Welche Regeln gelten bei der Anwaltswahl?
Sie haben die Möglichkeit, einen Anwalt zu wählen. Aber dies ist an Bedingungen geknüpft – vor allem zum Vorteil der Versicherten: Bevor eine versicherte Person einen Anwalt aufsucht, muss sie sich zunächst mit Orion in Verbindung setzen. Orion prüft, ob der Fall versichert ist. Anschliessend wird entschieden, ob der Fall intern bearbeitet oder ein externer Anwalt beigezogen wird. Falls ein externer Anwalt beigezogen wird, z.B. für ein Gerichtsverfahren, prüft Orion: Kennt die gewünschte Fachperson sich im Rechtsgebiet des angemeldeten Falls aus, ist sie mit den kantonalen Gesetzen des Gerichtsstands vertraut und spricht sie die Verhandlungssprache des Prozesses? Sind diese Bedingungen erfüllt, wird der gewählte Anwalt mit dem Prozess betraut. So stellen wir sicher, dass unsere Versicherten optimal rechtlich vertreten werden.