Drohne fliegt in der Luft

Drohnenversicherung: Ready for takeoff?

«Alles Gute kommt von oben» – das gilt nicht, wenn eine Drohne abstürzt und das neue Auto des Nachbarn demoliert. Die kleinen Flugobjekte können einiges anrichten, auch deshalb ist eine Haftpflichtversicherung für die meisten Drohnentypen inzwischen in der Schweiz obligatorisch.
Noch vor 10 Jahren waren Drohnen ohne grosses Fachwissen und ent­sprechendes Budget gar nicht erhältlich. Dank technischem Fortschritt werden sie heutzutage gewerblich oder privat genutzt. Unternehmen verwenden die Aufnahmen von den unbemannten Flugobjekten u.a. für Gebäude­vermessung, Filmproduktionen oder die Inspektion von Wind­kraftanlagen – oder zu Marketing­zwecken wie Image-Videos. Privat ermöglichen die gestochen scharfen Bilder einen faszinierenden Einblick in die Vogelperspektive. Für einige Hobby­flieger zählt hingegen vor allem der Spass beim Steuern, Fliegen und Manövrieren. 

Weitblick schon vor dem ersten Flug

Unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, gibt es Regeln zu beachten. Die Schweiz zieht hier seit 1. Januar 2023 mit der EU gleich und wendet deren Regelungen an. So sind beispielsweise Drohnen grund­sätzlich beim Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu registrieren und Drohnen über 250 g dürfen nur nach einer Prüfung geflogen werden. Da weitere Änderungen möglich sind, lohnt sich der Blick auf die News-Seite des BAZL

Auch eine Haftpflicht­versicherung ist ab einem bestimmten Gewicht der Drohne keineswegs mehr Geschmacks­sache, sondern ein «Must have». Dabei muss die Versicherung eine Garantie­summe von mindestens 1 Million Franken abdecken. Empfehlenswert ist eine geeignete Versicherung jedoch unabhängig vom Gewicht der Drohne, denn ein Schaden kann schnell teuer werden. Auch das BAZL empfiehlt, Drohnen unter 250g zu versichern.

Warum eine Drohnenversicherung?

Wenn der Traum vom Fliegen im parkierten Auto des Nachbarn endet, ist nicht nur guter Rat teuer, sondern wahrscheinlich auch die Rechnung für die Reparaturkosten. Sogar den souveränsten Drohnen­pilotinnen und -piloten können Unfälle passieren. Was, wenn die Drohne im Sturzflug auf das neue Auto der Nachbarin kracht? Oder mit beschädigter Elektronik in einem Heuhaufen landet und einen Brand verursacht?

Der Traum vom Fliegen zum Greifen nah

Ready for takeoff? Wer registriert, geprüft und versichert ist, ist ganz nah dran. Was jetzt noch fehlt, ist ein geeigneter Ort zum Fliegen, denn die Drohne darf nicht einfach überall genutzt werden. Es mag vielleicht verlockend sein, den Flughafen mal aus einer anderen Perspektive zu sehen oder sich in der Nachbarschaft umzuschauen, aber «Erlaubt ist, was gefällt» gilt nicht für die Drohnenfliegerei. 

Ein geeigneter Ort zum Fliegen lässt sich mit Blick auf die interaktive Karte des BAZL einfach ermitteln. Dort sind Gebiete, die nicht überflogen werden dürfen, gekennzeichnet. Auch weitere wichtige Vorgaben wie gewisse Maximal­flughöhen lassen sich dort abrufen.

Geht die Drohne dann endlich fernab von Flughäfen und sonstigen Sperrgebieten in die Luft, müssen Drohnen­pilotinnen und Piloten allerdings weiterhin wachsam sein. Zum Beispiel sind Aufnahmen von Nachbarn beim Sonnenbaden eine Art datenschutz­rechtliches Sperrgebiet. Auch das fremde Grundstück nebenan darf nicht einfach so beflogen werden. Hier ist Kommunikation das A und O.

Der Traum vom Fliegen ist und bleibt allgegen­wärtig. Und er ist mit der wachsenden Popularität von Drohnen auf eine neue Weise realisierbar geworden. Für jeden und jede. Eins ist klar: Etwas Vorlaufzeit ist nötig, um alle Regeln zu kennen und erfüllen. Doch ist diese Checkliste einmal abgehakt, ist «Ready for takeoff» plötzlich keine Frage mehr, sondern eine Startansage.

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