Nach einem Rohrbruch tröpfelt es mitten im Wohnzimmer von der Decke. Die Fussbodenheizung hat eine undichte Stelle, doch das fällt erst auf, als bereits Balken morsch sind. Oder nach einem heftigen Gewitter läuft der Keller 50 cm hoch voll: Schäden durch Wasser können viele Ursachen haben. Die Folgen sind jedoch meist dieselben – Feuchtigkeit in der Bausubstanz, zerstörte Möbel, Bodenbeläge und Wertgegenstände.
Erfahren Sie im Folgenden alles Wichtige zum Thema «Wasserschaden» – wer zahlt, was tun im Schadenfall und wie schütze ich mich?
Wer zahlt?
Je nachdem, warum ein Schaden durch Wasser entstanden ist, ist eine andere Versicherung zuständig. Zudem gibt es kantonal unterschiedliche Regelungen. Deshalb haben wir Ihnen eine Übersicht zusammengestellt.
Welche Arten von Wasserschäden gibt es?
- Die Versicherung unterscheidet grob gesagt zwischen zwei Sorten von Schäden durch Wasser: Rohrbrüche, undichte Armaturen oder Lecks in Wasch- und Spülmaschine, Aquarium oder Wasserbett sowie Schäden durch Rückstau aus der Kanalisation gelten auch aus Versicherungssicht als «Wasserschaden».
- Hochwasser, Überschwemmung oder Hagel entstehen durch das Wirken der Natur. Die dadurch verursachten Schäden gelten aus Sicht einer Versicherung als Elementarschäden.
Für Sie ist diese Unterscheidung wichtig, weil je nach Schadensursache unterschiedliche Versicherungen zuständig sind. Auch der Selbstbehalt, also der Teil des Schadens, den Sie selbst tragen müssen, ist unterschiedlich.
Welche Versicherung kommt für Wasser- oder Elementarschäden auf?
- Schäden durch Wasser können über die Hausrat- und die Gebäudeversicherung abgesichert werden. Je nachdem, ob eine auslaufende Leitung oder ein Elementarereignis den jeweiligen Schaden verursacht hat, greift eine andere Versicherungsdeckung.
- Die private Hausratversicherung kommt in fast allen Kantonen für Schäden an Einrichtungsgegenständen auf, vom aufgequollenen Bücherregal über den nassgeregneten Parkettboden bis zum «ertränkten» Computer, unabhängig davon, ob es sich aus Versicherungssicht um Wasser- oder Elementarschäden handelt. Diese Versicherung lohnt sich für jede Person oder Familie mit einem Minimum an persönlichen Gegenständen. Lediglich in den Kantonen Nidwalden und Waadt ist die kantonale Versicherung für Elementarschäden am Hausrat zuständig.
- Wird ein Gebäude z.B. durch Hochwasser beschädigt – ein Elementarschaden, ist je nach Kanton entweder die kantonale oder die private Gebäudeversicherung zuständig. So oder so sind die Leistungen gesetzlich geregelt. Bei Wasserschäden, z.B. durch eine auslaufende Leitung, zahlt die private Gebäude-Wasserversicherung. Je nach Vertrag können neben der Reparatur auch noch Such- und Freilegungskosten, Entsorgung oder sogar die Miete für eine Ersatzwohnung bzw. der Mietertragsausfall mitversichert werden. Diese Versicherung lohnt sich für Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnungen. Mieter benötigen keine Gebäudeversicherung.
- In der Tiefgarage steht nach einem Starkregen das Wasser kniehoch und deshalb ist die Elektronik Ihres parkierten Autos beschädigt: Solche Schäden sind über die Teilkaskoversicherung Ihres Fahrzeugs abgedeckt.
- Sie sind zwei Stunden unterwegs und haben vergessen, das Badewasser abzustellen. Wenn Sie deshalb ungewollt die Mietwohnung fluten, werden Sie möglicherweise gegenüber Ihrem Vermieter haftbar. In solchen Fällen greift die Privathaftpflichtversicherung. Sind Sie Eigentümer, übernimmt die Gebäude-Wasserversicherung den Schaden.
- Ihr Handy ist grundsätzlich über die Hausratversicherung gegen Wasserschäden versichert. Das gilt allerdings nicht, wenn Ihnen ein volles Glas Mineralwasser umfällt und das Handy lahmlegt oder wenn Ihnen das Handy ins WC oder in die volle Badewanne fällt. Solche Fälle können Sie über die Elektrokaskoversicherung absichern.
