Alter und Pensionierung:
Unsere Vorsorgelösung 3a bietet Ihnen echte Flexibilität, denn Sie entscheiden selbst, wie viel - im Rahmen der gesetzlich zulässigen Höhe - und wann Sie in Ihr Vorsorgedepot einzahlen möchten. Richten Sie eine automatische monatliche oder halbjährliche Zahlung ein, oder führen Sie Einzelzahlungen je nach Wunsch und Zeitpunkt aus. Sie sind an keinen Zahlungsplan gebunden.
Je nach Risikobereitschaft und Anlagehorizont wählen Sie aus fünf Anlagestrategien aus, die sich hauptsächlich in ihrem Aktienanteil unterscheiden. Einmal pro Jahr können Sie ohne Mehrkosten zwischen einzelnen Anlagestrategien des 3a-Depots wechseln.
Den Link zu den aktuellen Preisen (C-Klasse) finden Sie unter: goto-funds.com/zurichinvestfunds
Die Zurich Invest AG (gegründet 1998) ist mit einem verwalteten Vermögen von über 41 Milliarden Schweizer Franken ein bedeutender Finanzdienstleister auf dem Schweizer Vermögensverwaltungsmarkt. Sie ist Geschäftsführerin der Zurich Invest Bankstiftung, der Anbieterin des 3a-Depots.
Wir verfolgen eine nachhaltige Investmentphilosophie und fördern nachhaltige Investitionen. Dabei baut unser verantwortungsbewusster Anlageprozess auf dem 3-Säulen-Ansatz auf. Zu diesem Ansatz gehört «ESG-Integration», «Impact Investing» und «Gemeinsamer Fortschritt».
Scannen Sie den QR-Code, um mehr über unsere Nachhaltigkeitsinitiativen zu erfahren.
Ein Versicherungsvertrag wird immer mit einer fixen Laufzeit abgeschlossen. Das heisst, man schliesst einen Vertrag mit der Versicherungs-Gesellschaft ab, der bis zur Pensionierung läuft. Das hilft Ihnen, Ihre Vorsorgeziele tatsächlich zu erreichen. Bei einem Vorsorgedepot hingegen sind Sie flexibler: Sie haben stets die Möglichkeit, frei zu entscheiden, ob Sie einzahlen oder das Geld für andere Zwecke verwenden möchten.
Der zweite wichtige Unterschied ist der Risikoschutz. Bei einer Versicherungslösung können Sie Ihre Familie gegen Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit absichern. Bei einem Vorsorgedepot 3a verbleibt einfach das bisher angesparte Guthaben - ein zusätzlicher Todesfallschutz ist aber nicht vorgesehen.
Bei einer Police bei der Versicherung ist der Wechsel zwischen Wertschriften und Zins nicht so einfach zu handhaben wie bei einer Kontolösung bei der Bank. Banklösungen sehen meistens separate Möglichkeiten vor, die eine Investition in Wertschriften ermöglichen. Beispielsweise fliesst das Vermögen in einen Fonds, welcher breit diversifiziert ist und dadurch für gewisse Sicherheit und gleichzeitig Renditechancen sorgt.
Wie sie Steuern sparen hängt von diversen Faktoren ab, wie z.B. Einkommen, Wohnsitz, Höhe Ihrer Einzahlung sowie vom Status, ob Sie Angesteller mit Pensionskasse oder Selbständigerwerbender ohne Pensionskasse sind.
Eine vorzeitige Auszahlung aus der Säule 3a ist in folgenden Fällen möglich:
Endgültiges Verlassen der Schweiz: Wer definitiv auswandert, kann sich sein Alterskapital auszahlen lassen.
Selbstständigkeit: Wer sich selbstständig macht und deswegen keiner Pensionskasse mehr angeschlossen ist, kann sich die 3. Säule im ersten Jahr der Selbstständigkeit auszahlen lassen.
Invalidität: Wer eine ganze Invalidenrente der IV bezieht, kann sich das Guthaben aus der Säule 3a auszahlen lassen, sofern er daraus nicht bereits Invalidenleistungen bezieht.
Selbstgenutztes Wohneigentum: Wer Wohneigentum erwerben, Hypothekendarlehen rückzahlen oder Anteilscheine an Wohnbaugenossenschaften erwerben will, kann sich das Guthaben aus der Säule 3a auszahlen lassen.
Jedes Depot muss vollständig aufgelöst werden. Es sind mehrere Depots pro Kunde möglich, welche gestaffelt bezogen werden können. Mehr Tipps wie sie bei der Säule 3a Steuern sparen bei Auszahlung.
Der ordentliche Bezug ist ausschliesslich vom Alter abhängig. Die Säule-3a-Guthaben können frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden (Frauen aktuell mit 59 Jahren, Männer mit 60 Jahren). Falls die Erwerbstätigkeit fortgeführt wird, darf die Säule 3a bis maximal fünf Jahre über das ordentliche Pensionierungsalter weitergeführt werden.
Pro Strategie wird ein Depot eröffnet. Es sind maximal fünf Depots bei der Zurich Invest Bankstiftung möglich.
Säule 3a bietet eine spezielle, steuerprivilegierte Form des Sparens an. Die geleisteten Beiträge können vom Einkommen abgezogen werden und reduzieren so die steuerliche Belastung. Dies hat der Gesetzesgeber vorgesehen, um die arbeitende Bevölkerung zu motivieren, ihre Vorsorge selbst in die Hand zu nehmen.
In der Schweiz ist das Vorsorgesystem in drei Säulen aufgeteilt. Bei der 3. Säule handelt es sich um die private Vorsorge (3a und 3b), die sich empfiehlt, damit man seinen gewohnten Lebensstandard nach seiner Pensionierung halten kann. Säule 3a wird auch die gebundene Vorsorge genannt und vom Bund steuerlich begünstigt, da sie primär der Altersvorsorge dient. Säule 3b wird auch die freie Vorsorge genannt, da man freier über diese verfügen kann, es keinen Maximalbetrag gibt, die Beträge aber auch nicht von den Steuern abgezogen werden können.
Über Ihr Vorsorgekonto können Sie Gelder steuerprivilegiert investieren. Es gibt reine Konto-Lösungen, bei denen das Geld auf einem Konto liegt und verzinst wird, oder Vorsorgekonten, die an ein Depot gekoppelt sind und die für den Kauf von Fondsanteilen verwendet werden. Die Fondsanteile liegen dann in einem separaten Depot.
Wenn Sie bereits eine Pensionskasse haben, dürfen Sie einen Maximalbetrag von bis zu 7'056 Schweizer Franken einzahlen (Stand 2023). Sind Sie selbstständig und haben keine Pensionskasse, können Sie höchstens 35’280 Schweizer Franken bzw. max. 20 Prozent des Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen. Diese Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. So können Sie Steuern sparen.
Säule 3a und 3b nach einer Scheidung: Sofern ein Ehepaar keine Gütertrennung vereinbart hat, werden Guthaben aus der Säule 3a, die während der Ehe angespart wurden, untereinander aufgeteilt.
Im Todesfall geht der Sparbetrag in der Regel an den Ehepartner oder den eingetragenen Partner. Ist dieser nicht vorhanden, sind folgende Personen Begünstigte:
1. direkte Nachkommen oder Personen, die vom Verstorbenen in erheblichem Masse unterstützt wurden
2. die Person, die in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ohne Unterbrechung in einer Lebensgemeinschaft mit dem Verstorbenen gelebt hat
3. die Person, die für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommt
Ebenfalls begünstigt sind in späterer Reihenfolge Eltern, Geschwister und übrige Erben des Verstorbenen.