Hohes Ethos – grosse Verantwortung
Ärzte und andere Medizinalpersonen tragen eine grosse Verantwortung und haben ein entsprechend hohes Berufsethos. Dies wird auch im berühmten Eid des Hippokrates deutlich: «Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden.» Seit mehr als 2’000 Jahren halten sich Medizinalpersonen in aller Welt an dieses Ideal. Gleichwohl kann sich keine Medizinalperson davon freisprechen, dass sie einmal eine Situation falsch einschätzt oder ihr ein Behandlungsfehler unterläuft.
Behandlungsfehler können weitreichende Folgen haben
Im medizinischen Bereich können auch kleine Fehler grosse Folgen haben. Und manchmal werden sogar Patienten stark geschädigt oder Leben verkürzt. Ein paar typische Beispiele für ärztliche Behandlungsfehler: Bei einer Operation kommt es zu einer Lungenembolie. Da der Chirurg die Patientin nicht über dieses Risiko aufgeklärt hat, zieht diese vor Gericht. Auch der Patient, der nach einer Fehldiagnose des Augenarztes auf einem Auge erblindet, wird diesen mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Verantwortung ziehen. Heilpraktiker, Hebammen und Tierärzte können ebenfalls betroffen sein – Tierärzte etwa, wenn ein wertvolles Rennpferd nach einer zu spät erkannten Kolik verstirbt und der Züchter auf Schadenersatz klagt.
Menschliches Leid – und finanzielle Folgen
Neben dem menschlichen Leid entsteht bei medizinischen Fehlern oft auch ein finanzieller Schaden: So etwa beim Patienten, der sich nach einer missglückten Kreuzbandoperation erneut unters Messer legen muss. Auch beim Hausarzt, der eine Unfallmeldung vergisst, entstehen Kosten, wenn der UVG-Versicherer in der Folge das Taggeld verweigert. Zuweilen können die finanziellen Auswirkungen eines Fehlers zum Gegenstand langwieriger Verhandlungen werden. Dies gilt beispielsweise, wenn ein Baby während einer schwierigen Geburt zu wenig Sauerstoff bekommt und später deswegen eine Entwicklungsstörung aufweist. Kann der zuständige Gynäkologe dafür zur Verantwortung gezogen werden, haftet er womöglich nicht nur für alle Folgebehandlungen, sondern auch für den künftigen Verdienstausfall des Kindes über sein gesamtes Berufsleben.
Deshalb lohnt sich eine Versicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte und Hebammen obligatorisch, aber auch für alle anderen Medizinal- und Gesundheitsberufe sehr zu empfehlen. Denn sie zahlt nicht nur für die Folgekosten von medizinischen Fehlern, sondern unterstützt die Versicherten auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Gerade bei schweren Erkrankungen gibt es oft keine Garantie auf Erfolg. Tritt das erhoffte Ergebnis nicht ein, kann es zu unschönen Diskussionen kommen. Allgemein informieren sich die Patienten verstärkt im Internet bei «Dr. Google», stellen Behandlungen infrage und sind schneller bereit, einen juristischen Weg zu beschreiten. Eine wirkungsvolle Absicherung ist deshalb für alle Gesundheitsfachpersonen wichtiger denn je.
Zurich: spezialisiert auf Berufshaftpflicht für Medizinal- und Gesundheitsberufe
Zurich bietet mit Business Medic eine spezielle Berufshaftpflichtlösung für alle Medizinal- und Gesundheitsberufe an. Sie zahlt für Schäden wegen medizinischen Fehlern, unterstützt bei Rechtsstreitigkeiten und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Insbesondere bei Zurich profitieren Ärzte von einer umfassenden Nachversicherung – es sind auch Schäden abgesichert, die erst nach einer Praxisaufgabe zutage treten oder von ehemaligen Mitarbeitenden verursacht wurden. Eine Praxiserweiterung oder eine Änderung des deklarierten Tätigkeitsfeldes lässt sich ebenfalls unkompliziert absichern. Im Schadenfall steht das Zurich-Expertenteam mit Rat und Tat zur Seite. Es besteht aus Versicherungsfachleuten und Juristen mit langjähriger Erfahrung im Spital- und Ärztehaftpflichtbereich.