Mann im Büro mit verschränkten Armen

Dank Rechtsschutzversicherung bestens abgesichert

Die Rechtsschutzversicherung Orion ist Ihre starke Partnerin bei allen rechtlichen Konflikten. Im Rahmen des Privatrechtsschutzes erhalten Sie juristische Unterstützung und Sie können eine Mediation für eine gütliche Einigung nutzen. Falls notwendig, gehen wir auch mit Ihnen vor Gericht.

Gute Gründe für den Privatrechtsschutz

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Profitieren Sie von unserer Expertise

Bei der Rechtsschutz-Spezialistin Orion können Sie auf ein breites Netzwerk von erfahrenen Anwälten und Rechtsexperten zugreifen.

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Nutzen Sie kostenlos eine Mediation

Bei einer Mediation erarbeiten die Konfliktparteien gemeinsam eine einvernehmliche Lösung, die für alle Beteiligten stimmt.

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Lassen Sie sich telefonisch beraten

Auch wenn ein Fall nicht über die Rechtsschutzversicherung gedeckt ist, erhalten Versicherte gratis telefonische Rechtsauskunft.

Informationen und häufige Fragen zum Thema Privatrechtsschutz

Der Privat-Rechtsschutz von Orion ist die passende Rechtsschutzversicherung für Personen, die sich für den Fall von Rechtsstreitigkeiten ausserhalb des Strassenverkehrs absichern wollen. Ob Sie einen Rechtsanspruch geltend machen oder angeschuldigt werden – lösungsorientierte Rechtsexperten sind für eine Jahresprämie ab CHF 180.00 (Jugendtarif), Normaltarif 230.00 für Sie da.

Welche Regeln gelten bei der Anwaltswahl?

Sie haben die Möglichkeit, einen Anwalt zu wählen. Aber dies ist an Bedingungen geknüpft – vor allem zum Vorteil der Versicherten: Bevor eine versicherte Person einen Anwalt aufsucht, muss sie sich zunächst mit Orion in Verbindung setzen. Orion prüft, ob der Fall versichert ist. Anschliessend wird entschieden, ob der Fall intern bearbeitet oder ein externer Anwalt beigezogen wird. Falls ein externer Anwalt beigezogen wird, z.B. für ein Gerichtsverfahren, prüft Orion: Kennt die gewünschte Fachperson sich im Rechtsgebiet des angemeldeten Falls aus, ist sie mit den kantonalen Gesetzen des Gerichtsstands vertraut und spricht sie die Verhandlungssprache des Prozesses? Sind diese Bedingungen erfüllt, wird der gewählte Anwalt mit dem Prozess betraut. So stellen wir sicher, dass unsere Versicherten optimal rechtlich vertreten werden.

Was ist, wenn Orion mir nicht helfen will, weil sie den Fall als aussichtslos erklärt?

Dies ist nicht immer einfach zu begreifen. Doch leider gibt es Situationen, in denen eine Intervention nicht möglich oder sinnvoll ist, zum Beispiel bei einer verpassten Einsprachefrist oder weil Zeugen oder Beweise fehlen. Ein Anwalt, den die Kundin oder der Kunde direkt beauftragt, würde ebenfalls dazu raten, auf einen Rechtsstreites zu verzichten. Denn in solchen Fällen sind die Kosten mit grosser Wahrscheinlichkeit viel höher als das, was sich realistischerweise erreichen lässt. 

Falls eine versicherte Person mit der Entscheidung von Orion nicht einverstanden ist, hat sie das Recht, diese über ein Schiedsverfahren neutral prüfen zu lassen. Ausserdem hat die versicherte Person jederzeit das Recht, einen Fall mit eigenen Mitteln voranzutreiben. Sollte sich die Einschätzung von Orion zum Resultat als falsch erweisen und sich wider Erwarten ein besseres Resultat ergeben als vorhergesagt, kommt Orion im Nachhinein für die Kosten auf.

Was ist eine Privatrechtsschutzversicherung?

Eine Privatrechtsschutzversicherung bietet rechtlichen Beistand und übernimmt die Kosten, die bei rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten Bereich entstehen können. Dazu gehören Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Kosten für Gutachten und Expertisen. Sie hilft den Versicherten, ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen oder sich gegen Forderungen zu verteidigen.

Welche Rechtsbereiche deckt die Privatrechtsschutzversicherung ab?

Die Privatrechtsschutzversicherung deckt in der Regel folgende Rechtsbereiche ab:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafverteidigung
  • Eigentums- und Sachenrecht
  • Versicherungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Patientenrecht
  • übriges Vertragsrecht
  • nebenberufliche selbstständige Tätigkeit
  • Urheberrecht
  • Internet-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mieter und Pächter
  • Rechtsschutz für Grund- und Stockwerkeigentümer
  • Besonderer Beratungs-Rechtsschutz für Versicherte 60 PLUS
  • Beratungs-Rechtsschutz

Gibt es Ausschlüsse in der Privatrechtsschutzversicherung?

Ja, bestimmte Fälle sind nicht versichert. Dies sind die wichtigsten:

  • Das Abwehren von ausservertraglichen Schadensansprüchen Dritter. Dies ist die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung;
  • Falls jemand vorsätzlich gesetzeswidrig handelt oder unter diesem Verdacht steht; 
  • Falls der Rechtsfall im Zusammenhang mit Katastrophen oder höherer Gewalt steht, wie Krieg, Unruhen, Streik oder Aussperrung, Nuklearschäden durch Kernenergie, radioaktive Strahlung, Chemieunfälle sowie genetisch veränderte Lebensmitteln, Pflanzen und Tiere;
  • Falls die versicherte Person an Raufereien oder Schlägereien beteiligt ist.
 

Wie viel kostet die Privatrechtsschutzversicherung? Gibt es unterschiedliche Tarife oder Paketoptionen?

Die Privatrechtsschutzversicherung bietet eine breite Abdeckung für die meisten wichtigen Rechtsgebiete. In der Standard-Deckung beträgt die Versicherungssumme CHF 600'000, für Fälle mit Gerichtsstand ausserhalb von Europa ist die Versicherungssumme CHF 150'000. 

In der Premium-Deckung gibt es höhere Versicherungssummen, ausserdem sind Arbeitsrechtsthemen für Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates enthalten.

Gegen Aufpreis sind wichtige Zusatzbausteine erhältlich. Eigentümer zusätzlicher Grundstücke oder Liegenschaften in der Schweiz können sich gegen Konflikte in diesem Zusammenhang absichern, ausserdem bietet Orion einen Vermieter-Rechtsschutz an.

Kann ich meinen eigenen Anwalt wählen?

Wenn im Hinblick auf ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ein Rechtsvertreter eingesetzt werden muss, können die Versicherten diesen grundsätzlich frei wählen. Sie haben aber vorgängig die Zustimmung von Orion einzuholen. Wenn Orion den vorgeschlagenen Rechtsvertreter ablehnt, etwa, weil er nicht als geeignet betrachtet wird, darf der Versicherte drei andere Rechtsvertreter vorschlagen, von denen Orion einen akzeptieren muss.

Gibt es einen Mediationsservice?

Ja, wir bieten unseren Versicherten an, Konflikte aussergerichtlich über eine Mediation zu lösen. Dieser Service ist für Versicherte im Rahmen der versicherten Rechtsgebiete kostenlos und zielt darauf ab, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die für beide Parteien vorteilhaft ist. Sogar die Kosten der Gegenpartei werden übernommen, sofern diese mit der Mediation einverstanden ist.

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Vertragslaufzeit kann unterschiedlich sein. Typischerweise beträgt die Laufzeit von Rechtsschutzversicherungen ein bis drei Jahre. Die meisten Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Die genauen Bedingungen können im Versicherungsvertrag nachgelesen werden.

Leistungen

Die Orion Rechtsschutzversicherung schützt Sie und Ihre Familie. Das Leistungsversprechen an Sie:

  • Erfahrene und spezialisierte Juristinnen, Juristen, Anwältinnen und Anwälte übernehmen Ihren Fall.
  • Orion übernimmt vollständig die Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Gutachten und Expertisen, Prozesskosten der Gegenpartei, falls Sie vor Gericht verlieren, Reise- und Übersetzungskosten sowie Vorschüsse von Strafkautionen, um eine Untersuchungshaft zu vermeiden.
  • Im Hinblick auf ein Gerichtsverfahren haben Sie unter bestimmten Bedingungen die freie Anwaltswahl.
  • Orion zahlt den Anwalt der ersten Stunde bis zu CHF 2’000 bei der ersten Einvernahme im Strafverfahren.

Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht:

  • Orion unterstützt bei vertraglichen Streitigkeiten zu Verträgen, wie z.B. Kaufvertrag, einfacher Auftrag oder Werkvertrag für bewegliche Sachen. Dazu zählen auch Verträge, die Sie über das Internet abschliessen.
  • Orion sichert Sie ab bei Konflikten, die im Zusammenhang mit Streitigkeiten aus Eigentum, Besitz oder anderen dinglichen Rechten an beweglichen Sachen und an Tieren entstehen.

