Eine Ärztin unterhält sich mit einem Patienten.

Berufshaftpflichtversicherung für Medizinal- und Gesundheitsberufe

Als Arzt, Therapeut oder andere Fachperson aus dem Gesundheitsbereich können Sie in der Berufshaftpflichtversicherung auf den Schutz von Zurich zählen: Wir regeln allfällige Schadenfälle zuverlässig und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab.

Vorteile der Berufshaftpflichtversicherung für Medizinal- und Gesundheitsberufe

Als Arzt, Therapeut oder eine andere Fachperson aus dem Gesundheitsbereich sind Sie exponiert. Der positive Ausgang der Behandlung wird heute ganz einfach vorausgesetzt. Patienten sind immer besser informiert und wehren sich vermehrt gegen unbefriedigende Behandlungsergebnisse.

  • Die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinal- und Gesundheitsberufe regelt allfällige Schadenfälle zuverlässig und schützt Sie vor den finanziellen Folgen gerechtfertigter Schadenersatzansprüche.
  • Bei ungerechtfertigten Ansprüchen bezieht sich die Leistung auf die Abwehr dieser Forderungen.
  • Mit der Berufshaftpflichtversicherung für Medizinal- und Gesundheitsberufe sind die versicherten Risiken für Sie kalkulierbar.
  • Zurich behandelt einen Schadenfall ab dem ersten Franken.

Vorteile als Kunde von Zurich

  • Ihre Praxis, unabhängig ob Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, erhält für die versicherten Tätigkeiten einen umfassenden Versicherungsschutz.
  • Der örtliche Geltungsbereich gilt für Schäden, die auf der ganzen Welt eintreten. Ausgeschlossen sind dabei Ansprüche, die nach US- oder kanadischem Recht beurteilt oder vor dortigen Gerichten geltend gemacht werden. Ansprüche aus notfallmässiger privater medizinischer Hilfeleistung sind jedoch weltweit versichert.
  • Durch die umfassende Vorsorgedeckung sind Sie auch bei einer Veränderung der Tätigkeit oder der Anzahl Mitarbeitende geschützt.
  • Wurde die Versicherungssumme ausgeschöpft, profitieren Sie bei einem weiteren Schadenfall im gleichen Jahr nochmals von der vollen Versicherungssumme.
  • Sie profitieren von einer umfassenden Nachversicherung für alle aus dem Betrieb ausgetretenen Versicherten, bei Praxisaufgabe oder im Todesfall. Dieser Schutz besteht ohne zeitliche Begrenzung.
Weniger Details
Leistungen im Überblick

Leistung in der Grundversicherung

Anlagerisiko: Risiken, die von Gebäuden, Räumlichkeiten, Anlagen oder Grundstücken ausgehen.
Beispiel: In Ihrer Praxis lösen sich Teile der Decke und verletzen einen Patienten.

Betriebsrisiko: Risiken, die sich aus der medizinischen oder therapeutischen Tätigkeit ergeben.
Beispiel: Nach dem Sturz eines Patienten verzichtet der Arzt auf eine Röntgenuntersuchung. Dadurch wird eine Fraktur zu spät erkannt und löst Folgekomplikationen aus.

Produkterisiko: Risiken, die durch hergestellte, bearbeitete oder verkaufte Produkte entstehen.
Beispiel: Nach einer Zahnkorrektur brechen zwei Zahnimplantate nach kurzer Zeit ab. Das Material war mangelhaft.

Umweltrisiko: Risiken, die der Betrieb infolge eines plötzlich eintretenden Ereignisses für die Umwelt darstellt.
Beispiel: Durch auslaufende Flüssigkeit wird ein Nachbargrundstück kontaminiert.

Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere auch folgende Leistungen und Deckungselemente:

  • den Rechtsschutz in einem Disziplinar, Straf- oder Verwaltungsverfahren zum Beispiel als Folge eines aussergewöhnlichen Todesfalles eines Patienten.
  • Ansprüche wegen der Verletzung des Datenschutzgesetzes. Beispiel: Die medizinische Praxisassistentin schickt ohne Einwilligung des Patienten ein Arztzeugnis an dessen Arbeitgeber.
  • Schäden an gemieteten Räumlichkeiten oder Telekommunikationsanlagen.
  • Versicherungsschutz für medizinische Tätigkeiten in Spitälern oder Kliniken.
  • medizinische Tätigkeiten im Ausland (sofern sie nicht mehr als 20% des Arbeitspensums betragen).
  • die Tätigkeit als Prüfperson bei klinischen Versuchen oder Forschungsprojekten.
  • die Haftpflicht als Bauherr von Bauwerken mit einer Bausumme von max. CHF 2 Mio.
  • Ansprüche wegen der Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Entwendung von Patienteneffekten.

Unsere Leistungen im Schadenfall

Unser Medical Claims Team ist ein spezialisiertes Team von Versicherungsfachleuten und Juristen mit langjähriger Erfahrung im Spital- und Ärztehaftpflichtbereich. Die Spezialisten erbringen folgende Dienstleistungen:

  • Sie behandeln einen Schadenfall ab dem ersten Franken.
  • Sie ermitteln und beurteilen medizinische Sachverhalte sowie haftungsbegründende Umstände. Dabei werden sie von einem Netzwerk aus medizinischen Experten und Gutachtern unterstützt.
  • Sie vertreten die Versicherten gegenüber einem Patienten oder dessen Anwalt in der schwierigen Situation eines Schadenfalles.
  • Sie entschädigen begründete Ansprüche und wehren unbegründete Ansprüche ab.
  • Sie unterstützen juristisch in einem Disziplinar-, Verwaltungs- oder Strafverfahren.
  • Sie stellen die Rechtsvertretung in einem allfälligen Straf-, Verwaltung- und Zivilprozess sicher.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch?

Für die meisten Medizinal- und Gesundheitsberufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Erhalte ich auch Versicherungsschutz bei Schadenfällen, bei denen ich nicht haftbar bin?

Ja, im Rahmen des Versicherungsschutzes übernimmt Zurich auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

Im Leistungsumfang der Grundversicherung ist auch der Rechtsschutz im Strafverfahren enthalten, benötige ich trotzdem noch eine separate Rechtsschutzversicherung?

Ja, der Rechtsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt sich auf das Haftpflichtrecht im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall. Unsere Tochtergesellschaft Orion bietet ein speziell für Ärzte und diplomierte Medizinalpersonen entwickeltes Produkt an, mit welchem Sie z.B. Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse bestreffend TARMED erhalten.

Ist die erhöhte gesetzliche Verjährungsfrist für Personenschäden von 20 Jahren mitversichert?

Ja, da der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht umfasst, sind Ansprüche auf Basis der im Gesetz angepassten Verjährungsregeln grundsätzlich versichert.

Besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn die Police infolge Geschäftsaufgabe oder Tod aufgehoben wird?

Ja. Im Rahmen des Versicherungsumfanges besteht auch Versicherungsschutz für Ansprüche, die nach Vertragsende an Sie, oder im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen, gestellt werden.

Bin ich auch für die spitalärztliche Tätigkeit versichert?

Ja, für Ihre Tätigkeit in einem Spital oder einer Klinik besteht im Rahmen der versicherten Tätigkeit Versicherungsschutz. Falls Sie bereits durch das Spital versichert sind, besteht durch die Berufshaftpflichtversicherung eine Subsidiärdeckung.

Welche Versicherungssumme ist empfehlenswert?

Für Medizinal- und Gesundheitsberufe empfiehlt Zurich je nach Art der Tätigkeit eine Versicherungssumme von 5-10 Mio. Franken.

Kann das Beginndatum einer Police in der Vergangenheit liegen?

Nein, dies ist nicht zulässig.

Was ist, wenn ich den gewünschten Versicherungsschutz online nicht finden kann?

Kontaktieren Sie einfach Ihre nächste Zurich-Agentur oder rufen Sie uns kostenlos unter 0800 80 80 80 an.

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