Ob Sie sich primär gegen Risiken absichern oder Sparen möchten: Bei uns finden Sie die passende Lebensversicherung:
Risikolebensversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Sparversicherung
Zertifikatanlage mit Versicherungsschutz
Eine Lebensversicherung soll Sie in unterschiedlichen Lebenssituationen schützen. Einerseits können Sie sich bzw. Ihre Familie gegen das finanzielle Risiko eines Todesfalles oder einer dauerhaften Erkrankung bzw. Unfalls absichern. Andererseits gibt es kombinierte Versicherungen, bei denen das Thema Sparen oder Altersvorsorge im Zentrum stehen. Auch diese beinhalten einen Schutzaspekt – zum Beispiel eine Prämienbefreiung, falls Sie erwerbsunfähig würden.
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Lebensversicherung in der Schweiz sinnvoll sein kann. Tragen Sie beispielsweise eine besondere Verantwortung in der Familie oder als Unternehmer? Dann empfiehlt sich mindestens eine Absicherung im Todesfall. Die Frage, ob welche Lebensversicherung heutzutage am besten ist, kann nicht generell beantwortet werden, sondern es kommt auf die persönlichen Umstände an.
In folgenden Situationen ist der Abschluss einer Lebensversicherung in der Schweiz sinnvoll:
Eine Lebensversicherung können Sie sich wie ein Sicherheitsnetz vorstellen. Falls Sie erwerbsunfähig werden oder sterben, fängt die Versicherung Sie und Ihre Liebsten finanziell auf. Dafür zahlen Sie jährlich oder einmalig einen Betrag ein.
Mit einer Risikolebensversicherungen sichern Sie sich gegen die Folgen eines Lebensrisikos ab, zum Beispiel Tod oder dauerhafte Erwerbsunfähigkeit. Mit einer Sparversicherung sparen Sie gleichzeitig Geld für die Zukunft, während Sie sich und Ihre Familie absichern. Entsprechend unterscheiden sich die Versicherungen bei der Auszahlung.
Der Preis hängt von der Art der Lebensversicherung ab. Für eine Risikolebensversicherungen spielen unter anderem Faktoren wie Grösse und Gewicht eine Rolle. Für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung spielt zum Beispiel Ihr Beruf eine Rolle. Auch die gewünschte Auszahlung beeinflusst den Preis.
Mit unseren Online-Rechnern finden Sie schnell heraus, was eine Lebensversicherung kostet:
Für Sparversicherungen beraten wir Sie gerne direkt – ob persönlich, per Video oder Telefon.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die finanzielle Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit schützt Sie und Ihre Familie vor dem Risiko eines Lohnausfalls, wenn Sie nach einem Unfall oder durch eine Krankheit Ihren Beruf gar nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben können. In den folgenden Situationen kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein:
Risikolebensversicherung
Die Todesfallversicherung bietet finanziellen Schutz für Angehörige oder Geschäftspartner bei einem Todesfall mitten im Erwerbsleben. 5 Gründe, warum eine Risikolebensversicherung ratsam sein kann.
Kinderversicherung
Kaum jemand weiss, wie benachteiligt Kinder sind, die aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung dauerhaft invalid werden. Denn sie werden möglicherweise nie ein Erwerbseinkommen erzielen. Für ihren Lebensunterhalt können sie lediglich mit den Leistungen aus der ersten Säule sowie mit Ergänzungsleistungen rechnen, nicht aber mit den viel umfangreicheren Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Auch die Krankenkasse zahlt lediglich für die medizinische Behandlung, allenfalls lässt sich noch ein kleines Kapital absichern. Sie bietet aber keine regelmässigen Renten-Leistungen übers ganze Erwerbsleben hinweg. Umso wichtiger ist es, Kinder umfassend abzusichern. Der Risikoschutz lässt sich auch bei dieser Versicherung mit einer Sparkomponente verknüpfen – so können Sie einem nahestehenden Kind zum 20. Geburtstag eine grosse Freude machen.
Weitere Informationen zur Kinderversicherung
Sparversicherung
Zurich bietet verschiedene Sparversicherungen an. Je nach Bedarf kann eine garantierte Ablaufleistung sowie Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsschutz mitversichert werden.
