Kinder bemalen eine Wand

Ein Schaden in der Wohnung? Was Mieter wissen sollten und wie sie im Schadenfall vorgehen

Spuren des Lebens zeichnen sich überall ab, besonders in unseren Wohnungen. Jeder Kratzer auf dem Boden, jeder Farb­tupfer an der Wand erzählt eine Geschichte. Doch was passiert, wenn diese Geschichten Schäden sind? In unserem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie zwischen normaler Abnutzung und echten Schäden unterscheiden können, wer letztendlich für Reparatur­kosten aufkommt und wie Sie im Schadenfall vorgehen.

Wo das Leben spielt, hinterlässt es Spuren

Der Alltag hinterlässt Spuren – manchmal eben auch in der Wohnung: Die Parfüm­flasche entgleitet Ihnen und hinterlässt einen Sprung im Waschbecken. Der Parkettboden erhält mit der Zeit den einen oder anderen Kratzer. Ein Kunst­werk Ihres kleinen Künstlers ziert die ganze Wand im Kinderzimmer. 

Für Mieter stellt sich rasch die Frage: Wer übernimmt die Reparatur­kosten? Die Antwort auf die Haftungs­frage hängt davon ab, ob es sich um eine normale Abnutzung oder eine tatsächliche Beschädigung handelt. 

Abnutzung oder Schaden?

Die Instandhaltungskosten für die normale Abnutzung ist bereits mit dem Mietzins, den Sie für die Wohnung bezahlen, abgedeckt und der Vermieter ist dafür verantwortlich. Entstehen jedoch Schäden durch unsach­gemässes Verhalten, müssen Sie als Mieter für die Kosten aufkommen – unabhängig davon, ob Sie selbst, ein Familienmitglied im gleichen Haushalt, ein Gast oder sogar Ihr Haustier die Beschädigung verursacht haben.

Die Abgrenzung kann in manchen Fällen schwierig sein und möglicherweise sogar zu Meinungs­verschieden­heiten mit dem Vermieter führen. Eine einfache Faustregel hilft bei der Einordnung: Normale Abnutzungen entstehen im Laufe der natürlichen Lebensdauer, während Mieter­schäden durch unsachgemässes Verhalten  entstehen. Folgende Beispiele veranschaulichen den Unterschied:

Als normale Abnutzung gilt:

  • Die Farbe an den Wänden beginnt nach mehreren Jahren aufgrund der Sonnen­einstrahlung allmählich zu verblassen.
  • Der Parkettboden zeigt nach einigen Jahren Mikrokratzer und erhält eine Patina.

Als Mieterschäden gelten: 

  • Sie stossen aus Versehen eine Flasche Rotwein um. Die Flecken bleiben auf dem hellen Parkett­boden trotz sofortigem Aufwischen deutlich sichtbar. 
  • Ein Blumentopf fällt Ihnen aus der Hand und beschädigt den Fenstersims. 

Sind Sie unsicher oder können sich nicht mit dem Vermieter einigen? Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Experten von uns hinzu. Er sorgt für eine objektive Einschätzung des Sachverhalts.

Optimal geschützt dank der Haftpflichtversicherung

Glücklicherweise springt die Mieter­haftpflicht­versicherung bei Schäden, die unbeabsichtigt und plötzlich entstanden sind, ein. Diese Versicherung ist in Ihrer Privathaft­pflicht­versicherung bereits enthalten. Jeder, der unter Ihrem Dach lebt, ist bei Wahl einer Familien­versicherung automatisch mitversichert. Die Haftpflicht­versicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz von beschädigten Gegen­ständen in Ihrer Wohnung, für die Sie als Mieter haftpflichtig sind. Dadurch schützt sie Sie vor den finanziellen Aus­wirkungen unglücklicher Zwischenfälle. 

Gut zu wissen: Die Haftpflichtversicherung deckt übrigens auch Schäden, die in der Wohnung Ihrer Nachbarn entstehen, weil Sie beispielsweise eine Überschwemmung im Badezimmer verursacht haben. 

