Vergleich Säule 3a und 3b – welche Unterschiede gibt es?

Die dritte Säule gehört zur privaten und freiwilligen Vorsorge. Das Vermögen aus der dritten Säule dient dem Zweck Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule zu schliessen. Zudem kann es dafür eingesetzt werden, grössere Wünsche zu erfüllen. Die dritte Säule wird unterteilt in die Säule 3a und 3b. Hier erfahren Sie, welche Unterschiede es gibt und was Sie dabei beachten sollten.
Schachspiel Entscheidung 3a/3b

Säule 3a

Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge. Der Staat fördert das private Vorsorgen durch eine Steuer­erleichterung. Einge­zahlte Beiträge können Sie deshalb vom steuerbaren Einkommen abziehen. Es gibt jedoch einen Maximalbetrag, der von Jahr zu Jahr leicht variieren kann: Im Jahr 2025 dürfen erwerbstätige Personen mit Pensions­kasse maximal CHF 7’258 einzahlen. Erwerbs­tätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20% des Netto­erwerbs­einkommens, maximal aber CHF 36’288 einzahlen.

Das Guthaben aus dieser Säule ist nicht jederzeit frei verfügbar. Was Sie einzahlen, erhalten Sie im Normalfall erst zu Ihrer Pensionierung. Es dient also primär der Altersvorsorge – daher der Ausdruck «gebundene Vorsorge». 

Es gibt drei Ausnahmefälle, in denen eine vorzeitige Auszahlung möglich ist:

  • Sie wollen Wohneigentum kaufen
  • Sie machen sich selbständig
  • Sie verlassen die Schweiz definitiv

Unsere Sparversicherung Vorsorge Premium bietet Ihnen Sicherheit und Flexibilität in der Säule 3a.  

Säule 3b

Die Säule 3b ist die freie private Vorsorge, sie wird vom Staat nicht gefördert. Das angesparte Vermögen hingegen, ist nicht an die Pensionierung gebunden. Das heisst, Sie können frei wählen, wann Sie es beziehen wollen. Deshalb spricht man hier auch von freier oder ungebundener Vorsorge. Zur Säule 3b gehört grundsätzlich alles, was Sie über die 2. Säule und die Säule 3a hinaus sparen. Das können auch Vermögenswerte wie Aktien, Liegenschaften oder Kunst sein. 

Mit der Säule 3b ist aber oftmals auch eine Versicherungslösung gemeint. Für die meisten Leute gilt: Die Säule 3b soll man erst in Betracht ziehen, wenn Sie den Maximalbetrag der Säule 3a ausgeschöpft haben. 

Eine fondsgebundene Lebensversicherung bietet Ihnen viele Vorteile zum Sparen in der Säule 3b.

Die Säule 3a und 3b im direkten Vergleich

Säule 3a
Säule 3b
Anlageformen
Anlageformen / Vermögenswerte
Maximalbetrag
Maximalbetrag

Im Jahr 2025:

  • CHF 7’258 pro Jahr
    für Erwerbstätige mit Pensionskasse
  • CHF 36’288 pro Jahr
    für Erwerbstätige ohne Pensionskasse

Es gibt keinen Maximalbetrag

Bezug
Bezug / Verfügbarkeit

Das Guthaben ist an die Pensionierung gebunden und kann frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pension bezogen werden.
   

Weitere Möglichkeiten sind:

  • Sie wollen Wohneigentum kaufen 
  • Sie machen sich selbständig 
  • Sie verlassen die Schweiz definitiv

Das Guthaben ist nicht gebunden und kann jederzeit bezogen werden. (Im Falle einer Lebensversicherung kann es mit Einbussen verbunden sein, die Police vorzeitig aufzulösen.

Steuervorteile
Steuervorteile

Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vollständig von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Prämien für 3b-Versicherungslösungen können Sie im Rahmen des Pauschalbezugs für Versicherungsprämien angeben und abziehen.

Besteuerung
Besteuerung

Während der Laufzeit zahlen Sie keine Einkommens- Vermögenssteuer auf das Guthaben.

Bei der Auszahlung müssen Sie eine einmalige Kapitalleistungssteuer bezahlen.

Das Vermögen muss während der Laufzeit in der Steuererklärung deklariert werden.

