Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, ist es wichtig, dass Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin den nötigen Versicherungsschutz im Fall von Krankheit oder Unfall aufrechterhalten. Insbesondere, wenn Sie nicht nahtlos ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, sind für Sie als Versicherte/r einige Dinge zu beachten.
Krankentaggeldversicherung
- Wenn Sie nicht sofort wieder zu arbeiten beginnen oder für längere Zeit verreisen, können Sie in die Taggeld-Einzelversicherung von Zurich übertreten.
- Dieser Übertritt muss innert 90 Tagen ab Austritt aus dem Unternehmen bzw. (bei einem laufenden Schadenfall) nach dem Ende des Leistungsbezuges erfolgen.
- Zurich unterstützt Sie dabei mit einem Merkblatt zum Thema und einem Formular für die Offertanfrage. (zu finden unter «Downloads»)
- Wenn Sie sich selbständig machen, ist die kollektive Krankentaggeldversicherung von Zurich für Sie die richtige Wahl.
Unfallversicherung
- Um auch in der Pause zwischen zwei Anstellungen optimal gegen Unfallfolgen versichert zu sein, empfiehlt sich die individuelle Verlängerung der UVG-Versicherung für Nichtbetriebsunfälle (Abredeversicherung).
- Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz bei Unfällen um insgesamt 6 Monate verlängern.
- Diese so genannte Abredeversicherung endet automatisch bei der Wideraufnahme einer Arbeitstätigkeit von mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem neuen Arbeitgeber.
- Zurich unterstützt Sie bei dieser Verlängerung mit einem Merkblatt zum Thema und einem einfachen und schnellen Online-Abschluss.