Alter und Pensionierung:
Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie die erwarteten jährlichen Einnahmen und Ausgaben vergleichen. Je mehr Ihre Ausgaben die Einnahmen übersteigen, desto schneller ist Ihr Erspartes aufgebraucht. Als Faustregel können Sie Ihr Vermögen durch den Finanzbedarf pro Jahr teilen: Wenn Sie z.B. ein Vermögen von 100'000 Schweizer Franken haben und jedes Jahr davon 10'000 Franken verbrauchen, so wird das Vermögen in rund 10 Jahren aufgebraucht sein. Das Geld reicht länger, falls Sie durch gute Anlagen für Ihr Vermögen eine positive Rendite erzielen.
Generell lohnt es sich, die Einkommens- und Ausgabesituation auch für die Zeit nach der Pensionierung mit einem Spezialisten genau zu planen. So vermeiden Sie böse Überraschungen.
Kapitalverzehr bedeutet, dass Sie nach Ihrer Pensionierung das angesparte Kapital aufbrauchen. Je mehr Ihre Ausgaben die Einnahmen übersteigen, desto schneller wird das Kapital verzehrt. Wenn Sie Ihr Geld geschickt investieren, zum Beispiel in einem Auszahlungsplan, erzielen Sie in der Regel eine Rendite und entsprechend länger reicht Ihr Kapital.
Bei einem Auszahlungsplan können Sie sich als Anlegerin oder Anleger aus Ihrem Kapital regelmässig Beträge auszahlen lassen. Mit diesen Zahlungen können Sie die Leistungen aus AHV und Pensionskasse ergänzen und somit Ihr monatlich verfügbares Einkommen erhöhen.
Bei einem Auszahlungsplan erhalten die Kundinnen und Kunden regelmässige Zahlungen für eine vorgegebene Zeitperiode. Je nach Anlagerendite kann sich die Bezugsdauer verlängern oder verkürzen, denn es werden so lange Zahlungen geleistet, bis das Kapital vollständig aufgebraucht ist. Beim Anlageplan mit Garantie wird ihr Geld von Zurich angelegt und verwaltet, damit die garantierten Raten über den gewünschten Zeitraum gezahlt werden können.
Bei einer Altersrente erhalten die Kunden lebenslang Auszahlungen. Dafür sind die regelmässigen Auszahlungen üblicherweise tiefer. Eine optimierte Lösung kann die Kombination von einem Auszahlungsplan mit einer Altersrente sein, welche das Langlebigkeitsrisiko absichert.
Generell können alle Personen mit Schweizer Wohnsitz einen Auszahlungsplan abschliessen. Besonders interessant ist er für Personen zwischen 50 und 65 Jahren, welche nach der Pensionierung finanzielle Freiheit erreichen wollen. Je nach Laufzeit und Alter können Sie beim Auszahlungsplan mit Garantie sogar von Steuerprivilegien profitieren.
Das ist nur beim Auszahlungsplan mit Fonds vorgesehen: Hier können Sie zusätzliche Einzahlungen leisten und dadurch das Kapital im Auszahlungsplan erhöhen. Beim Auszahlungsplan mit Garantie ist ein zusätzlicher Vertrag nötig.
Sie haben die Wahl zwischen einer jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Auszahlung.
Hinter dem Auszahlungsplan mit Fonds steht die Zurich Invest AG: Sie verwaltet mehr als 40 Milliarden Franken und untersteht als Fondsleitung der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Das Vermögen wird im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats in ausgewählte Fonds investiert und dort professionell angelegt. Beim Auszahlungsplan mit sofort beginnenden Auszahlungen kommt ein Betrag von drei Jahresbezügen auf ein Konto. Damit sind die Auszahlungen während der ersten drei Jahre gesichert, ohne dass dafür Fondsanlagen verkauft werden müssen.
Beim Auszahlungsplan mit Garantie wird das Geld im gebundenen Vermögen der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG angelegt. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) überprüft das gebundene Vermögen regelmässig. Zurich ist damit in der Lage, die im Versicherungsfall entstehenden finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich zu erfüllen - die Auszahlung ist also garantiert.
Bei einem Auszahlungsplan mit Fonds geniessen Sie Steuervorteile gegenüber herkömmlichen Leibrenten: Die Auszahlungen Ihrer Kapitaleinlagen sind steuerfrei. Sie müssen lediglich Zinsen und Dividendenerträge während der Laufzeit als Einkommen versteuern.
Beim Auszahlungsplan mit Garantie handelt es sich um eine Versicherungslösung. Hier wird eine Stempelsteuer beim Abschluss, eine Vermögenssteuer sowie eine Zinsquotenbesteuerung auf den Raten fällig. Sind gewisse Kriterien erfüllt, sind die Gewinne aus der Aufschubszeit steuerfrei.
Ja, bei Bedarf können Sie Ihre Anlagestrategie anpassen. Wenden Sie sich hierzu an Ihre persönliche Beraterin oder Ihren persönlichen Berater.