Auf die Auszahlung von periodisch finanzierten Einlagen zahlen Sie hingegen keine Steuern mehr – da diese bereits während der Laufzeit besteuert wurden. 

Begünstigung
Begünstigung im Todesfall

Im Todesfall geht der Sparbetrag in der Regel an den Ehepartner/in oder den eingetragenen Partner. Ist dieser nicht vorhanden, sind folgende Personen Begünstigte:
   

  1. Direkte Nachkommen oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufkommen muss.
  2. Die Eltern
  3. Die Geschwister
  4. Die übrigen Erben

   
Es ist nur bedingt möglich, die Ordnung der Begünstigten anzupassen.

Lebensversicherung

Sie können frei wählen, wem Sie das Geld vermachen wollen. 
Wenn Sie das nicht tun, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Das Kapital fällt nicht in die Erbmasse sondern wird direkt an die Begünstigte bezahlt.  Bei Verletzung von Pflichtteilen ist eine Herabsetzung möglich.

Wenn der/die Begünstigte gleichzeitig ein Erbe ist, hat dieser Anspruch auf die volle Vertragssumme. Auch wenn er den Nachlass wegen Überschuldung ausgeschlagen hat.
  

Übrige Vermögenswerte

Hier gilt, wen Sie im Testament begünstigen.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.

FAQ zur Säule 3a und 3b

Wann macht eine Säule 3a Sinn? 
Einzahlungen in die Säule 3a machen Sinn, wenn Sie nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard erhalten wollen. Mit der 1. und der 2. Säule erhalten Sie im besten Fall circa 60% Ihres letzen Lohnes. Das gesparte Vermögen können Sie zudem für Selbstständigkeit, Wohneigentum oder eine Auswanderung nutzen. 

Welche Vorteile haben Einzahlungen in die Säule 3a?
Einzahlungen in die Säule 3a können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Zudem zahlen Sie während der Laufzeit keine Einkommens- und Vermögens­steuer auf den angesparten Betrag.

Wie entscheidet man sich zwischen der Säule 3a und 3b? 
Einzahlungen in die Säule 3b machen in den meisten Fällen erst Sinn, wenn Sie die Säule 3a ausgeschöpft haben.

Wann macht eine Säule 3b Sinn? 
Wenn Sie über die Säule 3a hinaus mittel- und langfristig sparen wollen, kann die Säule 3b die richtige Lösung für Sie sein. 

Was sind die grössten Unterschiede bei der Säule 3a und 3b? 
Einzahlungen in die Säule 3a können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Es gibt aber einen jährlichen Maximalbetrag. Im Jahr 2025 sind das: CHF 7’258 pro Jahr für Erwerbs­tätige mit Pensionskasse und CHF 36’288 pro Jahr für Erwerbstätige ohne Pensionskasse. Das Guthaben ist an Ihre Pensionierung gebunden und kann frühesten fünf Jahre vor der Pensionierung ausgezahlt werden. In folgenden drei Ausnahmefällen können Sie es früher beziehen: Sie wollen Wohneigentum kaufen, Sie machen sich selbständig oder Sie verlassen die Schweiz definitiv. Die Säule 3a ist stärker reguliert und es gibt weniger persönlichen Handlungs­spielraum was beispielsweise die Art der Vermögens­werte oder die Begünstigung im Todesfall angeht. 

Im Gegensatz zur Säule 3a gibt es in der Säule 3b keinen jährlichen Maximalbetrag, den Sie einzahlen dürfen. Einzahlungen in die Säule 3b können Sie nicht von den Steuern abziehen. Die Verfügbarkeit ist jedoch auch nicht vom Staat an Bedingungen – wie beispielsweise die Pensionierung – gebunden. Das heisst, Sie können freier darüber entscheiden, wann und weshalb Sie das Guthaben beziehen wollen. Entscheidungen darüber, welche Anlageform für Sie Sinn macht, hängt stark von Ihrer persönlichen Lebens­situation, Ihrem Sparziel, Ihrem Wohnort und vielen weiteren Faktoren ab. Beim Vermögen aus der Säule 3b können Sie freier wählen, wem Sie das Geld nach Ihrem Tod vermachen wollen.

Sind Sie sich unsicher, welche Lösung die richtige für Sie ist? Unsere Experten und Expertinnen helfen Ihnen gerne weiter.

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