E-Mobilität:
Versichert sind Schäden, die durch Bedienungsfehler, Überspannung, Überstrom, Tiefenentladung sowie Fehlfunktion des Ladegerätes an der Hochvolt-Batterie (HV-Batterie) entstehen. Versicherungsschutz besteht, wenn die HV-Batterie in den ersten drei Betriebsjahren einen aussergewöhnlichen Kapazitätsverlust von mehr als 50% erleidet. Zurich übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz einer HV-Batterie. Die Maximalentschädigung ist bis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges begrenzt. Zudem sind im Zusammenhang mit einem Schaden Entsorgungskosten bis CHF 2’000 gedeckt.
Versichert sind Diebstahl von und Beschädigungen an Ladestationen (z.B. Wallbox) und Ladezubehör (z.B. mobile Ladestationen und –Geräte, Ladekabel sowie Taschen und Adapter). Versichert sind Schäden, die durch Überspannung, Kurzschluss, Bedienungsfehler und Fehlfunktionen, Anprallen, Umstürzen, Vandalismus, Brand, Blitzschlag, Hochwasser etc. entstehen. Zurich zahlt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz einer gleichwertigen Sache bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei Ladestationen ab dem 5. Betriebsjahr reduziert sich die Entschädigung entsprechend der Betriebsdauer.
Zurich übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme bei Verlust der Ladekarte sowie bei Schäden, die durch die missbräuchliche Verwendung der Ladekarte respektive Lade-App durch Dritte entstehen. Die Sperr- und Ersatzgebühren sind mitversichert. Auch die Ladekarten und Lade-Apps von Ihren Familienmitgliedern sind mitversichert.