Eine Altersrente ist eine Versicherung: Es wird eine Einmaleinlage oder Prämien eingezahlt, um daraus eine lebenslange Rente zu finanzieren. Die Auszahlung ist garantiert - auch wenn die versicherte Person 100 Jahre oder noch älter wird.
Eine Altersrente ist für Sie interessant, wenn Sie Ihr Leben lang ein verlässliches, garantiertes Einkommen erhalten möchten - egal, wie alt Sie werden. Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch.
Nur 40% der Altersrente aus der freien Vorsorge 3b werden pauschal als Einkommen besteuert – bei der Bundessteuer und in allen Kantonen. In der gebundenen Vorsorge 3a werden die Renten wie die Pensionskassen-Renten aus der 2. Säule zu 100% besteuert.
Am 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Steuergesetzänderung in Kraft: Aktuell werden private Altersrenten noch pauschal zu 40% besteuert, in Zukunft mit einem geringeren Satz. Gerne zeigen wir Ihnen in einer Beratung auf, was diese Verbesserung für Sie konkret bedeutet.
Sowohl die Pensionskassenrente als auch die private Altersrente werden berechnet, indem zu einem Stichtag das verfügbare Kapital in eine Rente umgewandelt wird. Bei der Pensionskasse erfolgt die Umrechnung auf Basis des festgelegten Umwandlungssatzes. Bei der privaten Altersrente hingegen wird ein individueller Verrentungssatz angewendet, der abhängig ist vom Eintrittsalter in die Versicherung und vom Geschlecht der zu versichernden Person. Weitere Einflussfaktoren bei der privaten Altersrente sind die Entscheidung für oder gegen eine Rückzahlung des verbliebenen Kapitals für die Hinterbliebenen sowie die Frage, ob die Rente für eine oder zwei Personen lebenslang ausgezahlt wird.
Im Fall einer privaten Altersrente "auf zwei Leben" kann die Rente auch für eine zweite Person mitverversichert werden. Die Rente wird dann in derselben Höhe gezahlt, solange mindestens eine der beiden Personen lebt. Im Gegensatz dazu ist bei der Pensionskassenrente im Todesfall lediglich die Auszahlung einer Ehegatten- oder Partnerrente vorgesehen. Diese Witwen- oder Witwerrente reduziert sich auf 60% der ursprünglichen Rente.
Beim Entscheid für eine Rente aus der Pensionskasse ist kein Zugriff auf das Kapital mehr möglich. Die private Altersrente kann jederzeit zurückgekauft werden, solange eine Deckung im Todesfall besteht.
Auch bei der Besteuerung gibt es Unterschiede: Die Rente aus der Pensionskasse und aus der gebundenen Vorsorge 3a wird bei Auszahlung 100% als Einkommen besteuert. Die private Rente aus der freien Vorsorge hingegen zu einem reduzierten Satz, zur Zeit 40%.
Am 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Steuergesetzänderung in Kraft: Aktuell werden private Altersrenten noch pauschal zu 40% besteuert, in Zukunft mit einem geringeren Satz. Gerne zeigen wir Ihnen in einer Beratung auf, was diese Verbesserung für Sie konkret bedeutet.
Ein Auszahlungsplan aus Fondsdepot:
Ein Auszahlungsplan ist in der Dauer zeitlich beschränkt und endet dann, wenn der Anlagebetrag aufgebraucht ist. Die Dauer ist auch von der Wertentwicklung der Fondsanlage abhängig, denn das Sparguthaben ist bei einer Bank in eine Fondsanlage investiert.
Ein Auszahlungsplan mit vertraglich garantierten Raten und Dauer:
Eine Auszahlungsrate wird für die Laufzeit des Auszahlungsplans vertraglich garantiert. Der Plan endet nach Vertragsablauf, da ein Auszahlungsplan zeitlich beschränkt ist.
Private Altersrente mit vertraglich garantierter Rente, lebenslang:
Das Sparguthaben wird als Einmaleinlage in eine Lebensversicherung investiert. Daraus wird eine private Altersrente mit garantierter Höhe ausgezahlt, und zwar bis zum Lebensende. Bei einer privaten Altersrente «auf zwei Leben» wird die gleiche Rente weiterhin ausgezahlt, auch wenn eine der beiden Personen verstirbt.
Sofort beginnende Altersrente
Bei dieser Variante leisten Sie eine Einmaleinlage mit bereits vorhandenem Kapital, beispielsweise aus eigenem Vermögen, anderen Vorsorgelösungen oder aus einer Erbschaft. Die Rentenzahlungen beginnen sofort zu laufen und werden solange ausgezahlt, wie die versicherte Person lebt. Diese Versicherung können Sie auch für zwei Personen abschliessen und damit Ihren überlebenden Partner finanziell absichern.
Aufgeschobene Altersrente
Die Rentenzahlung beginnt erst zu dem von Ihnen festgelegten Zeitpunkt. Sie wird entweder mit periodischen Prämien oder mit einer Einmaleinlage finanziert. Auch hier können Sie mit einer Police zwei Personen absichern.
In der Schweiz werden Frauen und Männer tendenziell immer älter. Gut möglich, dass auch Sie Ihren 100. Geburtstag feiern dürfen. Bei zeitlich begrenzten Auszahlungsplänen oder selbst angelegtem Kapital besteht immer die Gefahr, dass das Geld nicht bis zum Lebensende reicht. Eine private Altersrente bietet Ihnen die Sicherheit eines garantierten Einkommens, und zwar, solange Sie leben – ohne Wenn und Aber.
Eine private Altersrente ist eine Lebensversicherung. Und bei Lebensversicherungen ist Zurich gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet, die Ansprüche der Versicherungsnehmer in einem so genannten gebundenen Vermögen sicherzustellen (Art.17 Abs.1 VAG). Diese Vermögenswerte dienen ausschliesslich zur Deckung/Sicherstellung der Versicherungsguthaben bzw. Versicherungsansprüche und würden selbst im sehr unwahrscheinlichen Fall eines Konkurs nicht in die Konkursmasse fallen (Art.55 VAG). Die FINMA überprüft dieses gebundene Vermögen laufend. Die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG ist damit jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Kurzum: Ihre Ansprüche sind sehr sicher.