Wann kann ich kündigen?
Wie kann ich kündigen?
Weitere Informationen zu den Kündigungsbestimmungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), bisweilen auch in Besonderen Bedingungen, die Sie zusammen mit ihrer Versicherungspolice erhalten haben.
Treten Sie mit uns in Kontakt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können, zum Beispiel durch eine Anpassung Ihres Vertrages.
Wenn Sie zu spät kündigen, verlängert sich der Vertrag in den meistens Fällen automatisch um ein Jahr.
Ja, wechseln Sie das Fahrzeug, haben Sie die Möglichkeit, für Ihr neues Fahrzeug einen neuen Versicherungsvertrag abzuschliessen. Sie erhalten eine Rückerstattung der nicht verbrauchten Prämie.
Umzug ist kein Kündigungsgrund. Doch es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie ins Ausland umziehen können Sie ihre Versicherung ausserhalb der Kündigungsfrist kündigen (ausschlaggebend ist das Abmeldedatum der Gemeinde). Reichen Sie uns bei der Kündigung eine Abmeldebestätigung mit ein.
Wenn Sie ins Ausland umziehen können Sie ihre Versicherung ausserhalb der Kündigungsfrist kündigen (ausschlaggebend ist das Abmeldedatum der Gemeinde). Reichen Sie uns bei der Kündigung eine Abmeldebestätigung mit ein.
Normalerweise ja. Doch es gibt zwei Ausnahmen: Bei einem Schaden im ersten Versicherungsjahr oder einem Totalschaden gibt es keine Rückerstattung.
Rechnen Sie ihre Offerte Online und schliessen Sie ab. Oder rufen Sie uns an (0800 80 80 80), wir helfen Ihnen gerne weiter.
Setzen Sie bis maximal drei Jahre mit dem Sparanteil aus und behalten Sie dennoch die Risikodeckung. Ihre Risikoprämie wird direkt vom Vertragsguthaben (wenn mindestens 5000 Franken vorhanden) abgebucht.
Wird Ihr Budget kleiner, können Sie auch Ihre Prämie anpassen. Allerdings reduziert sich bei geringeren Einzahlungen auch Ihre Auszahlung bei Ablauf der Versicherung.
Bei einer prämienfreien Umwandlung wird Ihr bestehendes Sparkapital bis zum Ablauf der Versicherung weiter verzinst, jedoch ohne Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit.
Ein Teilbezug von mindestens 5’000 Franken ist in der Säule 3b grundsätzlich immer möglich. In der Säule 3a muss der Teilbezug für ein selbstgenutztes Wohneigentum oder einen Einkauf in die berufliche Vorsorge verwendet werden.
Falls Sie sich für ein Darlehen auf Ihre Lebensversicherung entscheiden, bleibt die Police im Hintergrund unverändert und bleibt angelegt oder wird aktiv weiter verzinst. Dafür ist der Darlehenszins geschuldet.
Eine Verpfändung ist eine elegante Lösung, um beispielsweise beim Kauf von Wohneigentum dem Hypothekengeber eine zusätzliche Sicherheit zu verschaffen.
Beim Vorsorgecheck erfahren Sie, wie gut Ihre Liebsten und Sie abgesichert sind, falls Sie oder Ihr Partner längerfristig krank werden, einen Unfall erleiden oder sterben würden. Zurich bietet diesen Service kostenlos an.
Wir eröffnen in der Säule 3b eine zweite Police und verteilen die aktuell garantierte Ablaufleistung proportional auf beide Verträge. Für Sie entsteht kein Nachteil und die Konditionen (Zinsen sowie Kosten) bleiben unverändert.
Was sind die Steuerfolgen? Eine Entnahme aus der Säule 3a führt zur Einkommensbesteuerung.
Die gesetzlichen Auflösungsgründe der Säule 3a gemäss dem Gesetz BVV3.
Laufende Leibrenten sind beim Rückkauf als Einkommen zu versteuern und können daher eine massive Steuerprogression auslösen.
