- Was ist ein Freizügigkeitskonto?
- Was sind Gründe für ein Freizügigkeitskonto?
- Freizügigkeitsdepot und Freizügigkeitsdepot Premium
- Was tun, wenn es einen neuen Arbeitgeber gibt?
- Wann lohnt sich ein Freizügigkeitssplitt und was ist das?
- So stellen Sie einen reibungslosen Übergang sicher
- Überprüfen Sie bestehende Freizügigkeitskonten
- Nützliche Links
Was ist ein Freizügigkeitskonto?
Ein Freizügigkeitskonto ist ein spezielles Konto, auf dem Erwerbstätige ihre Vorsorgegelder aus der beruflichen Vorsorge sicher und steuerbegünstigt parkieren können, wenn ein Arbeitsverhältnis endet, sie aber nicht sofort eine neue Anstellung beginnen. Das kann z.B. der Fall sein wegen Arbeitslosigkeit, beruflicher Auszeit, Babypause, Selbständigkeit oder einem Auslandsaufenthalt.
Auf dem Freizügigkeitskonto werden die angesparten Vorsorgegelder aus der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers weiter angelegt und verzinst. Das Guthaben wird entweder beim Antritt einer neuen Stelle in eine neue Pensionskasse übertragen oder es bleibt bis zur Pensionierung auf dem Freizügigkeitskonto.
Was sind Gründe für ein Freizügigkeitskonto?
Im System der beruflichen Vorsorge der Schweiz wird in der Pensionskasse Geld für die Altersvorsorge angespart. Beim Stellenwechsel wird dieses Guthaben von einer Pensionskasse zur nächsten übertragen. Ein Freizügigkeitskonto wird eröffnet, wenn dieser Übertrag nicht möglich ist. Normalerweise ist das der Fall, weil es noch keine neue Stelle gibt oder eine längere Pause zwischen den beiden Erwerbstätigkeiten liegt
Was tun, wenn es einen neuen Arbeitgeber gibt?
Falls Sie nach einer beruflichen Auszeit oder einer Phase der Arbeitslosigkeit wieder eine neue Anstellung antreten, ist es wichtig, das Guthaben vom Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu übertragen. So können die Vorsorgegelder nahtlos in das Vorsorgesystem des neuen Arbeitgebers integriert werden und die Kontinuität Ihrer Altersvorsorge bleibt erhalten.
Wann lohnt sich ein Freizügigkeitssplitt und was ist das?
In gewissen Situationen kann es sich lohnen, die Freizügigkeitsgelder nicht auf ein Freizügigkeitskonto bzw. Freizügigkeitsdepot, sondern auf zwei auszahlen zu lassen, das sogenannte «Splitting». Dadurch entsteht mehr Flexibilität bei der Anlage, die Gelder können zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgezahlt werden und das kann auch steuerlich sehr interessant sein, insbesondere bei höheren Beträgen. Auch hier lohnt sich unbedingt eine fachkompetente Beratung, um die optimale Lösung zu finden.
https://finpension.ch/de/wissen/wie-sie-die-pensionskasse-splitten-koennen/
So stellen Sie einen reibungslosen Übergang sicher
Stellen Sie sicher, dass das Freizügigkeitsguthaben rechtzeitig und ordnungsgemäss auf die neue Pensionskasse übertragen wird - so läuft die Altersvorsorge nahtlos weiter und es entstehen keine Vorsorgelücken.
- Informieren Sie Ihren neuen Arbeitgeber, dass Sie ein Freizügigkeitsguthaben haben, das übertragen werden muss. Ihr neuer Arbeitgeber wird Ihnen dann die notwendigen Informationen für die Übertragung geben.
- Kontaktieren Sie Ihre Freizügigkeitsstiftung, bei der Ihr Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot geführt wird. Informieren Sie die Stiftung, wer Ihr neuer Arbeitgeber ist und auf welche Pensionskasse das Guthaben übertragen werden soll.
- Füllen Sie die erforderlichen Formulare aus, die Sie von Ihrer Freizügigkeitsstiftung und der neuen Pensionskasse erhalten.
- Kümmern Sie sich direkt nach dem Start der neuen Anstellung um die Übertragung, denn üblicherweise sollte das Freizügigkeitsguthaben innerhalb eines Jahres übertragen werden. So können Sie auch sicher sein, dass das Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot nicht vergessen geht.
- Sobald Ihr Guthaben übertragen wurde, erhalten Sie Bestätigungen sowohl von Ihrer Freizügigkeitsstiftung als auch von der neuen Pensionskasse. Bewahren Sie diese Dokumente sorgfältig auf.
Überprüfen Sie bestehende Freizügigkeitskonten
Viele Menschen haben im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn ein oder mehrere Freizügigkeitskonten eingerichtet, sind sich aber dessen gar nicht mehr richtig bewusst. Falls Sie selbst nicht sicher sind, ob Sie aufgrund einer beruflichen Pause ein Freizügigkeitskonto besitzen, sollten Sie dies unbedingt überprüfen. Ihr angespartes Vorsorgekapital könnte auf einem solchen Konto liegen und es ist entscheidend, dass Sie wissen, wo sich Ihr Geld befindet und wie es angelegt ist. So behalten Sie die Übersicht über Ihre Altersvorsorge und stellen sicher, dass Sie Ihre finanziellen Ziele weiterhin erreichen.
Das Überprüfen bestehender Freizügigkeitskonten bietet Ihnen die Chance, auch Ihre Anlagestrategie zu überprüfen. Passt diese weiterhin zu Ihren finanziellen Zielen und Ihrem Risikoprofil oder gibt es Optimierungspotenzial? Ausserdem können Sie herausfinden, wie gut die Bedingungen Ihres Freizügigkeitskontos sind – gibt es allenfalls einen Anbieter mit günstigeren Gebühren und Konditionen? Sind Ihre persönlichen Informationen wie z.B. Kontoverbindung und Adresse auf dem neusten Stand, damit die Auszahlung reibungslos ablaufen kann?
Falls Sie Ihr Freizügigkeitskonto nicht selbst verwaltet haben oder nicht wissen, ob Sie eines besitzen, könnte Ihr Vorsorgekapital bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG hinterlegt sein. Es lohnt sich, dies zu überprüfen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Auffangeinrichtung.
Wichtig: Alle Guthaben aus Freizügigkeitskonten oder aus der Auffangeinrichtung müssen in die neue Pensionskasse übertragen werden, sobald Sie eine neue Arbeitsstelle antreten.
Ein Freizügigkeitskonto ist ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Vorsorge. Dort werden Ihre Vorsorgegelder auch während beruflicher Pausen, Arbeitslosigkeit oder Auslandsaufenthalten professionell verwaltet.
Prüfen Sie bestehende Freizügigkeitskonten regelmässig, damit Ihre Anlagestrategie weiterhin zu Ihren finanziellen Zielen passt und Sie von den besten Konditionen profitieren. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Freizügigkeitskonto besitzen, sollten Sie dieses überprüfen.
Die Zurich Invest Freizügigkeitsstiftung zusammen mit Zurich und der Zurich Invest AG stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.
Nützliche Links
- Produktinformationen und FAQ: Freizügigkeitsdepot
- Freizügigkeitslösung Premium ab CHF 200’000
- Auffangeinrichtung Kontaktlose Konten