Besonders im Herbst häuft sich die Anzahl solcher Vorfälle. Wenn die Tage kürzer werden, ist das Wild sehr aktiv – vor allem in den Morgenstunden und am Abend. Ein Unfall mit einem Wildtier ist schnell passiert. Hauptsächlich betroffen sind Rehe, Hirsche und Wildschweine. Während der Brunftzeit ist das Wild besonders aktiv. Auch wenn sich ein Tier erschreckt, erhöht sich das Risiko, dass es auf die Strasse läuft und es zum Aufprall kommt.
Zum Schutz für Mensch und Tier ist bei einem Wildunfall das richtige Verhalten wichtig. Das gilt übrigens auch, wenn Sie eine Kollision durch Ausweichen vermeiden und nur das Auto, aber kein Tier zu Schaden gekommen ist.
Tipps: Unfall vermeiden
- Fahren Sie in Gebieten mit Wild etwas langsamer, insbesondere in der Dämmerung und Nachts, um Wildtiere besser und rechtzeitig zu erkennen. Wildtiere sind dann besonders aktiv. Ein langsameres Tempo verschafft Ihnen mehr Zeit, um zu bremsen und macht das Abbremsen sicherer
- Achten Sie auf Strassenschilder, die Sie vor Wildwechsel warnen. Fahren Sie an diesen Stellen besonders vorsichtig.
- Benutzen Sie das Fernlicht, um Tiere wie ein Reh besser zu sehen. Achten Sie darauf, andere Autofahrer nicht zu blenden.
- Hupen Sie nicht, denn das kann ein Tier Richtung Strasse scheuchen und somit einen Unfall begünstigen.
Und wenn es doch passiert? Was muss ich bei einem Wildunfall tun?
So verhalten Sie sich richtig
Ihnen ist ein Tier ins Auto gelaufen? Atmen Sie tief durch und bewahren Sie Ruhe. Stellen Sie Ihr Auto am Strassenrand ab und gehen Sie wie folgt vor:
- Warnblinker setzen und Warnweste anziehen.
- Warndreieck aufstellen und so die Unfallstelle sichern.
- Unfall der Polizei oder der zuständigen Wildhut melden (Tel. 117) und auf deren Eintreffen warten.
- Sich dem verletzten Tier nicht nähern oder anfassen.
- Den Schaden am Auto sofort der Versicherung melden.
Es ist ist wichtig, dass Sie den Unfall sofort der Polizei oder Wildhut melden. So können Sie unnötiges Leid des Tiers verhindern. Ausserdem besteht eine gesetzliche Meldepflicht, und wer einen Wildunfall nicht meldet, riskiert eine strafrechtliche Verurteilung gestützt auf das Tierschutzgesetz. Gut zu wissen: Beim tödlichen Anfahren von Vögeln, Kröten und ähnlichen kleinen Wildtieren besteht die Meldepflicht nicht.