Unterversicherung – so schützen Sie sich

Die Hausratversicherung zahlt, wenn Ihr Hab und Gut zuhause beschädigt oder zerstört wird, zum Beispiel durch einen Brand oder einen Rohrbruch. Für eine optimale Absicherung ist es wichtig, dass die versicherte Summe dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht.

Was ist Unterversicherung?

Unterversicherung bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme in Ihrer Hausratversicherungspolice nicht ausreicht, um die Gesamtheit Ihrer Hausrat-Gegenstände zum Neuwert wiederzubeschaffen. In einem solchen Fall erhalten Sie womöglich nur einen Teil des Schadens erstattet.

Was sind die Folgen einer Unterversicherung?

Wenn der tatsächliche Wert Ihres Inventars höher als die versicherte Summe ist, kann es im Schadenfall böse Überraschungen geben. Denn die Versicherungen haben bei der sogenannten Unterversicherung das Recht, anteilig Leistungen zu kürzen. So kann eine erhebliche finanzielle Lücke zwischen dem entstandenen Schaden und der tatsächlichen Entschädigung entstehen – wer auf diese Weise Prämien sparen will, spart am falschen Ort.

Wie wirkt sich eine Unterversicherung konkret aus?

Ein Beispiel für die Folgen einer Unterversicherung: Bei einem Hausbrand wird das gesamte Inventar zerstört. Die betroffene Familie besitzt Hausrat im Wert von CHF 100’000, versichert sind aber nur CHF 70’000. Entsprechend muss die Versicherung auch nur CHF 70‘000, also 70% der tatsächlichen Summe, übernehmen.

Tabelle Totalschaden
Hausrat Schadenfall
Effektiver Wert Hausrat CHF 100’000 Totalschaden CHF 100’000
Versicherungssumme CHF 70’000 Entschädigung zu 70% CHF 70’000
Unterversicherung 30% Fehlbetrag CHF 30’000

Gibt es auch bei einem Teilschaden Kürzungen bei Unterversicherung?

Der Abzug gilt auch bei einem Teilschaden, wie das folgende Beispiel zeigt: Im Vertrag ist eine Versicherungssumme von CHF 50’000 vereinbart, tatsächlich ist der Hausrat aber rund CHF 100’000 wert. Völlig unerwartet zieht im Sommer ein Hagelsturm auf und zerfetzt die Sitzgarnitur, den grossen Sonnenschirm sowie den Grill auf der Terrasse. So entsteht ein Schaden in Höhe von CHF 8’000. Weil nur die Hälfte des tatsächlichen Hausrats versichert ist, ersetzt die Versicherungsgesellschaft in diesem Fall auch nur 50% des Schadens, also CHF 4’000.

Tabelle Teilschaden
Hausrat Schadenfall
Effektiver Wert Hausrat CHF 100’000 Teilschaden CHF 8’000
Versicherungssumme CHF 50’000 Entschädigung zu 50% CHF 4’000
Unterversicherung 50% Fehlbetrag CHF 4’000

Wie grosszügig ist Zurich im Schadenfall?

Zurich verhält sich in vielen Fällen grosszügiger als gesetzlich vorgesehen und verzichtet auf Leistungskürzungen: Sobald Sie als Kundin oder Kunde die Versicherungssumme akzeptieren, die unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater auf Basis Ihrer Angaben vorschlagen, akzeptieren wir diese Summe und halten im Vertrag fest, dass im Schadenfall keine Kürzung wegen Unterversicherung erfolgt.

Gibt es Ausnahmen beim Verzicht auf Unterversicherung?

Es gibt zwei Ausnahmen, in denen Zurich nicht darauf verzichten kann, eine Unterversicherung geltend zu machen: Falls der Schaden durch eine Elementargefahr wie z.B. Hagel, Sturm oder Hochwasser verursacht wird, muss gesetzlich die Unterversicherung angerechnet werden. Auch im Totalschaden hätten Sie als Kunde einen Nachteil: Wenn Sie eine zu niedrige Versicherungssumme angeben, ist nicht Ihr ganzer Hausrat abgesichert – was wiederum einer Kürzung entspricht. Schliesslich muss das Ziel sein, das gesamte Inventar gleichwertig neu kaufen zu können. Dafür muss die Summe aber realistisch sein.

Wie kann ich mich vor Unterversicherung schützen?

Prüfen Sie regelmässig die vereinbarte Versicherungssumme in Ihrer Hausratversicherung. Haben Sie in letzter Zeit grössere Anschaffungen getätigt, zum Beispiel während der Pandemie? Arbeiten Sie nun öfter im Homeoffice oder haben Sie ein neues Hobby begonnen? Hat sich Ihre berufliche oder familiäre Situation verändert? All dies können Gründe sein, warum sich die Hausratversicherungssumme erhöht. Deshalb ist es wichtig, sie regelmässig – spätestens alle fünf Jahre – wieder zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Was gehört zum Hausrat?

Zum Hausrat zählt Ihre gesamte Wohnungseinrichtung samt Möbeln, Elektrogeräten, Geschirr, Kleidern und Büchern. Nur, was mit dem Haus fest verbunden ist, wie z.B. eine Einbauküche, gehört nicht dazu. Natürlich gehören auch Uhren und Schmuck, Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät oder Rollstuhl sowie Musikinstrumente zum Hausrat. Die Velos in der Garage, die Kleiderkiste im Keller und die Skiausrüstung auf dem Dachboden sind ebenfalls Teil des Hausrats.

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