Auch wenn ungerechtfertigte Ansprüche gegenüber John Baker gestellt werden sollten, steht Zurich der Zürcher Bio-Bäckerei zur Seite und wehrt solche Ansprüche ab. Dieser sogenannte passive Rechtsschutz ist eine weitere Leistung in der
Betriebshaftpflichtversicherung. Doch damit nicht genug. Die Versicherung kann mit individuellen Zusatzleistungen ergänzt werden. «Bei Produktionsbetrieben wie John Baker empfehlen wir beispielsweise, die Zusatzdeckung Rückrufkosten einzuschliessen», sagt Nathalie Thiemann, Schadeninspektorin bei Zurich. Bei diesem Zusatzbaustein übernimmt Zurich z.B. die anfallenden Kosten, wenn mangelhafte Produkte, die eine Person schädigen könnten, zurückgerufen werden müssen.