Ein Mann zeichnet Skizze am Arbeitsplatz.

Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Ingenieure & Planer

Gut abge­sichert mit einer indi­viduellen Berufs­haft­pflicht­ver­sicher­ung: Architekten, Ingenieure und Planer stehen in der Verantwortung bei Bauvorhaben. Mit der flexiblen Berufshaftpflichtversicherung Zurich Planer sind Sie bei Schadenersatzforderungen auf der sicheren Seite.

Leistung im Überblick

  • Sie sind abgesichert gegen finanzielle Folgen aus Schadenersatzansprüchen
  • Zurich wehrt ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab
  • Grosszügige Grunddeckung, attraktive Paketlösungen sowie vielfältige Zusätze zur Berufs­haftpflicht­versicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse
  • Selbständige Zeichner im Projekt sind mitversichert
  • Kompetente Ansprechpartner und effektive Unterstützung im Schadenfall dank spezialisierten Teams und über 45 Schadeninspektoren in der ganzen Schweiz
  • Attraktive Überschussbeteiligung
  • Nachrisikodeckung bei Aufgabe des Geschäfts
  • Service-Center mit 24-h-Schadendienst

Mehr Details

Als Architekt oder Bauingenieur übernehmen Sie durch interdisziplinäres Arbeiten immer mehr Verantwortung. Im Schadenfall müssen Sie für Ihr Projekt geradestehen. Dies gilt besonders für Bauvorhaben – hier können kleine Fehler grosse Auswirkungen haben. Die Berufshaft­pflichtversicherung Zurich Planer kümmert sich zuverlässig um die Klärung allfälliger Schäden und wehrt unbegründete Ansprüche ab.

Gut zu wissen

  • Häufig benötigte Zusatzdeckungen wie Bauherrenhaftpflicht, Rechtsschutz im Strafverfahren, Bevorschussung von Expertisekosten, Teilnahme an Planergemeinschaften oder übernommene Sachen können Sie als preislich attraktive Paketlösung versichern
  • Die Paketlösung lässt sich mit weiteren Zusatzdeckungen kombinieren  

Umfangreiche Grundversicherung – Auszug

  • Anlage-, Betriebs- und Produkterisiko sind abgedeckt
  • Tätigkeit als Generalplaner oder Totalunternehmer
  • Subplaner und selbständige Zeichner im Projekt sind mitversichert
  • Abgabe von Bau- und Konstruktionsplänen
  • Umweltbeeinträchtigungen sind versichert
  • Nachrisikodeckung bei Aufgabe des Geschäfts

Individuelle Zusatz­deckungen bei der Berufs­haft­pflicht für Planer

  • Schäden und Mängel an Bauten und Anlagen
  • Reine Vermögensschäden
  • Verzicht auf Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit (ausser im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum oder Medikamentenmissbrauch)
  • Tätigkeit als Immobilienschätzer, Bauherrenberater oder Gerichtsexperte
  • Haftpflicht als Stockwerkeigentümer

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