Checkliste Adressänderung

Denken Sie bereits im Vorfeld daran, Behörden und Unternehmen über Ihren Umzug zu informieren. So verhindern Sie unnötige Kosten und Sie sind ab Tag 1 gut im neuen Zuhause erschlossen. Mit unserer Checkliste geht nichts und niemand vergessen.
Kind sitzt in Umzugskarton
Teilen Sie Ihre neue Adresse folgenden Behörden und Unternehmen mit:

Behörden

Bis spätestens 14 Tage nach Ihrem Umzug sollten Sie Ihre neue Adresse folgenden Behörden melden:

  • Wohngemeinde: Melden Sie sich von Ihrer alten Wohngemeinde ab und bei der neuen Gemeinde an. Das können Sie persönlich oder in gewissen Gemeinden auch online tun. Weitere Infos finden Sie auf ch.ch.
  • Strassenverkehrsamt: Besitzen Sie ein Auto? Benachrichtigen Sie das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons über Ihre neue Adresse. Je nach dem, ob Sie den Kanton wechseln, erhalten Sie nebst einem neuen Fahrzeugausweis auch neue Nummernschilder.
  • Militär / Zivildienst / Zivilschutz: Sind Sie dienstpflichtig? Dann informieren Sie die kantonale Militärbehörde, die zuständige Zivildienststelle oder die Zivilschutzstelle der neuen Wohngemeinde.
  • AHV-Ausgleichskasse: Wenn Sie eine Rente beziehen oder selbstständig sind, müssen Sie Ihre neue Adresse Ihrer AHV-Ausgleichskasse melden.

Versicherungen

  • Krankenkasse: Die Höhe der Prämien unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Informieren Sie deshalb Ihre Krankenkasse, dass Sie umziehen.
  • Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung: Melden Sie Ihren Umzug Ihrem Versicherer. Falls Sie mit einer anderen Person zusammenziehen, dann können Sie die Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung zusammenlegen. Überprüfen Sie auch die Deckungssumme. Wird Ihr Hausrat grösser, dann sollten Sie die Deckungssumme erhöhen.
  • Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Die Prämie Ihrer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist von Ihrem Wohnort abhängig. Informieren Sie deshalb Ihren Versicherer, dass Sie umziehen.

Sie können uns Ihre neue Adresse online melden.
Melden Sie auch anderen Versicherern, dass Sie umziehen.

Post

Lassen Sie Ihre Post vom alten Wohnort an die neue Adresse weiterleiten. Mit einem Nachsendeauftrag verhindern Sie, Briefe und Pakete zu verpassen. Weitere Infos finden Sie auf post.ch.

Energieversorgung

Melden Sie Ihren Umzug Ihrem Strom-, Gas- und Wasser­lieferanten. So stellen Sie sicher, dass der Zählerstand zum Umzugstermin korrekt abgelesen wird. Damit verhindern Sie, dass Sie die Kosten Ihrer Nachfolger oder Nachfolgerinnen bezahlen. Melden Sie sich am neuen Ort per Einzugs­datum beim neuen Energie­versorger an.

Telekommunikation

  • Internet und Telefon: Sie können Ihre Internet- und Festnetz-Verträge unverändert an den neuen Wohnort zügeln, sofern der Anbieter die Leistungen am neuen Ort erbringen kann. Wenn Sie den Umzug nutzen möchten, um den Anbieter zu wechseln, dann sollten Sie Ihre Mindest­vertragsdauer und Ihre Kündigungsfrist beachten.
  • Radio und Fernsehen: Die Erhebungsstelle für Radio- und Fernseh­gebühren (Serafe) wird von Ihrer Gemeinde über Ihre Adressänderung informiert. Sie müssen nichts unternehmen.

Gönnerorganisationen und Stiftungen

  • Rega, Schweizerische Rettungsflugwacht
  • Schweizer Paraplegiker-Stiftung
  • Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK)
  • Weitere relevante Organisationen, je nach persönlicher Mitgliedschaft

Melden Sie Ihren Umzug auch folgenden Personen und Unternehmen:

  • Arbeitgeberin
  • Banken / Postfinance
  • Kreditkartenunternehmen
  • Schulen / Kindertagesstätten
  • Ausbildungsstätten
  • Zahnarzt / Ärzte
  • Anwalt / Steuerberater
  • Onlineshops, bei denen Sie ein Kundenkonto haben
  • Zeitschriften/Zeitungen, bei denen Sie ein Abonnement haben
  • Vereine und Verbände
  • Familie und Freunden

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