Zinsberechnung | Verrechnung des Policendarlehens | ||
Höhe des Policendarlehens | CHF 30'000 | Erlebensfallleistung bei Ablauf der Police | CHF 80'000 |
Zinssatz | 2.5% | Höhe des Policendarlehens | CHF 30'000 |
Zinsbetrag pro Jahr | CHF 750 | Auszahlung der Erlebensfallleistung | CHF 50'000 |
Nehmen wir an, die Police einer Person endet im Jahr 2040. Nun will die Person im Jahr 2024 finanzielle Engpässe überwinden und nimmt ein Policendarlehen von 30'000 Schweizer Franken auf. Bei einem Zinssatz von 2.5 Prozent pro Jahr betragen die Zinsen 750 Schweizer Franken pro Jahr. Die Person muss das Darlehenskapital nicht während der Laufzeit bezahlen, da es durch ihr gesamtes Kapital bei Fälligkeit abgedeckt ist.
Bei Fälligkeit beträgt die Erlebensfallleistung 80'000 Schweizer Franken. Das Policendarlehen im Wert von 30'000 Schweizer Franken wird davon abgezogen. Die Person erhält also 50'000 Schweizer Franken ausbezahlt.
Die Rückzahlung erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Darlehensdauer oder das Darlehen wird zu dem aktuell gültigen Zinssatz verlängert. Spätestens beim Ablauf der Police wird das Darlehen mit der Erlebensfallleistung verrechnet.
Die minimale Laufzeit beträgt zwei bis maximal zehn Jahre. Wenn nach Ablauf der vereinbarten Darlehensdauer das Darlehen nicht zurückbezahlt wird, wird es automatisch um die gleiche Dauer zum dann aktuellen Darlehenszinssatz verlängert.
Ja, jederzeit. Für Darlehen ab 50'000 Schweizer Franken kann aber je nach Zinssituation eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. Ist der zum Zeitpunkt der Rückzahlung gültige Zins für neue Darlehen tiefer als der vereinbarte Zins, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet. Diese belasten wir dem Darlehensbetrag zusätzlich.
Ein Darlehen ist nur bei kapitalbildenden Policen im Rahmen der Säule 3b möglich. Zudem muss der Rückkaufswert zum Zeitpunkt des Darlehens mindestens 8'000 Schweizer Franken betragen. Der aktuelle Rückkaufswert ist auf der Steuerwertbescheinigung ausgewiesen.
Der Mindestbetrag ist 4'000 Schweizer Franken. Kontaktieren Sie uns bitte, um den Höchstbetrag zu erfahren: customer.retention@zurich.ch
Der vereinbarte Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit gleich.
Die Zahlung des Zinses erfolgt halbjährlich am 1. April und 1. Oktober.
Ein Policendarlehen ist die Belehnung einer bestehenden Lebensversicherung. Sie erhalten eine Vorauszahlung auf die künftige Versicherungsleistung. Dafür bezahlen Sie einen Zins auf einem vergleichsweise tiefen Niveau. So erhöhen Sie Ihre liquiden Mittel. Gleichzeitig behalten Sie die Vorteile Ihrer Police und müssen keine finanziellen Einbussen in Kauf nehmen, die durch den Rückkauf der Versicherung entstehen könnten.
In der Regel können die Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wenn die Versicherung und das Darlehen im normalen Verhältnis stehen. Über die Einzelheiten informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater oder Treuhänder.