Was ist die Ursache? | Was wurde beschädigt? | Wer zahlt? | Was muss ich zahlen? |
Ein Naturereignis, z.B. Überschwemmung, Hochwasser | Gegenstände in Haus und Wohnung, z.B. Möbel, Elektrogeräte, Musikinstrumente | Die private Hausratversicherung im Rahmen der Elementarschadendeckung (Ausnahme: Kantone Waadt und Nidwalden) | Der Selbstbehalt ist gesetzlich geregelt und beträgt CHF 500 |
Ein Naturereignis, z.B. Überschwemmung, Hochwasser | Gebäudebestandteile, z.B. Wände oder Böden | Je nach Kanton die private Gebäudeversicherung (gilt für Genf, Schwyz, Uri, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden sowie Fürstentum Liechtenstein) oder die kantonale Gebäudeversicherung (alle anderen) | Der Selbstbehalt ist gesetzlich geregelt, in Kantonen mit privater Gebäudeversicherung sind es 10% der Entschädigung, mindestens CHF 1’000 und maximal CHF 10’000. Bei den kantonalen Gebäudeversicherungen gelten je nach Kanton unterschiedliche Selbstbehalte. |
Ein Austreten von Wasser aus Leitungen und daran angeschlossenen Geräten oder aus Gegenständen wie Aquarium oder Wasserbett | Gegenstände in Haus und Wohnung, z.B. Möbel, Elektrogeräte, Musikinstrumente | Die private Hausratversicherung im Rahmen der Deckung «Wasserschaden» | Der Selbstbehalt wird vertraglich vereinbart. In der Regel sind es CHF 200. |
Ein Austreten von Wasser aus Leitungen, Geräten oder Gegenständen wie Aquarium oder Wasserbett | Gebäudebestandteile, z.B. Wände oder Böden | Die private Gebäude-Wasserversicherung | Der Selbstbehalt wird vertraglich vereinbart. In der Regel sind es CHF 200. |
Was tun im Schadenfall?
Mein Keller steht unter Wasser – was muss ich unternehmen?
- Alarmieren Sie, wenn nötig, die Feuerwehr. Sie kann das Wasser abpumpen, z.B. aus einem Keller oder einer Tiefgarage.
- Retten Sie, was zu retten ist – doch Ihre eigene Sicherheit geht vor. Gefährlich kann es werden, wenn das Wasser Steckdosen oder elektrische Leitungen erreicht, dann droht ein Stromschlag.
- Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände, machen Sie Fotos und halten Sie allfällige Belege bereit.
- Informieren Sie Ihren Versicherer und lassen Sie den Schaden möglichst bald begutachten. Als Kundin oder Kunde von Zurich stehen wir Ihnen unter der Notfallnummer 0800 80 80 80 mit Rat und Tat zur Seite.
- Räumen Sie auf, denn nach der Überschwemmung können Schlamm und Feuchtigkeit Folgeschäden verursachen.
Durch einen Rohrbruch oder ein auslaufendes Gerät tritt Wasser in der Wohnung aus. Wie begrenze ich den Schaden?
- Stellen Sie so schnell wie möglich die entsprechende Leitung ab, notfalls drehen Sie den Haupthahn zu.
- Versuchen Sie, das austretende Wasser zumindest teilweise aufzufangen, z.B. mit Putzeimern, Wannen, Aufnehmer oder Handtüchern.
- Räumen Sie alle wasserempfindlichen Gegenstände im Gefahrenbereich weg.
- Informieren Sie Ihren Versicherer und lassen Sie den Schaden möglichst bald begutachten. Als Kundin oder Kunde von Zurich stehen wir Ihnen unter der Notfallnummer 0800 80 80 80 mit Rat und Tat zur Seite.
- Lassen Sie den Schaden fachgerecht reparieren, z.B. mit Trocknungsgeräten und notfalls Austausch von Bausubstanz, damit es nicht zu noch teureren Folgeschäden kommt.
Wie merke ich, ob in meiner Wohnung Wasser ausläuft?
- Ein typisches Anzeichen ist, dass der Wasserzähler weiterläuft, obwohl nirgendwo Wasser verbraucht wird.
- Auch ein Abfall des Wasserdrucks kann ein Indiz für ein Leck sein.
- Wenn Sie die typischen Wasserflecken an der Decke oder an der Wand sehen oder es gar in der Wohnung «regnet», ist meist schon ein erheblicher Schaden entstanden.
Wie schütze ich mich?
Wie verhindere ich geplatzte Leitungen?
Vollständig verhindern lassen sich Rohrbrüche und auslaufende Elektrogeräte nicht. Doch Sie können die Wahrscheinlichkeit für solche Zwischenfälle verringern:
- Prüfen Sie vor jedem Bohren mit einem Ortungsgerät, ob sich wirklich keine Leitung hinter dem Verputz befindet.
- Seien Sie sich bewusst, dass exponierte Wasserleitungen im Winter einfrieren und platzen können. Deshalb sollten Sie Aussenleitungen im Herbst entleeren und abdrehen.
- Ausserdem können Sie die Folgen geplatzter Leitungen entschärfen: Bei einem Neubau helfen smarte Wassersteuerungen, Lecks und Rohrbrüche schnell zu erkennen und die Leitungen komplett abzusperren.
