspiel Entscheidung 3a/3b

Vergleich Säule 3a und 3b

Die dritte Säule wird unterteilt in die Säule 3a und 3b. In diesem Beitrag erfahren Sie, welches die wichtigsten Merkmale der beiden Säulen sind, wie sie sich unterscheiden und in welche Sie zuerst investieren sollten. Zudem finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema.
Mann mit Kind auf einem Feld vor Windrädern

Clever vorsorgen mit grünen Anlagen

Nachhaltig Vorsorgen leicht gemacht. Mit den zwei neuen Anlagegefässen, dem «ZIF Green Bond Global» und dem «Zurich Carbon Neutral World Equity Fund» sorgen Sie nicht nur clever, sondern auch mit gutem Gewissen vor.
Neue Studie: folgenreiche Wissenslücken in der beruflichen Vorsorge

Fairplay-Studie 2021: folgenreiche Wissenslücken in der beruflichen Vorsorge

Den Menschen in der Schweiz ist nicht bewusst, dass ihr Pensionskassenkapital zum eigenen Vermögen gehört. Das hat weitreichende Folgen.
Paar geht zum Yoga

Langlebigkeit und die Altersrente

Wir alle leben mit hoher Wahrscheinlichkeit immer länger, doch unsere Vorsorgesysteme sind nur teilweise darauf ausgerichtet. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie tun können, damit Sie genügend Altersrente erhalten und Ihr Leben lang finanziell abgesichert sind.