Policendarlehen

Frau vor Elektrofahrzeug

Finanzieller Engpass? Gut, gibt’s Policen­darlehen

Das Leben hält sich nicht immer an Pläne. Wenn Sie Geld benötigen für ein unerwartetes Ereignis, bietet sich unser Policendarlehen an. Der Zins beträgt nur 2.5 Prozent. Zudem profitieren Sie weiterhin von den Vorteilen Ihrer Lebensversicherung.

Gute Gründe für ein Policendarlehen

Tiefer Zins und rasche Auszahlung

Sie profitieren von einem günstigen Zinssatz bei der Belehnung Ihrer Lebensversicherung. Er beträgt aktuell 2.5 Prozent und ist attraktiv im Vergleich zu Banken und anderen Kreditgebern. Der vereinbarte Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit gleich. Ihr Policendarlehen zahlen wir nach Erhalt und Überprüfung der Unterlagen schnellstmöglich aus.

Zinsänderungen für Neuabschlüsse und Verlängerungen bleiben jederzeit vorbehalten.

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Rückzahlung spätestens bei Policenablauf

Sie bezahlen während der Laufzeit Ihres Policendarlehens den Zins für Ihr Darlehen. Ihr Darlehen wird erst nach der vereinbarten Dauer zur Rückzahlung fällig. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, das Darlehen zu verlängern. Spätestens beim Ablauf der Police wird das Darlehen mit der Erlebensfallleistung verrechnet.

Ihre Vorsorge wird fortgeführt

Wenn Sie ein Darlehen auf Ihre Police aufnehmen, bleibt Ihr Versicherungsvertrag unverändert. Sie bezahlen weiterhin Prämien und sind versichert gegen Schicksalsschläge mit Ihrer Risikoabsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und Todesfall. Wir investieren Ihr Kapital weiterhin vollständig und verzinsen es aktiv für einen langfristigen Vermögensaufbau.

Berechnungsbeispiel für ein Policendarlehen

   Zinsberechnung    Verrechnung des Policendarlehens
 Höhe des Policendarlehens   CHF 30'000  Erlebensfallleistung bei Ablauf der Police  CHF 80'000
 Zinssatz  2.5%  Höhe des Policendarlehens  CHF 30'000
 Zinsbetrag pro Jahr  CHF 750  Auszahlung der Erlebensfallleistung  CHF 50'000

Nehmen wir an, die Police einer Person endet im Jahr 2040. Nun will die Person im Jahr 2024 finanzielle Engpässe überwinden und nimmt ein Policendarlehen von 30'000 Schweizer Franken auf. Bei einem Zinssatz von 2.5 Prozent pro Jahr betragen die Zinsen 750 Schweizer Franken pro Jahr. Die Person muss das Darlehenskapital nicht während der Laufzeit bezahlen, da es durch ihr gesamtes Kapital bei Fälligkeit abgedeckt ist.

Bei Fälligkeit beträgt die Erlebensfallleistung 80'000 Schweizer Franken. Das Policendarlehen im Wert von 30'000 Schweizer Franken wird davon abgezogen. Die Person erhält also 50'000 Schweizer Franken ausbezahlt.

Häufige Fragen zum Policendarlehen

Wie erfolgt die Rückzahlung des Policendarlehens?

Die Rückzahlung erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Darlehensdauer oder das Darlehen wird zu dem aktuell gültigen Zinssatz verlängert. Spätestens beim Ablauf der Police wird das Darlehen mit der Erlebensfallleistung verrechnet.

Kann ich das Darlehen vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen?

Ja, jederzeit. Für Darlehen ab 50'000 Schweizer Franken kann aber je nach Zinssituation eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. Ist der zum Zeitpunkt der Rückzahlung gültige Zins für neue Darlehen tiefer als der vereinbarte Zins, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet. Diese belasten wir dem Darlehensbetrag zusätzlich.

Was ist ein Policendarlehen?

Ein Policendarlehen ist die Belehnung einer bestehenden Lebensversicherung. Sie erhalten eine Vorauszahlung auf die künftige Versicherungsleistung. Dafür bezahlen Sie einen Zins auf einem vergleichsweise tiefen Niveau. So erhöhen Sie Ihre liquiden Mittel. Gleichzeitig behalten Sie die Vorteile Ihrer Police und müssen keine finanziellen Einbussen in Kauf nehmen, die durch den Rückkauf der Versicherung entstehen könnten.

Wie bekomme ich ein Policendarlehen bei Zurich?

  1. Kontaktieren Sie uns, um Ihren maximalen Darlehensbetrag zu erfahren.
  2. Wir senden Ihnen einen Vertrag per E-Mail oder Post zu.
  3. Sie schicken den Vertrag unterschrieben zurück. Bei Darlehen über 50'000 Schweizer Franken legen Sie zudem eine Ausweiskopie und die Originalpolice bei.
  4. Wir führen die Auszahlung durch. Sie bekommen das Geld innerhalb von wenigen Tagen auf Ihr Konto.
  5. Sie erhalten eine Bestätigung.

Kann ich die Darlehenszinsen von den Steuern abziehen?

In der Regel können die Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wenn die Versicherung und das Darlehen im normalen Verhältnis stehen. Über die Einzelheiten informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater oder Treuhänder.

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