Riss im Beton.

Verdrängtes Risiko: Erdbeben

Erdbeben sind die Naturgefahr mit dem grössten Schadenpotenzial in der Schweiz. Doch es gibt keine obligatorische Versicherung. Bei Zurich finden Hauseigentümerinnen und -eigentümer ausreichenden Schutz.
Frau schaut aus Fenster.

Erdbeben, die grössere Schäden anrichten, gibt es nicht oft in der Schweiz. Das letzte ereignete sich 1946 im Wallis. Aber wenn es stark bebt, dann sind die Folgen aufgrund der hohen Bebauungsdichte gravierend. Experten zufolge sind Erdbeben hierzulande die Naturgefahr mit dem grössten Schadenpotenzial. 

Ein mittelstarkes Beben ist in der Schweiz stets möglich. Mit einem grösseren Schadenbeben mit einer Magnitude von etwa 6 oder mehr ist alle 50 bis 150 Jahre zu rechnen. Ein zweites Beben wie jenes von 1356 in Basel, das mit einer Magnitude von 6,6 das bislang stärkste historisch bekannte in der Schweiz war, würde laut Experten Schäden von mehr als 100 Milliarden Schweizer Franken anrichten. 

Trotzdem ist die Schweizer Bevölkerung im Gegensatz zu anderen Naturgefahren nur ungenügend gegen Erdbeben versichert. Gebäudeversicherungen kommen in der Regel nur für einen geringen Teil der Schäden auf. Der Schweizerische Pool der kantonalen Gebäudeversicherer für Erdbebendeckung, dem die Mehrheit der Kantone angehören, hält für den Ereignisfall nur zwei Milliarden Franken bereit. Der Wert aller versicherten Gebäude in diesen Kantonen beläuft sich aber auf 2‘000 Milliarden Franken. 

Zurich bietet Privatpersonen und Firmen daher eine private Erdbebenversicherung an. Dies gilt auch für den Kanton Zürich, wo Hauseigentümerinnen und -eigentümer automatisch gegen Erdbeben versichert sind, allerdings ist auch hier die Entschädigung für alle entstandenen Gebäudeschäden auf 1 Milliarde Franken limitiert. Zurich deckt jenen Teil, der diese Maximalsumme übersteigt. In Kantonen, wo es keinen obligatorischen Schutz gibt, kommt Zurich für Erdbebenschäden auf. 

Schliessen Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei Zurich eine freiwillige Erdbebenversicherung ab, übernimmt Zurich mit Ausnahme eines Selbstbehalts von 10 Prozent der Schadensumme (mindestens 20'000 Franken) die restlichen Kosten. Eine finanzielle Entschädigung wird auch bei einem Teilschaden ausgerichtet.