Zurich Altersrente

glückliches älteres Paar

Finanziell abgesichert, solange Sie leben

Wünschen Sie ein sicheres Zusatzeinkommen für die Pensionszeit? Die Altersrenten von Zurich bieten Ihnen ein garantierte Auszahlung: lebenslang. Auf Wunsch auch für Ihren Partner, und/oder mit Versicherungsschutz bei Tod.

Gute Gründe für eine Altersrente

Investor Dollar

Ihr Zusatzeinkommen - lebenslang

Ihre Investition sichert Ihnen eine lebenslang garantierte Zusatzrente - unabhängig davon, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln oder wie alt Sie werden. Dieses verlässliche Zusatzeinkommen gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie auch im hohen Alter noch über genügend Geld verfügen.

Gleiche Rente auch für Ihren Partner

Eine Altersrenten können Sie auch als Partnerlösung abschliessen. Dann bezieht sich der Versicherungsschutz auf zwei Personen: Die vertraglich vereinbarte Rente wird dem überlebenden Partner weiter ausgezahlt - für eine optimale Sicherheit bis zum Lebensende. 

Person mit 3 Sternen

Die Hinterbliebenen schützen

Niemand weiss, wie lange er die Pensionierung geniessen kann. Auf Wunsch können Sie die Rente für beide Partner abschliessen, damit die hinterbliebene Person weiter von der Auszahlung profitiert. Ausserdem können Sie vereinbaren, dass das verbliebene Kapital im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. 

Informationen und häufige Fragen zur Altersrente

Versicherungsleistungen

  • Ihre Investition sichert Ihnen eine lebenslang garantierte Zusatzrente.
  • Sie bestimmen die Höhe der Einlage und den Zeitpunkt, wann Ihre lebenslange Altersrente beginnt.
  • Sie delegieren die Anlagerisiken an die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, welche das anvertraute Kapital übernimmt und es in ihrem gebundenen Vermögen anlegt.
  • Sie erhalten eine lebenslang garantierte Altersrente.
  • Weitere Absicherungen sind möglich, z.B. Ihres Lebenspartners zur Weiterführung der lebenslangen Rente mit einer gemeinsamen Rentenlösung.
  • Falls Sie möchten, dass Hinterbliebene im Todesfall eine Kapitalleistung erhalten, können Sie dies mit einer Begünstigungsklausel in Ihrer Police festlegen.

Gut zu wissen

  • Mindesteinlage CHF 100’000; minimale Rente: CHF 500
  • Rentenzahlung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, oder monatlich möglich
  • Die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG ist als eine in der Schweiz tätige Lebensversicherungsgesellschaft verpflichtet, die Ansprüche der Versicherungsnehmer (wie z.B. Altersrenten) in einem sogenannten gebundenen Vermögen sicherzustellen.

Egal, wie alt Sie werden und wie sich die Kapitalmärkte entwickeln, mit einer lebenslangen Rente sind Sie abgesichert.

  • Bei Rentenbeginn wird das von Ihnen eingebrachte Kapital umgewandelt in eine lebenslang garantierte Rente.
  • Sie können Ihre Rentenlösung individuell nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Sie entscheiden, wann Sie Ihre Rente beziehen und wie Sie diese finanzieren.
  • Eine Altersrente können Sie auch als Partnerlösung abschliessen: Die Rente wird so lange ausbezahlt, wie mindestens einer der beiden Partner noch am Leben ist.
  • Zusätzlich zu Ihrer garantierten Rente kommen Sie  in den Genuss von Überschusszuweisungen. Diese werden jährlich neu festgelegt und sind abhängig  von den Erträgen der Kapitalanlagen sowie vom Risiko- und Kostenverlauf. 

Was ist Ihnen wichtig?

  • Sie möchten ein garantiertes Zusatzeinkommen erhalten.
  • Sie möchten auch nach Ihrer Pensionierung einen gewohnten Lebensstandard beibehalten.
  • Sie möchten jederzeit eine finanzielle Sicherheit haben, egal wie alt Sie werden und wie sich die Kapitalmärkte entwickeln.

Die ideale Lösung von Zurich, um eine Rente lebenslang abzusichern

  • Eine sofort beginnende Rente, welche mit einer Einmaleinlage finanziert wird.
  • Eine aufgeschobene Rente, die entweder mit periodischen Prämien oder mit einer Einmaleinlage finanziert wird.
  • Die garantierten Rentenzahlungen laufen so lange, wie Sie oder der mitversicherte Partner leben. Für weitere Hinterbliebene kann eine Todesfallabsicherung mit eingeschlossen werden.

Was ist eine private Altersrente/Leibrente?

Eine Altersrente ist eine Versicherung: Es wird eine Einmaleinlage oder Prämien eingezahlt, um daraus eine lebenslange Rente zu finanzieren. Die Auszahlung ist garantiert - auch wenn die versicherte Person 100 Jahre oder noch älter wird.

Für wen ist eine Leibrente interessant?

Eine Altersrente ist für Sie interessant, wenn Sie Ihr Leben lang ein verlässliches, garantiertes Einkommen erhalten möchten - egal, wie alt Sie werden. Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch.

Wie werden private Altersrenten besteuert?

Nur 40% der Altersrente aus der freien Vorsorge 3b werden pauschal als Einkommen besteuert – bei der Bundessteuer und in allen Kantonen. In der gebundenen Vorsorge 3a werden die Renten wie die Pensionskassen-Renten aus der 2. Säule zu 100% besteuert.   

 

Am 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Steuergesetzänderung in Kraft: Aktuell werden private Altersrenten noch pauschal zu 40% besteuert, in Zukunft mit einem geringeren Satz. Gerne zeigen wir Ihnen in einer Beratung auf, was diese Verbesserung für Sie konkret bedeutet.

