Zwei Männer unterhalten sich in einem Innenhof.

Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensverwalter

Wirkungs­voller Schutz bei Schaden­ersatz­forder­ungen: Die Asset & Investment Management Insurance (AIMI) schützt Vermögensverwalter, Finanzberater oder Dienstleister im Finanzbereich bei Schadenersatzforderungen. Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) hat AIMI geprüft und empfiehlt seinen Mitgliedern diese Versicherungslösung von Zurich.

Leistung im Überblick

  • Schutz bei Schadenersatzforderungen, die durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen können
  • Absicherung bei Veruntreuungen, die durch Angestellte oder Dritte verursacht werden
  • Umfassender Versicherungsschutz, bestehend aus den vier Bausteinen Berufshaftpflicht, Organhaftpflicht, Vertrauensschaden und Bürohaftpflicht
  • Sie profitieren von der langjährigen Kompetenz und Erfahrung von Zurich im Bereich Versicherungslösungen für Finanzdienstleistungsunternehmen

Mehr Details

Asset Manager und Vermögensverwalter können im Schadensfall mit weitreichenden Forderungen konfrontiert werden. Mit AIMI bietet Zurich eine umfassende Versicherungslösung, bestehend aus Berufs- und Organhaftpflicht, Vertrauensschaden und Bürohaftpflicht.

Gut zu wissen

Für Asset Manager ist ein wirkungsvoller Schutz gegen diese Risiken empfehlenswert:

  • Ungenügende oder fehlerhafte Finanzberatung
  • Mangelhafte Due Diligence von Vermögenswerten
  • Fehler in Prozessen, Ausführungen und bei Entscheidungen im gesamten Organ
  • Schutz vor ungerechtfertigt erhobenen Ansprüchen
  • Veruntreuungen durch Angestellte
  • Straftaten durch Dritte
  • Personen- oder Sachschäden

Deckungs­bau­stein Berufs­haft­pflicht (Auszug)

  • Rechtsschutz bei Verfahren aufgrund von Fehlern aus Beratungstätigkeit und Vermögensverwaltung
  • Übernahme von Untersuchungskosten
  • Übernahme von Schadenverhütungskosten (Mitigation Cost)
  • Schutz bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte und Rufschädigung von Dritten
  • Finanzielle Absicherung bei Verlust von Dokumenten

Deckungs­bau­stein Organ­haft­pflicht (Auszug)

  • Schutz des Privatvermögens von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat bei Schadenersatzforderungen
  • Versicherungsschutz für ausgeübte Verwaltungsratsmandate in Drittgesellschaften
  • Versicherungsschutz gegen Reputationsschäden
  • Versicherungsschutz in Untersuchungsverfahren, Auslieferungsverfahren und Übernahme von Ausgaben zur Erlangung einer Kaution
  • Nachmeldefrist für Schäden nach Beendigung des Vertrags, im Konkursfall und von ehemals mitversicherten Tochtergesellschaften
  • Deckung für ausgeschiedene Organe
  • Übernahme von Verteidigungskosten

Deckungs­bau­stein Ver­trauens­schaden (Auszug)

  • Deckung von Vermögensschäden, die aufgrund von strafbaren Handlungen von Angestellten entstehen
  • Übernahme von Schadenverhütungskosten (Mitigation Cost)
  • Entschädigung von Vermögensschäden, die durch Computerstraftaten verursacht werden
  • Kosten für Strafverfolgung von Tätern

Deckungs­bau­stein Büro­haft­pflicht (Auszug)

  • Deckung der gesetzlichen Haftpflicht für Personen- und Sachschäden
  • Erweiterung für Geschäftsreisen sowie für Schäden in Gebäuden oder auf Grundstücken, die zur Ausübung der Finanzdienstleistung dienen
  • Erweiterung für Schäden an gemieteten Telekommunikationsanlagen

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