Die richtige Versicherung ist diejenige, die Ihren Bedürfnissen entspricht: Wer vor allem seine Liebsten bei einem Schicksalsschlag absichern möchte, für den ist eine Risikolebensversicherung geeignet. Wer sich selbst und seine Angehörigen vor den finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit schützen möchte, wählt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Wer Risikoschutz und Alterssparen kombinieren möchte, findet in der Schweiz bei der Lebensversicherung eine Lösung, die beide Aspekte abdeckt. Fondsgebundene Lebensversicherungen wie «Capital Fund» oder die Sparversicherung «Vorsorge Premium» bieten auch in der aktuellen Tiefzinsphase Renditepotenzial. Wer sich vertraglich nicht auf regelmässige Einzahlungen binden möchte, dem steht mit dem Zurich Invest AG Säule-3a-Konto ein passendes reines Spar-Angebot ohne Risikoschutz zur Auswahl.
Ja, in der Schweiz können Sie die Prämien von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, wenn Sie die Versicherung im Rahmen der Säule 3a abschliessen. Im Jahr 2023 können Angestellte, die bei einer Pensionskasse versichert sind, bis zu CHF 7’056 abziehen. Angestellte ohne Pensionskasse können hingegen bis zu CHF 35'280 abziehen. Wie viel Steuern Sie genau sparen, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Situation ab. Steuertipps für die Säule 3b gibt es in unserem Ratgeber.
Ja, Sie können Ihre Lebensversicherung kündigen. Bei Sparversicherungen erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert. Aber überlegen Sie gut: Oft lohnt es sich mehr, eine Prämienpause zu machen oder ein Policendarlehen zu beziehen. Bei einem Abbruch verlieren Sie meist Geld und Ihren Risikoschutz. Schauen Sie sich hier andere Optionen zur Kündigung an.
Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen:
Das Ziel des Schweizer Vorsorgesystem ist es, der Schweizer Bevölkerung in allen Lebenslagen ein verlässliches Einkommen zu sichern. Zum Beispiel nach der Pensionierung, im Todesfall der Partnerin oder des Partners oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall.
Bei der 1. Säule geht es um die Existenzsicherung. Mit dieser Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie der Erwerbsersatzordnung (EO).
Die 2. Säule sichert den gewohnten Lebensstandard. In die berufliche Vorsorge zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber mindestens gleich viel in eine Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch mehr einzahlen.
Das Vermögen in der 3. Säule dient dazu, allfällige Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule zu schliessen. Sie ermöglicht es Ihnen auch, früher in Rente zu gehen oder Träume und Wünsche nach der Pensionierung zu erfüllen.
Erfahren Sie mehr auf vita.ch.
Die grössten Unterschiede zwischen einer Säule-3a-Lösung einer Bank oder einer Versicherung liegen beim Risikoschutz für Sie und Ihre Familie, Ihrem Sparziel und der Vertragsdauer.
Risikoschutz für Familien und Sparziel
Bei einer Versicherung schliessen Sie im Rahmen der Säule 3a einen Versicherungsvertrag ab. Dieser beinhaltet einen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit und/oder Tod. Das heisst, falls Sie erwerbsunfähig werden, zahlt Ihre Versicherung den jährlichen anfallenden Betrag in die Säule 3a für Sie ein. Sie sparen entsprechend weiterhin für die Pensionierung, auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Je nach gewählter Vorsorgelösung wird Ihnen zusätzlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Pensionierung ausgezahlt. Sie erreichen Ihr definiertes Sparziel in jedem Fall. Im Todesfall wird Ihren Hinterbliebenen ein Todesfallkapital ausgezahlt. Somit sind Ihre Liebsten zumindest vor den finanziellen Folgen dieses Schicksalsschlags geschützt. Diesen Versicherungsschutz bezahlen Sie mit einem Teil Ihrer Prämie.
Wenn Sie Ihre Säule 3a bei einer Bank eröffnen, liegt der Hauptfokus auf dem Sparprozess. Sie und/oder Ihre Familie sind dabei nicht gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Todesfalls geschützt. Falls Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, dürfen Sie auch nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. In diesem Fall erreichen Sie Ihr definiertes Sparziel nicht.
Vertragsdauer
Der Versicherungsvertrag im Rahmen der Säule 3a hat stets eine fixe Vertragsdauer. Diese reicht meistens bis zum ordentlicher Pensionsalter. Sie verpflichten sich, regelmässig einen bestimmten Betrag in die Säule-3a-Police einzuzahlen.
Nach dem dritten Versicherungsjahr haben Sie aber die Möglichkeit, die Zahlungen bis zu drei Jahre zu pausieren. Der Versicherungsschutz erlischt dabei nicht. Das heisst, Sie sind weiterhin vollumfänglich versichert, wenn Sie zum Beispiel eine Babypause einlegen oder im Ausland sind. Die einzige Folge daraus ist, dass sich Ihr Sparziel um diese pausierten Beträge verringert.