Arbeitsrechtsschutz

Orion schützt Sie bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen - egal ob Sie in der Rolle des oder der Arbeitnehmenden sind oder selbst z.B. eine Putzhilfe oder Kinderbetreuung beschäftigen. In solchen Fällen stehen Ihnen erfahrene Arbeitsrechtsexpertinnen und -experten zur Seite.

Mietrechtsschutz

  • Orion sichert Sie in Ihrer Rolle als Mieterin oder Mieter bei rechtlichen Konflikten rund um das Mietverhältnis ab, wie z.B. bei Streitigkeiten über Mietmängel, Nebenkostenabrechnungen oder Kündigungen.
  • Mit dem Zusatz Vermieterrechtsschutz sind Sie auch als Vermieterin oder Vermieter bei Streitigkeiten mit Mietern oder Pächtern aus Miet- oder Pachtvertrag versichert.

Rechtsschutz für Grund- und Stockwerkeigentümer

  • Orion bietet Ihnen Versicherungsschutz bei zivilrechtliche Streitigkeiten zur Beeinträchtigung der Aussicht, zum Unterhalt und Grenzabstand von Bäumen und Hecken oder bei Immissionen (wie z.B. Lärm, Rauch, Dünste, Schattenwurf).
  • Ausserdem versichert sind Baubewilligungsstreitigkeiten, die Bauvorhaben der direkt angrenzenden Nachbarn betreffen.
  • Ebenfalls versichert sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer formellen Enteignung.
  • Orion vertritt Sie ausserdem bei Streitigkeiten mit Versicherungen.
  • Abgesichert sind auch Konflikte aus aktiven und passiven Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grenzstreitigkeiten sowie das Durchsetzen ausservertraglicher Schadenersatzansprüche für Sachschäden, welche die versicherte Liegenschaft betreffen
  • Streitigkeiten aus Werkvertrag mit Handwerkern betreffend Baumängel sind ebenfalls abgesichert.

Beratungsrechtsschutz

Einmal im Jahr ist zusätzlich zur telefonischen Rechtsauskunft «Orionline» eine Beratung in einem der folgenden Bereiche enthalten (abschliessende Aufzählung):

  • a personenrechtliche Angelegenheiten;
  • b familienrechtliche Angelegenheiten;
  • c Datenschutz;
  • d Vereinsrecht betreffend Mitgliederbeiträge;
  • e Erbrecht;
  • f öffentlich-rechtliche Streitigkeiten mit Schulbehörden über die Einteilung in einen Kindergarten, die Einschulung in die Primarschule sowie die Vergabe von Studienplätzen;
  • g Einsprachen gegen Bauvorhaben eines Versicherten für den Eigenbedarf;

Versicherungsrechtsschutz

Orion unterstützt Sie über alle gerichtlichen Instanzen bei sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit schweizerischen öffentlich-rechtlichen Versicherungen wie z.B. AHV/IV oder SUVA, Pensionskassen und Krankenkassen sowie bei Streitigkeiten aus Versicherungsvertrag mit privaten Versicherungseinrichtungen.

Patientenrecht

Falls Sie als Patientin oder Patient gegen Ärzte, Spitäler und andere Medizinal-Institutionen vorgehen, wahrt Orion Ihre Rechte.

Strafverteidigung

Orion wahrt Ihre Rechte, falls Sie beschuldigt werden, fahrlässig Rechtsvorschriften verletzt zu haben und deshalb ein Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren gegen Sie angestrengt wird.

Internet-Rechtsschutz

Orion sichert Sie ab, wenn Sie im Zusammenhang mit Online-Aktivitäten rechtliche Probleme haben, z.B. bei Cybermobbing, Kreditkartenmissbrauch oder Hacking.

Kostenübernahme

  • Orion übernimmt Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Verfahrenskosten, Kosten für Gutachten sowie Expertisen und zahlen die Prozessentschädigung der Gegenpartei, falls Sie vor Gericht unterliegen.
  • Orion zahlt auch die notwendigen Übersetzungs- und Reisekosten bei einem ausländischen Gerichtsverfahren.
  • Ausserdem trägt Orion die Kosten einer Mediation.

Premium-Deckung

Im Rahmen der Premium-Deckung sind auch arbeitsrechtliche Fragen für Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates abgesichert, ausserdem gibt es höhere Versicherungssummen.

Mann am telefonieren

Telefonische Rechtsberatung

Sind Sie bereits Kunde? Profitieren Sie als bestehender Kunde der Privat-Rechtsschutzversicherung von der telefonischen Rechtsberatung Orionline. Die juristischen Fachpersonen von Orion unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen unter der Nummer 0848 88 88 44. Bitte halten Sie beim Anruf Ihre Policenummer bereit.

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