Was ist der Unterschied zwischen der Altersrente aus der Pensionskasse und einer privaten Altersrente?

Sowohl die Pensionskassenrente als auch die private Altersrente werden berechnet, indem zu einem Stichtag das verfügbare Kapital in eine Rente umgewandelt wird. Bei der Pensionskasse erfolgt die Umrechnung auf Basis des festgelegten Umwandlungssatzes. Bei der privaten Altersrente hingegen wird ein individueller Verrentungssatz angewendet, der abhängig ist vom Eintrittsalter in die Versicherung und vom Geschlecht der zu versichernden Person. Weitere Einflussfaktoren bei der privaten Altersrente sind die Entscheidung für oder gegen eine Rückzahlung des verbliebenen Kapitals für die Hinterbliebenen sowie die Frage, ob die Rente für eine oder zwei Personen lebenslang ausgezahlt wird.

Im Fall einer privaten Altersrente "auf zwei Leben" kann die Rente auch für eine zweite Person mitverversichert werden. Die Rente wird dann in derselben Höhe gezahlt, solange mindestens eine der beiden Personen lebt. Im Gegensatz dazu ist bei der Pensionskassenrente im Todesfall lediglich die Auszahlung einer Ehegatten- oder Partnerrente vorgesehen. Diese Witwen- oder Witwerrente reduziert sich auf 60% der ursprünglichen Rente.

Beim Entscheid für eine Rente aus der Pensionskasse ist kein Zugriff auf das Kapital mehr möglich. Die private Altersrente kann jederzeit zurückgekauft werden, solange eine Deckung im Todesfall besteht.

Auch bei der Besteuerung gibt es Unterschiede: Die Rente aus der Pensionskasse und aus der gebundenen Vorsorge 3a wird bei Auszahlung 100% als Einkommen besteuert. Die private Rente aus der freien Vorsorge hingegen zu einem reduzierten Satz, zur Zeit 40%.

Am 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Steuergesetzänderung in Kraft: Aktuell werden private Altersrenten noch pauschal zu 40% besteuert, in Zukunft mit einem geringeren Satz. Gerne zeigen wir Ihnen in einer Beratung auf, was diese Verbesserung für Sie konkret bedeutet. 

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Altersrente und einem Auszahlungsplan?

Ein Auszahlungsplan aus Fondsdepot:

Ein Auszahlungsplan ist in der Dauer zeitlich beschränkt und endet dann, wenn der Anlagebetrag aufgebraucht ist. Die Dauer ist auch von der Wertentwicklung der Fondsanlage abhängig, denn das Sparguthaben ist bei einer Bank in eine Fondsanlage investiert.

Ein Auszahlungsplan mit vertraglich garantierten Raten und Dauer:

Eine Auszahlungsrate wird für die Laufzeit des Auszahlungsplans vertraglich garantiert. Der Plan endet nach Vertragsablauf, da ein Auszahlungsplan zeitlich beschränkt ist.

Private Altersrente mit vertraglich garantierter Rente, lebenslang:

Das Sparguthaben wird als Einmaleinlage in eine Lebensversicherung investiert. Daraus wird eine private Altersrente mit garantierter Höhe ausgezahlt, und zwar bis zum Lebensende. Bei einer privaten Altersrente «auf zwei Leben» wird die gleiche Rente weiterhin ausgezahlt, auch wenn eine der beiden Personen verstirbt. 

Welche Formen der Altersrente gibt es?

Sofort beginnende Altersrente

Bei dieser Variante leisten Sie eine Einmaleinlage mit bereits vorhandenem Kapital, beispielsweise aus eigenem Vermögen, anderen Vorsorgelösungen oder aus einer Erbschaft. Die Rentenzahlungen beginnen sofort zu laufen und werden solange ausgezahlt, wie die versicherte Person lebt. Diese Versicherung können Sie auch für zwei Personen abschliessen und damit Ihren überlebenden Partner finanziell absichern.

Aufgeschobene Altersrente

Die Rentenzahlung beginnt erst zu dem von Ihnen festgelegten Zeitpunkt.  Sie wird entweder mit periodischen Prämien oder mit einer Einmaleinlage finanziert. Auch hier können Sie mit einer Police zwei Personen absichern. 

Was spricht für lebenslange Plansicherheit?

In der Schweiz werden Frauen und Männer tendenziell immer älter. Gut möglich, dass auch Sie Ihren 100. Geburtstag feiern dürfen. Bei zeitlich begrenzten Auszahlungsplänen oder selbst angelegtem Kapital besteht immer die Gefahr, dass das Geld nicht bis zum Lebensende reicht. Eine private Altersrente bietet Ihnen die Sicherheit eines garantierten Einkommens, und zwar, solange Sie leben – ohne Wenn und Aber.

Wie sicher sind meine Ansprüche auf eine lebenslange Altersrente?

Eine private Altersrente ist eine Lebensversicherung. Und bei Lebensversicherungen ist Zurich gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet, die Ansprüche der Versicherungsnehmer in einem so genannten gebundenen Vermögen sicherzustellen (Art.17 Abs.1 VAG). Diese Vermögenswerte dienen ausschliesslich zur Deckung/Sicherstellung der Versicherungsguthaben bzw. Versicherungsansprüche und würden selbst im sehr unwahrscheinlichen Fall eines Konkurs nicht in die Konkursmasse fallen (Art.55 VAG). Die FINMA überprüft dieses gebundene Vermögen laufend. Die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG ist damit jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Kurzum: Ihre Ansprüche sind sehr sicher.

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