Das Wichtigste auf einen Blick
Bevor Sie damit beginnen, den Bezug Ihrer Vorsorgegelder zu planen, müssen Sie folgendes wissen:
- Vorsorge-Konten müssen Sie immer komplett auflösen.
- Sie müssen die Auflösung aktiv bei Ihrer Bank oder Versicherung beantragen.
- Sie können Ihre Vorsorge-Gelder bereits fünf Jahre vor Ihrem ordentlichen Rentenalter beziehen.
- Kapitalbezüge werden separat vom übrigen Einkommen und Vermögen zu einem niedrigen Satz besteuert (Kapitalauszahlungssteuer).
Die Steuersätze und Vorschriften sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Entsprechend sehen auch die Möglichkeiten für den Bezug anders aus.
So minimieren Sie die Besteuerung
Guthaben aus dritter Säule gestaffelt beziehen
Wenn Sie über die Jahre in mehrere Säule-3a-Konten eingezahlt haben, dann lohnt es sich, diese gestaffelt zu beziehen. Indem Sie die Konten über mehrere Jahre auflösen, umgehen Sie die Steuerprogression.
Beispiel-Berechnung
Samuel ist 65 Jahre alt, lebt in Zürich und lässt sich im Jahr 2023 ordentlich pensionieren. Über die letzten Jahrzehnte hat er ein Vorsorge-Guthaben von CHF 250’000 angespart, verteilt auf fünf verschiedenen Konten. Er lässt sich den gesamten Betrag auf einmal auszahlen. Für die CHF 250’000 muss er deshalb CHF 14’932 Kapitalauszahlungssteuern an Bund, Kanton und Gemeinde bezahlen.
Auch Lea, 59 Jahre alt, lebt in Zürich und lässt sich 2023 pensionieren. Sie hat ebenfalls ein Vorsorge-Guthaben von CHF 250’000 auf fünf verschiedenen Konten. Sie hat vor, in den nächsten fünf Jahren jeweils ein Konto aufzulösen. Im Jahr 2023 bezahlt sie so für CHF 50’000 Steuern in Höhe von CHF 2’269. Insgesamt wird sie über die nächsten fünf Jahre CHF 11’345 für Steuern ausgeben. Das sind CHF 3’587 weniger als Samuel.
Gut zu wissen: Es kann sich also lohnen, bereits vor dem AHV-Rentenalter mit der Auszahlung zu beginnen. Vor allem für verheiratete Paare, denn Ehepaare werden zur Zeit immer noch gemeinsam besteuert.
Bezug mit den Pensionskassen koordinieren
Nicht nur die Vorsorgegelder von Ehepaaren werden für die Besteuerung zusammengezählt. Auch Ihr Geld aus der Pensionskasse und aus Freizügigkeitskonten werden dazugerechnet. Wenn Sie im gleichen Jahr Geld aus der zweiten Säule und der Säule 3a beziehen, dann werden Sie wegen der Steuerprogression mehr Steuern bezahlen.
Unter bestimmten Umständen können Sie auch Ihr Pensionskassen-Kapital gestaffelt beziehen, indem Sie eine Teilpensionierung in Betracht ziehen. Das lohnt sich vor allem bei hohen Summen. Klären Sie mit der Pensionskasse Ihrer Arbeitgeberin ab, ob ein eine Teilpensionierung möglich ist.
Unsere Empfehlung: Wir empfehlen Ihnen, wenn möglich ab Alter 60 mit dem Bezug der Vorsorge-Gelder zu beginnen und über mehrere Jahre zu verteilen, um die Steuerprogression zu brechen. Um die Steuerlast zu optimieren, sollten die Gelder aus der Pensionskasse und Ihr Säule-3a-Kapital nicht gleichzeitig beziehen.
Lohnt sich ein Wohnsitzwechsel?
Bei den Kapitalauszahlungssteuern gibt es zwischen den Kantonen und Gemeinden teilweise sehr grosse Unterschiede. Bei hohen Summen ab über einer Million kann dies gar das Doppelte ausmachen. Deshalb überlegen sich viele angehende Pensionärinnen und Pensionäre, Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde zu verlegen.
Unsere Empfehlung: Wählen Sie den neuen Wohnort nicht nur aufgrund der steuerrechtlichen Situation. Klären Sie sorgfältig ab, wie hoch die Immobilen- und Mietpreise oder auch die Höhe der Krankenkassen-Prämien am neuen Ort sind. Ausserdem raten wir Ihnen, nicht bloss aus finanziellen Gründen, sondern aufgrund Ihrer persönlichen Motivation umzuziehen. Wie sieht Ihre Situation am neuen Ort aus? Wohnen Freunde in der Nähe oder haben Sie Familie?