Kapitalbildende Lebensversicherungen der Säule 3b, welche mit einer Einmaleinlage finanziert wurden, haben nur dann ein Steuerprivileg auf die Anlageerträge, wenn die Auszahlung nach dem 60.Geburtstag stattfindet und der Vertrag mindestens fünf Jahre bei klassisch-kapitalbildenden und mindestens 10 Jahre bei fondsgebundenen Versicherungen gedauert hat. Der Versicherungsnehmer muss zudem auch versicherte Person sein.
Die kapitalbildende Lebensversicherung hat einen sogenannten Rückkaufswert, welcher nicht immer gleich hoch ist wie die geleisteten Spareinlagen. Die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Police fallen vor allem in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn an. Dann kann ein Rückkauf hohe Verluste nach sich ziehen.
Sind Sie sicher, dass Sie bei Krankheit, Unfall oder Tod tatsächlich ausreichend über Ihren Arbeitgeber versichert sind? Diese Fälle sind eher selten – deshalb empfehlen wir Ihnen den kostenlosen Vorsorge-Check durch uns. Diesen können Sie online machen oder telefonisch auf uns zukommen.
Haben Sie Ihre Police verpfändet, dann muss der Pfandgläubiger mit jeglicher vertraglichen Anpassung oder Kündigung eines Vertrages einverstanden sein sowie uns eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen.
Das kommt ganz auf Ihre individuelle Situation an, je nach Vertrag können ganz unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Am besten rufen Sie uns rasch an oder füllen das Kontaktformular aus. Gerne geben wir Ihnen dann Auskunft zu Ihren Möglichkeiten und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Lösung.
Grundsätzlich kann aber die Kündigung der Lebensversicherung mit einem schriftlichen Auftrag an die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Postfach, 8085 Zürich, in die Wege geleitet werden.
Möchten Sie mit dem angesparten Kapital Ihr Wohneigentum finanzieren, empfehlen wir Ihnen, mit uns Kontakt aufzunehmen: Oft gibt es Alternativen zur Kündigung, welche für Sie vorteilhafter sind: Ein Rückkauf der Lebensversicherung kann Verluste mit sich ziehen. Insbesondere beim Erwerb von Wohneigentum können Sie auch einen Teilbezug aus der Säule 3a tätigen oder Ihre Police verpfänden - so bleibt Ihnen der Risikoschutz uneingeschränkt erhalten.
Wenn Sie nicht explizit darauf hinweisen, werden auch die Risikolebensversicherungen aufgehoben. In den meisten Fällen können Sie diese jedoch zum Haupttarif beibehalten. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Situation zunächst beim kostenlosen Vorsorge-Check zu prüfen. Diesen können Sie online machen oder telefonisch auf uns zukommen.
Prüfen Sie stets kritisch, ob ein Wechsel der Versicherung sinnvoll ist: Bei einer Auflösung Ihres Vertrags in den ersten Jahren nach dem Abschluss können möglicherweise hohe Verluste entstehen, weil die Abschluss- und Verwaltungskosten vor allem am Anfang anfallen. Auch beim neuen Vertrag fallen vermutlich wieder Kosten an – so würden Sie doppelt verlieren. Prüfen Sie ausserdem, ob Ihre bestehende Lebensversicherung besser performt als die neue. Ebenfalls wichtig: Falls Sie Ihren Vertrag vor dem 01.01.2016 abgeschlossen haben, erhalten Sie auf diese Police noch einen höheren garantierten technischen Zinssatz als heute.
Sollten Sie einen finanziellen Engpass haben, helfen wir Ihnen sehr gerne weiter. In solchen Situationen können Sie einen Zahlungsaufschub beantragen, bei bestimmten Verträgen eine Prämienpause einlegen, eine Reduktion der Prämie veranlassen oder einen Teilbezug, ein Policen-Darlehen (Säule 3b) respektive die prämienfreie Umwandlung Ihrer Lebensversicherung beantragen. Die Prämienpause darf bis zu drei Jahre dauern. In der Zwischenzeit verfügen Sie über die volle Risikodeckung, welche direkt aus dem Vertragsguthaben finanziert wird. Nach Ablauf der Pause wird der Vertrag zu den ursprünglichen Konditionen weitergeführt. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da.