Dafür haften Sie selber

Es gibt aber auch einige Ausnahmen, die nicht von der  Versicherung abgedeckt werden: Schäden, die schleichend entstanden sind, sind nicht versichert. Dies gilt beispiels­weise für Verfärbungen an den Wänden aufgrund von Nikotin­konsum oder Schimmel­bildung durch falsches Lüften.

Sie sind auch selbst verantwortlich für bewusste Veränderungen: Wenn Sie zum Beispiel eine Katzentüre eingebaut oder eine Wand in einer anderen Farbe gestrichen haben. Verlangt der Vermieter, dass Sie die Veränderungen beim Auszug rückgängig machen, müssen Sie diese Kosten selber bezahlen. 

Lebensdauer im Blick

Als Mieter haften Sie nur für den sogenannten Restwert eines Gegenstands. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung die Reparaturkosten abdeckt. Der Vermieter kann Sie also nur für den Wert haftbar machen, den der Gegenstand unmittelbar vor der Beschädigung hatte. Die Berechnung basiert auf der durchschnitt­lichen Lebensdauer eines Gegenstands.

Ein einfaches Rechenbeispiel: Der Induktionsherd in Ihrer Wohnung ist 10 Jahre alt, als er zu Bruch geht. Bei einer durchschnitt­lichen Lebensdauer von 15 Jahren müssen Sie noch ein Drittel der Kosten für den Ersatz des Herds übernehmen. Den restlichen Betrag trägt der Vermieter. 

Durchschnittliche Lebensdauer verschiedener Gegenstände im Überblick:

  • Teppiche, Laminat, Furnierparkett: 8-10 Jahre
  • Keramik- und Feinsteinzeugplatten: 40 Jahre
  • Anstrich und Tapeten: 5-10 Jahre
  • Fenster: 20-30 Jahre
  • Türen: 30-50 Jahre
  • Kücheneinrichtung: 10-20 Jahre
  • Sanitärinstallationen: 20-30 Jahre
  • Waschmaschine und Tumbler: 15 Jahre

Die paritätische Lebensdauertabelle, die der Mieterinnen- und Mieterverband und der Hauseigentümer­verband gemeinsam erarbeitet haben, hilft Ihnen, den Restwert eines Gegenstandes genau zu ermitteln. 

Vorgehen im Schadenfall

Handeln Sie schnell und umsichtig, um unnötige Diskussionen zu vermeiden und eine zügige Schadenabwicklung sicherzustellen.

  1. Informieren Sie die Verwaltung: Vergeben Sie einen Reparaturauftrag niemals eigenmächtig. Benachrichtigen Sie stattdessen Ihre Verwaltung so bald als möglich über den Vorfall. 
  2. Dokumentieren Sie alles genau: Erfassen Sie alles detailliert. Fotografieren Sie die Beschädigung aus verschiedenen Blickwinkeln und halten Sie sämtliche relevante Informationen fest.
  3. Melden Sie den Vorfall der Versicherung: Reichen Sie alle notwendigen Angaben und Unterlagen ein: Schaden anmelden 
  4. Organisieren Sie die Reparatur: Vereinbaren Sie mit dem Vermieter die geeigneten Massnahmen zur Reparatur. Die meisten Verwaltungen haben eigene Reparaturprozesse und Dienstleister.
  5. Kommunizieren Sie transparent: Halten Sie Ihre Vermietung und die Versicherung über den Fortschritt der Reparaturen auf dem Laufenden. 

Immer hilfreich: Ein unterzeichnetes Übergabeprotokoll

Um Diskussionen vorzubeugen: Dokumentieren Sie den Zustand Ihrer Mietwohnung bereits beim Einzug. Das Übergabe­protokoll erfasst sämtliche vorhandenen Schäden und Mängel und wird von Vermieter und Mieter gemeinsam unterzeichnet. Beim Auszug haben Sie so eine solide Grundlage, um zu klären, ob neue Schäden aufgetreten sind oder bestehende Schäden sich verschlimmert haben. Damit stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten auf derselben Seite sind.

Sie stehen kurz vor einem Umzug? Unsere Tipps für eine unbeschwerte Wohnungsübergabe.

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