Der Ratgeber rund um die obligatorische Unfallversicherung
Unfallversicherungen: obligatorisch oder freiwillig?
Berufsunfall (BU) oder Nichtberufsunfall (NBU)?
Wer ist obligatorisch UVG-versichert?
Alle unselbstständig erwerbenden Personen in der Schweiz sind obligatorisch unfallversichert. Grundsätzlich gilt Folgendes:
- Sie arbeiten mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber?
In diesem Fall geniessen Sie einen vollumfänglichen Versicherungsschutz für Berufsunfälle (BU) und Nichtberufsunfälle (NBU). - Sie arbeiten weniger als acht Stunden respektive ihr Teilzeitpensum erreicht bei keinem Ihrer Arbeitgeber acht Stunden pro Woche?
In diesem Fall sind Sie für Nichtberufsunfälle (NBU) nicht versichert. Freizeitunfälle werden über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgewickelt. Unfälle auf Ihrem Arbeitsweg hingegen sind versichert – eine Ausnahmeregelung – denn grundsätzlich gelten diese als Nichtberufsunfälle (NBU). - Sie sind arbeitslos?
In diesem Fall sind Sie bei der SUVA UVG-versichert, vorausgesetzt Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Bezug der Arbeitslosenentschädigung. Die Prämien für die Unfallversicherung bezahlen Sie vollumfänglich selbst – sie werden Ihnen direkt von Ihrem Arbeitslosentaggeld abgezogen.
Gut zu wissen: Für Selbstständigerwerbende gilt die Unfallversicherungs-Pflicht nicht. Sie können sich freiwillig der Unfallversicherung nach UVG anschliessen oder Teile ihres Unfallrisikos über eine private Unfallversicherung absichern. Dasselbe gilt für die nicht obligatorisch versicherten, mitarbeitenden Familienangehörigen. Die Zurich Unfallversicherung für Selbstständige bietet Ihnen und Ihren Liebsten Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Wer auf eine freiwillige Versicherung verzichtet, ist obligatorisch bei der Krankenkasse, für die bei einem Unfall anfallenden Behandlungskosten, versichert. Die Unfalldeckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beinhaltet jedoch insbesondere keine Leistungen bei Lohn- und Erwerbsausfall.
Wer zahlt die Unfallversicherungsprämie?
Welche Leistungen umfasst das UVG?
Welche Leistungen in welcher Höhe durch die Unfallversicherung übernommen werden, ist gesetzlich definiert. Folgendes ist versichert:
- Pflegeleistungen und Kostenvergütungen
Gemäss Gesetz sind zweckmässige und wirtschaftliche Heilbehandlungen versichert. Darunter fallen alle notwendigen Behandlungen, die für eine Heilung notwendig sind. Kosten für Heilbehandlungen (z.B. Arzt, Zahnarzt, Medikamente, Spitalunterkunft in der allgemeinen Abteilung), Hauspflege, Hilfsmittel, Rettungstransport sowie ärztlich verordnete Kuraufenthalte sind abgedeckt. Für Pflegeleistungen innerhalb der Schweiz sind die Kosten unbegrenzt versichert. Im Ausland hingegen ist maximal der doppelte Betrag, der für die gleiche Behandlung in der Schweiz anfallen würde, versichert. - Taggeld
Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich an sich verpflichtet, einem unfallbedingt arbeitsunfähigen Mitarbeitenden während einer gewissen Dauer weiterhin Lohn zu bezahlen. Diese Lohnfortzahlungspflicht entfällt jedoch, soweit der Arbeitnehmende gegen die wirtschaftlichen Folgen unverschuldeter Arbeitsverhinderung obligatorisch versichert ist und die Versicherungsleistungen mindestens 80 % des Lohnes ausmachen. Bei geringeren Leistungen hat der Arbeitgeber die Differenz zu entrichten (Art. 324b OR). Die Höhe des UVG-Taggeldes wird durch den Grad der Arbeitsunfähigkeit bestimmt. Bei voller Arbeitsunfähigkeit beträgt das Taggeld 80 % des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag nach Unfall. - Invalidenrente
Auch für die Berechnung der UVG-Invalidenrente ist der Grad der Invalidität massgebend. Bei Vollinvalidität beträgt die Rente 80 % des versicherten Verdienstes. Hat der Versicherte Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung (IV) oder auf eine Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), so wird ihm aus der Unfallversicherung eine sogenannte Komplementärrente gewährt. Diese ergänzt die IV- respektive AHV-Rente bis auf 90 % seines versicherten Verdienstes. - Hinterlassenenrente
Stirbt der Versicherte an den Folgen eines Unfalls, erhalten die Familienangehörigen eine Hinterlassenenrente. - Integritätsentschädigung
Bleibt durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche, geistige oder psychische Einschränkung zurück, wird eine einmalige Integritätsentschädigung in Form einer Kapitalleistung ausbezahlt. - Hilflosenentschädigung
Eine Hilfslosenentschädigung erhält, wer aufgrund der Invalidität dauerhaft auf Hilfe von Dritten zur Unterstützung im Alltag angewiesen ist.
Für die Berechnung der Taggeld- oder Rentenhöhe ist der versicherte Verdienst der vom Unfall betroffenen Person massgebend. Gemäss Gesetz sind pro Jahr höchstens CHF 148‘200, respektive CHF 406 pro Tag versichert. Bei einem höheren Jahreslohn kann die Differenz optional über eine privatrechtliche Unfall-Zusatzversicherung (UVG-Z) abgedeckt werden.
Gut zu wissen: Als Arbeitgeber bezahlen Sie während den ersten zwei Tagen nach einem Unfall Ihren Angestellten mindestens 80 % des Lohns. Ab dem dritten Tag springt die Unfallversicherung ein. In Fällen einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit werden die Leistungen mit der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) koordiniert.
Können UVG-Leistungen gekürzt oder verweigert werden?
Wie lange sind Sie UVG-versichert?
Bei der freiwilligen Unfallversicherung richtet sich die Dauer nach der vertraglichen Vereinbarung.
Gut zu wissen: Sie geben Ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend auf oder reduzieren diese unter acht Stunden pro Woche? Keine Sorge. Den bestehenden Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle (NBU) nach UVG können Sie um bis zu sechs Monate verlängern. Die Lösung heisst Abredeversicherung. Diese können Sie bei derjenigen Versicherungsgesellschaft abschliessen, bei der Sie vorher durch Ihren Arbeitgeber obligatorisch für NBU versichert waren. Die Prämie beläuft sich auf CHF 40 pro Monat.
Sind Sie im Ausland gegen Unfälle versichert?
Key Take-aways
- Unselbstständig erwerbenden Personen (Arbeitnehmende) in der Schweiz, sind obligatorisch nach UVG unfallversichert.
- Die Prämie für die Berufsunfallversicherung (BU) trägt der Arbeitgeber. Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) müssten Sie tragen. Der Arbeitgeber dürfte diese zwar ganz auf Sie überwälzen, doch die meisten Arbeitgeber übernehmen freiwillig einen Teil der Kosten.
- Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt von Ihrem Arbeitspensum sowie Ihrem versicherten Verdienst ab.
- Für selbstständig erwerbend Personen gilt die UVG-Versicherungspflicht nicht. Sie können sich freiwillig dem UVG anschliessen oder das Unfallrisiko über eine private Unfallversicherung absichern.