Sie wählen aus einem breiten Spektrum von Anlagelösungen: Bei uns stehen Ihnen 4 aktiv gemanagte Anlageprofile sowie 3 passiv gemanagte Mix-Vermögen zur Auswahl. Zusammen bieten Ihnen diese eine breite Spannweite von 15% bis 65% Aktien.
Bei den Mix-Vermögen ist die Aktien-Komponente passiv, sie bildet also einen Index nach. Bei den anderen Strategien wird die Aktien-Komponente von sorgfältig ausgewählten Asset Managern aktiv verwaltet. Zusätzlich beinhalten die Mix-Strategien noch Wandelanleihen in der SAA. Diese eignen sich für Kunden, welche eine preiswerte Anlage mit breiter Diversifikation möchten und bereit sind, selber dem Markt zu folgen.
Wichtig zu wissen: Bei den aktiv gemanagten Fonds verfolgen wir für die Auswahl der Asset Manager den «Best in Class»-Ansatz. Das bedeutet, wir wählen die Asset Manager in einem mehrstufigen Verfahren sorgfältig aus und arbeiten nur mit Spezialisten zusammen, die uns mit ihrem Erfolgsausweis überzeugt haben. Denn nur wenn ein aktiv gemanagter Fonds den Markt schlägt, lohnt es sich, in einen solchen zu investieren. Unsere Performance gibt uns recht: Die Mehrheit unserer aktiv gemangten Fonds haben in den vergangenen Jahren besser als der Vergleichsindex rentiert.
Pensionskassengeld oder Freizügigkeitsguthaben ab CHF 200’000
Laufzeit
Keine feste Laufzeit
Rückzüge innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen möglich. In den vom Reglement vorgesehenen Fällen können die erworbenen Anteile der Anlagestrategie auf ein Wertschriftendepot einer Bank ausgeliefert werden.
Verpfändung
Möglich für Wohneigentumsförderung
Dieses sind häufige Gründe, warum jemand ein Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot eröffnet:
Arbeitsstellenwechsel: Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle wechseln und der neue Arbeitgeber Ihre Vorsorgegelder nicht sofort übernehmen kann, können Sie diese auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
Arbeitslosigkeit: Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle kündigen oder gekündigt werden, kann es eine gewisse Zeit dauern, bis Sie wieder eine neue Stelle antreten. In der Zwischenzeit können Sie Ihre Vorsorgegelder auf einem Freizügigkeitskonto einzahlen.
Selbstständigkeit: Wenn Sie sich selbstständig machen, sind Sie je nach Rechtsform nicht mehr obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Entsprechend können Sie Ihre Vorsorgegelder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
Auslandsaufenthalt: Falls Sie vorübergehend zum Arbeiten ins Ausland gehen, können Sie für die Zeit Ihrer Abwesenheit Ihre Vorsorgegelder auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz parkieren.
Endgültiges Verlassen der Schweiz: Wenn Sie definitiv aus der Schweiz wegziehen, können Sie - je nach Land - möglicherweise Ihre Vorsorgegelder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen oder sich auszahlen zu lassen. Ausserdem sollten Sie steuerliche Fragen berücksichtigen. Lassen Sie sich kompetent beraten!
Längere Arbeitsunterbrüche wie Mutterschaft, Career Break oder auch Frühpension (mehr als 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter)
Auf einem Bankkonto können Sie meistens relativ frei über das eingezahlte Geld verfügen. Bei einem Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot dient das Geld speziell der Vorsorge und Sie können es entweder in eine neue Pensionskasse übertragen oder erst mit der Pensionierung beziehen. Eine Auszahlung ist normalerweise nur dann möglich, wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen.
Freizügigkeitskonto und Freizügigkeitsdepot unterscheiden sich in der Anlage: Beim Freizügigkeitskonto erhalten Sie einen festen Zins. Bei einem Freizügigkeitsdepot hingegen können Sie das Geld in Wertpapiere investieren. Bei der Zurich Invest AG zum Beispiel werden Ihre Einlagen weltweit in ausgewählten Aktien, Obligationen und Geldmarktpapieren erstklassiger Unternehmen und Institutionen investiert.
Kurz gesagt, bietet Ihnen ein Freizügigkeitsdepot im Vergleich zu einem Freizügigkeitskonto mehr Chancen, es hat aber auch mehr Risiken.
Ein wichtiger Vorteil ist, dass Sie Ihre Anlagestrategie individuell wählen können. Sie investieren entsprechend Ihren finanziellen Zielen und Ihrer Risikobereitschaft in Wertpapiere und profitieren so von potenziell höheren Renditen. Ausserdem können Sie Ihre Anlage diversifizieren und durch den Kauf verschiedener Wertpapiere oder Fonds Ihr Risiko streuen. Schliesslich können Sie Marktchancen nutzen und Ihr Portfolio je nach Marktlage anpassen. Zu den Anlagestrategien.
Ein möglicher Nachteil eines Freizügigkeitsdepots ist, dass Ihre Gelder wie bei allen Wertpapierinvestitionen Marktschwankungen ausgesetzt sind. So kann es nicht nur zu Wertsteigerungen, sondern auch zu Wertverlusten kommen. Durch Anpassung Ihrer Risikostrategie in den letzten Jahren Ihrer Anlage können Sie dieses Risiko verringern. Ausserdem benötigt es ein spezialisiertes Fachwissen, beim Thema Anlage die richtigen Entscheidungen zu treffen. Umso wichtiger ist es, einen kompetenten Partner zu wählen.
Wenn Sie den Arbeitgeber verlassen, kommt normalerweise Ihre bisherige Pensionskasse bzw. Ihr bisheriger Arbeitgeber auf Sie zu und informiert Sie, dass Sie das angesparte Vorsorgekapital übertragen müssen. Dafür gibt es keine feste Übergangsfrist. Üblicherweise sollte das Geld innerhalb eines Jahres nach Austritt übertragen werden. Viele Pensionskassen überweisen das Freizügigkeitsguthaben innerhalb von 30 Tagen nach Dienstaustritt.
Es ist wichtig, dass Sie als versicherte Person aktiv werden und das Geld entweder auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen lassen. Denn so stellen Sie sicher, dass Ihr Vorsorgekapital optimal verzinst wird und Sie von allen Vorteilen der beruflichen Vorsorge profitieren.
Wir empfehlen Ihnen, sich dazu frühzeitig von einer Fachperson beraten zu lassen. Sie kann Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen - zum Beispiel, ob sich ein Splitting auf zwei Depots lohnt. Denn es gibt Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, mehrere Freizügigkeitsdepots zu führen, zum Beispiel aus Anlagegründen oder aus steuerlichen Erwägungen.
In diesen Situationen können bzw. müssen Sie Ihr Freizügigkeitskonto/Freizügigkeitsdepot wieder auflösen:
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Ihr Freizügigkeitskonto auflösen. Denn dies kann unter anderem steuerliche Auswirkungen haben.
Eine Freizügigkeitsstiftung verwaltet vorübergehend Vorsorgegelder aus der 2. Säule von Personen, die aus einem Arbeitsverhältnis ausscheiden und nicht sofort in ein neues eintreten. Die Freizügigkeitsstiftung sorgt dafür, dass die Vorsorgegelder weiterhin sicher und mit einer angemessenen Rendite angelegt werden. Bis zum Bezug sind die Gelder von der Einkommenssteuer befreit. Und im Todesfall des Versicherten zahlt die Freizügigkeitsstiftung Leistungen an die Hinterbliebenen aus.