Nein, aber sie wird dringend empfohlen, denn je nach Dauer der Lohnfortzahlungspflicht, können für nicht versicherte Arbeitgeber erhebliche Kosten entstehen.
Beispiel: Ein Mitarbeitender hat nach Berner Skala im ersten Jahr Anspruch auf 21 Tage Lohnfortzahlung. Die Anzahl der Tage verlängert sich danach jedes Jahr. Nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit müsste der Arbeitgeber für 150 Tage den Lohn weiterzahlen. Falls eine zusätzliche Person als Ersatz eingestellt werden muss, verdoppeln sich die Lohnkosten. Eine Krankentaggeldversicherung übernimmt den Lohn des arbeitsunfähigen Mitarbeitenden nach Ablauf der Wartefrist und sorgt so für finanzielle Entlastung.
Die Versicherungsprämien können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden, wobei in der Regel mindestens 50% vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.
Ja. Die Höhe der Versicherungsprämie ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. Dazu gehören z.B. der versicherte Lohn (80 bis 100% des AHV-Lohns) und die Wartefrist (7, 14, 30 oder 60 Tage), die Sie als Arbeitgeber wählen. Wo möglich, lohnen sich präventive Massnahmen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Deshalb beraten und unterstützen wir Arbeitgeber auch im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements.