Sie benötigen die Haftpflichtversicherung für die Einlösung Ihres Fahrzeugs beim Strassenverkehrsamt.
Zurich verzichtet darauf, die Kosten eines grobfahrlässig verursachten Schadens von Ihnen zurückzufordern (Ausnahme: Alkohol, Fahrunfähigkeit, Geschwindigkeitsdelikt, waghalsiges Überholen, Teilnahme an nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen).
Versichert sind sämtliche Bruchschäden an Fahrzeugteilen aus Glas oder aus Materialien, die als Glasersatz dienen (z.B. Plexiglas). Mitversichert sind auch Scheinwerfer (z.B. LED oder Xenon), die durch einen Glasbruch zerstört werden.
Versichert sind Schäden, die durch unbekannte Fahrzeuge oder Personen an Ihrem parkierten Lieferwagen verursacht werden. Die Option Parkschaden deckt bis zu CHF 1'000 pro Ereignis. Die Option Parkschaden PLUS hat keine betragliche Limite. In beiden Fällen werden pro Kalenderjahr bis zu zwei Schäden bezahlt.
Werden neben Ihrem Lieferwagen auch Ihre oder die von den Insassen mitgeführten Gegenstände beschädigt oder werden solche aus dem abgeschlossenen Lieferwagen gestohlen, sind diese bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. Unter mitgeführte Sachen fallen zum Beispiel elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Navigationsgeräte sowie Handelswaren und Sachen, die der Berufsausübung dienen.
Bei einem Totaschaden entschädigen wir Ihnen im Maximum den bezahlten Kauf-preis während 5 Jahren ab Kaufdatum.
Optional wählbar: Pannenhilfe Schweiz/FL
Optional wählbar: Pannenhilfe Europa
Möchten Sie Ihre deponierten Schilder wieder einlösen können Sie den Versicherungsnachweis hier bestellen
Bei allen anderen Gründen wie z.B. Autowechsel melden Sie sich bei einer Agentur in Ihrer Nähe oder rufen Sie uns an für Ihren Versicherungsnachweis.