- Wassermelder oder Sensoren können an Wand oder Boden installiert werden, damit Sie ein Überlaufen der Badewanne, ein Auslaufen von Waschmaschine oder Geschirrspüler, Aquarium oder Wasserbett schnell bemerken.
- Allgemein gilt: Lassen Sie Haushaltsgeräte vom Profi installieren und regelmässig warten. Auch Armaturen sollten regelmässig auf Dichtheit überprüft werden.
- Lassen Sie Spül- oder Waschmaschine nicht laufen, wenn Sie für mehrere Stunden weggehen. Ausserdem lohnt es sich in Aquastop-Ventile zu investieren: Sie riegeln den Wasserdurchfluss ab, wenn ein Schlauch sich löst, platzt oder leckt.
Mein Keller ist hochwassergefährdet. Wie verhindere ich grössere Schäden?
Den absoluten Schutz gibt es nicht. Doch Sie können durch smartes Handeln die Folgen von Überschwemmungen kleiner halten:
- Räumen Sie bei einer Hochwasserwarnung gefährdete Keller und Garagen leer oder deponieren Sie die Gegenstände in sicherer Höhe.
- Lagern Sie nichts ebenerdig, sondern stets leicht erhöht, zum Beispiel auf einer Palette, im Regal oder auf einem selbstgebauten Podest. Schon 20 cm können einen grossen Unterschied machen – nicht nur bei Hochwasser und Überschwemmungen, sondern auch z.B., wenn eine Wasserleitung in der Waschküche platzt.
- Dichten Sie mögliche Wasserzuläufe ab, zum Beispiel Fenster.
- Stellen Sie in exponierten Gebäudeteilen Strom, Wasser und Gas ab, denn eindringendes Wasser kann Kurzschlüsse verursachen, die Wasserleitungen verunreinigen und sogar zu Bränden führen.
Wie sichere ich meine Tiefgarage gegen eine Überschwemmung ab?
- Mobile mechanische Sperren können wie ein Deich das Wasser wirksam draussen halten.
- Nehmen Sie Ihr Elektroauto in der Tiefgarage von der Ladestation, wenn starke Regengüsse drohen. Ein ladendes E-Fahrzeug kann bei einer Überschwemmung lebensgefährlich werden – schliesslich leitet Wasser den Strom.
Kann ich mich auch als Unternehmerin oder Unternehmer gegen einen Wasserschaden absichern?
- Firmen können sich im Rahmen der Sachversicherung gegen Wasserschäden absichern, zum Beispiel, wenn Flüssigkeit aus Leitungen, Anlagen oder Behältern ausläuft. Elementarschäden wie z.B. Überschwemmung oder Hochwasser sind ebenfalls eingeschlossen.
- Auch gegen Wasserschäden am Firmengebäude können Sie sich absichern – über eine Gebäudeversicherung oder bei Zurich auch direkt über die Sachversicherung. Wie bei Privatgebäuden sind Elementarschäden je nach Kanton entweder über die kantonale oder die private Gebäudeversicherung gedeckt.
- Im Schadenfall sind wir 24 Stunden, sieben Tage die Woche für Sie erreichbar und helfen Ihnen sofort, damit Sie so schnell wie möglich wieder für Ihre Kunden da sein können. Wir zahlen nicht nur für die direkten Schäden, sondern auch die Aufräumkosten oder allenfalls für Ersatzräumlichkeiten. Auf Wunsch organisieren wir Ihnen sogar einen Spezialisten, der z.B. nach einer Überschwemmung eine Trocknungsmaschine aufstellt.
Welche Zusatzbausteine sind für Firmenkunden interessant?
- Gerade für Firmenkunden ist es wichtig, sich nicht nur für die direkten Kosten von Wasserschäden zu versichern, sondern auch für die indirekten Kosten – denn oft muss ein Unternehmen in der Folge vorübergehend seinen Betrieb einstellen. Und das kann deutlich teurer werden als der Sachschaden.
Deshalb empfiehlt sich der Zusatzbaustein «Betriebsunterbruch» in der Sachversicherung. Damit lassen sich Umsatzeinbussen auffangen und unter Umständen gar die Existenz der Firma retten. - Weiterhin lassen sich die Kosten für das Suchen, Freilegen, Zumauern, Eindecken und die Reparatur von freiliegenden oder nicht freiliegenden Leitungen infolge von undichten Leitungen oder Leitungsbrüchen absichern.
-
Auch Debitorenverluste, also Einnahmenausfälle aus der Zerstörung oder dem Verlust von Fakturierungsunterlagen können versichert werden.
Versichern lässt sich auch der Ausfall des Mietertrages, wenn ein versichertes Gebäude wegen eines Wasser- oder anderen Sachschadens ganz oder teilweise unbenutzbar wird.
Erfahren Sie im Zurich KMU-Magazin, wie wir einer Kundin ganz konkret bei ihrem Wasserschaden geholfen haben.