Parkschaden: Was tun?

Endlich Wochenende – noch kurz in der Stadt ein paar Dinge einkaufen und dann das Lieblingsbuch lesen. Eine schöne Idee. Umso ärgerlicher, wenn Sie aus dem Supermarkt kommen und eine Beule in der Beifahrertür entdecken. Der Verursacher ist längst weg und hat keine Nachricht hinterlassen. Wer kommt jetzt für den Schaden auf?
Parkschaden

Jemand hat Ihr parkiertes Auto beschädigt

Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und notieren Sie relevante Informationen zum Vorfall, z.B. Ort, Uhrzeit und was genau geschehen ist. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Falls Ihr Fahrzeug bei Zurich versichert ist, können Sie den Schadenfall online oder telefonisch melden oder auch direkt zu einem unserer Zurich Help Points fahren. Dort wird der Schaden begutachtet und bewertet.

Sie haben ein parkiertes Auto beschädigt

In diesem Fall sollten Sie mit dem Lenker bzw. der Lenkerin des beschädigten Fahrzeugs sprechen oder die Polizei informieren. Es genügt nicht, eine Nachricht zu hinter­lassen. Auch wenn Sie es eilig haben, melden Sie den Schaden unbedingt, da der Vorfall andernfalls als Fahrerflucht gewertet werden könnte.

Wer zahlt den Parkschaden?

Grundsätzlich übernimmt der Verursacher bzw. seine Versicherung die Kosten für den Parkschaden, den er mit seinem Auto Anderen zugefügt hat. Wenn Sie als Lenker ein anderes parkiertes Auto beschädigen, zahlt i.d.R. Ihre Motorfahrzeug-Haftpflicht­versicherung die Reparatur am anderen Fahrzeug. Für die Schäden am eigenen Auto kommt Ihre Vollkasko­versicherung auf. Bei der Vollkasko­versicherung müssen Sie jedoch meistens einen Selbstbehalt übernehmen, sodass Sie einen Teil der Schaden­kosten am Ende selbst tragen.

Parkschaden-Deckung

Mit der Parkschaden-Deckung in der Zurich Autoversicherung sind Schäden, die durch unbekannte Fahrzeuge oder Personen an Ihrem parkierten Auto verursacht werden, versichert. Die Deckung kann mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden.

Bei Zurich können Sie ausserdem wählen, ob Sie Parkschäden bis zu einem bestimmten Maximal­betrag versichern möchten oder mit der Deckung «Parkschaden PLUS» ohne Maximal­betrag. Die Zusatz­deckung «Parkschaden PLUS» lohnt sich besonders, wenn Sie ein teures Fahrzeug oder neues Auto haben und die Reparatur­kosten entsprechend hoch sein können. Ebenfalls können Sie wählen, ob in der Parkschaden-Deckung ein Schaden oder zwei Schäden pro Jahr versichert sind. Die Vollkasko­versicherung übernimmt ebenfalls die Kosten für Parkschäden – allerdings wird dann ein Selbst­behalt erhoben, der im Allgemeinen zwischen CHF 500 und CHF 1’000 liegt. Versicherte ohne Parkschaden-Deckung müssen also zumindest einen Teil der Reparatur selbst bezahlen.

Im Härtefall kann der Nationale Garantiefonds helfen

Wenn Sie einen Parkschaden haben, aber keine Parkschaden-Deckung und keine Vollkaskoversicherung, dann können Sie sich in an den Nationalen Garantiefond Schweiz (NGF) wenden. Er ist für Härtefälle gedacht, in denen der Schaden nicht über eine Versicherung abgedeckt ist. Kann der Unfallverursacher nicht ausfindig gemacht werden, muss der Geschädigte einen Selbstbehalt von CHF 1’000 selbst tragen. Auch hier gilt: Machen Sie Fotos von Ihrem Auto und von der Umgebung des Unfallorts. Und melden Sie den Fall der Polizei.

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