Schliessen Sie zuerst eine
Motorfahrzeugversicherung ab. Das Versicherungsunternehmen übermittelt anschliessend dem zuständigen Strassenverkehrsamt den elektronischen Versicherungsnachweis. Danach gehen Sie oder Ihr Garagist mit dem bisherigen Fahrzeugausweis im Original, oder bei einem Neufahrzeug mit dem Prüfungsbericht, zum Strassenverkehrsamt. Dieses händigt Ihnen schliesslich die Kontrollschilder sowie den neuen Fahrzeugausweis aus. Oft ist es auch möglich, den Fahrzeugausweis im Original per Post an das Strassenverkehrsamt zu senden. Die Schilder und den neuen Ausweis erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per Post. Informieren Sie sich am besten auf der Webseite des zuständigen Strassenverkehrsamtes, ob es diese Möglichkeit anbietet.
Für das
Einlösen von Importfahrzeugen benötigen Sie einen Verzollungsnachweis. Die Zollstelle stellt Ihnen für die Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt einen Prüfbericht Form 13.20 A aus.