Wer Kinder hat, lebt aufregend. Dazu gehört auch, dass beim Spielen etwas kaputtgehen kann – der fünfte häufige Grund für Haftpflichtfälle. Es müssen ja nicht gleich die experimentierfreudigen Kindergartenkinder sein, die aus Versehen einen Schuppen in Brand stecken. Vielleicht zerbricht lediglich beim Ballspielen die Fensterscheibe des Nachbargebäudes. Ob die Eltern gemäss Gesetz zahlen müssen, darüber kann man oft diskutieren. Da ist es gut zu wissen, dass die Versicherer in den meisten Fällen dennoch für diese Schäden aufkommen. Die sechste Kategorie häufiger Schäden bilden die Sportunfälle, wenn beispielsweise ein Skifahrer einen Snowboarder rammt.
Der siebte und letzte Klassiker der Haftpflichtfälle sind Besucherschäden: Beim Grillabend im Garten der Nachbarn stossen Sie den Tisch um und zerschlagen ihrem Nachbarn die Balkontür. Oder Ihnen zerbricht beim Brunch die Karaffe mit Orangensaft. Blöd, dass das nagelneue Smartphone Ihres Gastgebers direkt daneben liegt.
Kurzum: Wer keine Kinder oder Tiere hat, kein Mieter ist, nicht Velo fährt und auch sonst nie Sport treibt, niemals etwas ausleiht und niemals jemanden besucht – der hat relativ wenige Gelegenheiten, Schäden zu verursachen. Alle anderen werden erfahrungsgemäss ihre Versicherung früher oder später einmal brauchen.