Am 1. Januar 2022 ist die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft getreten. Sie bringt zahlreiche Verbesserungen für Versicherungskundinnen und -kunden. Gemäss der gesetzlichen Übergangsregelung gelten die meisten neuen Bestimmungen aber erst für Verträge, die nach Inkrafttreten der Revision abgeschlossen worden sind. Zurich möchte auch Kunden mit früher abgeschlossenen Versicherungsverträgen im Bereich Nichtleben von den Vorteilen der VVG-Teilrevision profitieren lassen. Darum wendet Zurich die revidierten Bestimmungen, sofern sich diese zugunsten von Versicherungsnehmern oder versicherten Personen auswirken, auch bei vor 2022 abgeschlossenen Verträgen – freiwillig und soweit rechtlich zulässig – an.