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Pensionskasse auszahlen lassen: Was muss ich wissen?

Kapital oder Rente? Diese Frage steht im Zentrum, wenn die Auszahlung der Gelder aus der beruflichen Vorsorge näher rückt. Unter bestimmten Umständen können diese auch schon vor der Pensionierung bezogen werden.
Paar im Cabriolet

Auszahlung der Pensionskassengelder: Das müssen Sie wissen

Für viele Menschen in der Schweiz ist das angesparte Altersguthaben aus der Pensionskasse der wichtigste Bestandteil ihrer Altersvorsorge. Dieses Kapital wird zur Pensionierung entweder gesamthaft ausgezahlt, vollständig in eine lebenslange Altersrente umgewandelt oder teilweise als Kapital und teilweise als Rente ausgezahlt.

Die Entscheidung für einen vollständigen oder teilweisen Kapitalbezug muss in der Regel mehrere Monate vor der eigentlichen Pensionierung getroffen werden – das ist jedoch von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich. Prüfen Sie, welche Frist für Sie gilt, damit Sie diese nicht verpassen.

Unter gewissen Umständen ist es auch möglich, sich das Pensionskassenkapital früher auszahlen zu lassen, z.B. für selbstgenutztes Wohneigentum, beim Start in eine Selbständigkeit oder bei dauerhafter Auswanderung.

Kapital oder Rente – was ist für mich besser?

Ob eine Altersrente, die Kapitaloption oder eine Mischform die beste Lösung ist, kommt ganz auf die persönliche Situation an.

Für einen Rentenbezug spricht, dass es ein stabiles und planbares Einkommen nach der Pensionierung gibt – und zwar garantiert lebenslang. Ausserdem übernimmt die Pensionskasse das Anlagerisiko und der bestehende Umwandlungssatz zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung gilt dauerhaft. Im Todesfall der pensionierten Person erhält der überlebende Ehepartner eine Witwenrente: in der Regel 60%.

Für die Kapitaloption spricht, dass sie optimale Flexibilität bietet, um sich zum Beispiel Lebensträume zu erfüllen oder die Hypothek zu amortisieren. Ausserdem lässt sich durch private Anlagen möglicherweise eine höhere Rendite erzielen. