Fixierung von Armierungen

Haftpflichtversicherung für Baugewerbe

Weniger Risiko für Ihr Bauunternehmen: Auf einer Baustelle haben kleine Fehler oft grosse Auswirkungen, für die Sie als Unternehmer geradestehen müssen. Wenn Dritte durch Ihren Betrieb oder Ihre Mitarbeitenden zu Schaden kommen, haftet Ihr Unternehmen mit dem gesamten Vermögen. Zurich bietet Ihnen optimalen Schutz vor diesen schwer einschätzbaren Risiken.

Vorteile der Betriebshaftpflichtversicherung

Ob Neubau oder Sanierung – als Unternehmer auf der Baustelle sind Sie verschiedenen Haftungsrisiken ausgesetzt, z.B. ungenügend geschützte Baustelle, mangelhaft montierte Dachziegel, fehlerhafte Elektroanschlüsse

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt sie vor den finanziellen Folgen gerechtfertigter Schadenersatzansprüche.
  • Bei ungerechtfertigten Ansprüchen bezieht sich die Leistung auf die Abwehr sowie auf den Rechtsschutz im Straf- oder Verwaltungsverfahren.
  • Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sind die versicherten Risiken für Sie kalkulierbar.

Vorteile als Kunde von Zurich

  • Mit der breiten Grundversicherung erhält Ihr Unternehmen für die versicherten Tätigkeiten einen umfassenden Basisschutz.
  • Durch die Auswahl bauspezifischer Zusatzversicherungen können wir eine auf Ihre Tätigkeit massgeschneiderte Lösung zusammenstellen.
  • Als einer der führenden Haftpflichtversicherer verfügen wir über ein Team von Spezialisten wie Baufachleute, Ingenieure und Juristen, die Sie im Schadenfall unterstützen. 
  • Für Arbeitsgemeinschaften und einzelne Projekte kann eine separate Versicherung abgeschlossen werden.
  • Ist die Versicherungssumme ausgeschöpft, profitieren Sie bei einem weiteren Schadenfall im gleichen Jahr nochmals von der vollen Versicherungssumme.
  • Unternehmen mit verschiedenen Betriebszweigen sind unkompliziert mit einer einzelnen Police versicherbar.
  • Firmenneugründer erhalten einen Rabatt von 10 Prozent in den ersten drei Versicherungsjahren.
 

Leistungen im Überblick

Leistung in der Grundversicherung

Anlagerisiko: Risiken, die von Gebäuden, Räumlichkeiten, Anlagen oder Grundstücken ausgehen.
Beispiel: In Ihrem Baugeschäft lösen sich Teile der Decke und verletzen Kunden.

Betriebsrisiko: Risiken, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben.
Beispiel: Bei der Ausführung von Bauarbeiten stürzt eine Mauer ein und verletzt eine Person.

Produkterisiko: Risiken, die durch hergestellte, bearbeitete oder gehandelte Produkte entstehen.
Beispiel: Eine von Ihnen installierte Wasserleitung bricht und das auslaufende Wasser verursacht erhebliche Schäden am Gebäude. 

Umweltrisiko: Risiken, die für das Unternehmen infolge eines plötzlich eintretenden Ereignisses durch die Umwelt entstehen.
Beispiel: Durch auslaufende Flüssigkeit wird ein Nachbargrundstück kontaminiert.

 

Unter anderem bieten wir folgende Zusatzversicherungen an

Aus- und Einbaukosten: Ein von Ihnen nicht gegen Feuchtigkeit behandelter und in einer Sauna eingebauter Holzboden quillt mit der Zeit. Die Kosten für den Aus- und Einbau sind versichert. 

Ermittlungs- und Behebungskosten: Da eine von Ihnen gelieferte Wasserleitung in einem Gebäude leckt, muss mit einer Leitungskamera die defekte Stelle ausfindig gemacht werden. Die Kosten für die Suche mit der Kamera sind versichert.

Vermögensschäden wegen Bauzwischenfällen: Bei Bauarbeiten wird ein unterirdisches Stromkabel eines Elektrizitätswerkes beschädigt, wodurch davon abhängige Betriebe einen Betriebsunterbruch und damit einen Vermögensschaden erleiden. Dieser reine Vermögensschaden ist versichert. 

Erweiterte Obhuts- und Bearbeitungsschäden: Sie bohren in eine Wand und dabei platzt der Sandstein im Bereich der Bohrstelle ab. Der abgeplatzte Sandstein ist versichert.

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Weitere Leistungen in der Grundversicherung


Weitere Leistungen in der Grundversicherung sind z.B.:

  • Versicherungsschutz besteht auch bei gegenseitigen Ansprüchen Ihrer Unternehmen, die unter der gleichen Haftpflichtpolice versichert sind.
  • Ab einem Selbstbehalt von 1'000 Schweizer Franken übernimmt Zurich für Sie auch innerhalb Ihres Selbstbehaltes die Schadenbehandlung von versicherten Ereignissen. Diese beinhaltet die rechtliche Prüfung von Ansprüchen bez. ihrer Richtigkeit und Angemessenheit.
  • Versicherungsschutz für Tätigkeit als General- und Totalunternehmer sowie für Arbeitsgemeinschaften (ohne separate Haftpflichtversicherung und mit Auftragssumme bis 2'000'000 Schweizer Franken)
  • Bevorschussung von Expertisenkosten (50 Prozent der effektiven Kosten, maximal 10'000 Schweizer Franken)
  • Kranhakendeckung (Schäden an Lasten)
  • Werkverträge mit konzessionierten Fernmeldedienstunternehmen (vertraglich übernommene Haftpflicht aus der Tätigkeit an unterirdischen Fernmeldeleitungen)
  • Vermögensschäden als Folge einer Beschädigung oder Zerstörung noch nicht abgelieferter Werke
    Beispiel: Als Bodenleger beschädigen Sie die Türe, die der Schreiner montiert hat, welche aber noch nicht durch den Bauherrn abgenommen ist.
  • Schäden an bereits abgenommenen Bauetappen
    Beispiel: Sie erstellen einen Wintergarten und ein halbes Jahr später montieren Sie noch zusätzlich die Storen, wobei Ihr ursprünglich erstellter Wintergarten beschädigt wird.
  • SIA- und FIDIC-Normen

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