«Geht es nicht etwas leiser?» Streitigkeiten wegen Lärm
Ein lauer Abend im Spätsommer. Die Grillen zirpen, der Wind streicht durch die Blätter. Jetzt ein kühles Glas Weisswein, ein gutes Buch auf der Terrasse, und das Leben ist perfekt. Doch dann fällt nebenan eine Türe krachend ins Schloss: Der Nachbar ist daheim. Wenig später ertönt laute Rockmusik, Motorräder fahren vor und eine spontane Gartenparty nimmt ihren Lauf, die sich bis in die frühen Morgenstunden hinzieht. Wieder einmal…
Dass hier zwei Nachbarn einen sehr unterschiedlichen Lifestyle haben, ist offensichtlich. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch sagt im Artikel 684 aus, jeder solle sein Eigentum so nutzen, dass sich daraus keine übermässigen Immissionen, also Beeinträchtigungen, für seine Nachbarn ergeben. Was im konkreten Fall als übermässig gilt, darüber lässt sich trefflich streiten. Aus rechtlicher Sicht sind im Minimum die offiziellen Ruhezeiten der Gemeinde zu beachten – sie liegen in der Regel zwischen 22 abends und 7 Uhr morgens. Ansonsten helfen gesunder Menschenverstand, gegenseitige Rücksichtnahme und eine offene Kommunikation, um solche Konflikte zu entschärfen.
«Was wächst denn da?» Streitigkeiten wegen Pflanzen
Dieser Nachbar hat keinen grünen Daumen, sondern gleich einen grünen Arm: Seine Kirschlorbeerhecke wird zum Bollwerk, der Apfelbaum an der Grenze hat ebenfalls majestätische Höhen erreicht und generiert jeden Herbst eine verblüffende Menge von Laub. Äpfel gäbe es ebenfalls zuhauf, aber die pflückt der pflanzenbegeisterte Nachbar tunlich selbst – sogar diejenigen, die über die Grenze ragen.
Dieses Jahr platzt dem «Opfer» der grünen Pracht schliesslich der Kragen: Als sein Nachbar übers Wochenende wegfährt, schneidet er auf eigene Faust alles ab, was von Hecke und Baum auf sein Grundstück herüberragt. Anschliessend schüttet er die abgeschnittenen Zweige demonstrativ aufs Nachbargrundstück herüber. Mit diesen Aktivitäten hat er rechtlich gesehen den grünen Bereich verlassen. Zwar hat er prinzipiell das Recht, Pflanzenteile auf seinem Grundstück zu kappen – aber zuvor hätte er sich offiziell bei seinem Nachbarn beschweren und ihm eine Frist setzen müssen. Ausserdem könnte ihn sein Nachbar zur Verantwortung ziehen, wenn der Apfelbaum infolge der Kappungsaktion eingehen würde.
«Das will ich nicht anschauen» – Streitigkeiten wegen Bauvorhaben
Ein fröhlich plätschernder Bach, dahinter Hügel, Wiesen und Felder – diese perfekte Aussicht sorgt bei jedem Blick durch das grosse Panoramafenster für Freude. Doch dann beschliesst der Nachbar, eine Doppelgarage zu errichten. Mit traumwandlerischer Sicherheit plant er sie genau so, dass sie die Aussicht auf den Bach versperrt. Statt über die Natur zu schweifen, wird das Auge dann auf diesem Schandfleck aus Beton hängenbleiben.
Bei grösseren Bauvorhaben muss stets eine Baueingabe gemacht werden, gegen die man Rekurs einlegen kann. Es gibt allerdings kein Grundrecht auf eine unverbaute Aussicht – in der kleinräumigen Schweiz muss prinzipiell fast jeder damit rechnen, dass eines Tages das freie Nachbargrundstück bebaut wird. Doch oft gibt es Kompromissmöglichkeiten: Vielleicht kann die Garage weniger hoch geplant oder um ein paar Meter verschoben werden.
Diskutieren statt prozessieren
Egal, ob es um Lärmbelästigung, um wuchernde Pflanzen oder um Bauten geht: Im gemeinsamen Gespräch lässt sich meistens ein vernünftiger Kompromiss finden. Bei Bauvorhaben ist es oft sinnvoll, dass ein Gemeindevertreter als Experte und Vermittler dabei ist. In vielen Fällen hilft es bereits, sich in die Situation des anderen hineinzuversetzen, vielleicht sogar die wuchernde Hecke, die wummernden Bässe oder das Baugespann einmal vom Grundstück des Nachbarn aus wahrzunehmen.
Lässt sich bei allem guten Willen keine Lösung finden, dann leistet eine Rechtsschutzversicherung, beispielsweise von Orion, gute Dienste. Sie berät über die rechtlichen Möglichkeiten und würde notfalls für die Kosten von Anwalt und Gericht aufkommen. Oftmals lassen sich langwierige Rechtsstreitigkeiten auch verhindern, indem man einen Mediator zuzieht. Orion Rechtsschutz vermittelt in geeigneten Fällen solche Mediatoren und kommt für die Kosten auf. Unterstützt von einem neutralen Experten, entwickeln die zerstrittenen Nachbarn bei einer Mediation gemeinsam eine Lösung – mit hoher Erfolgsquote. Nun kann man sich endlich wieder in die Augen schauen. Denn schliesslich werden beide Parteien voraussichtlich noch viele Jahre Nachbarn bleiben: hoffentlich gute.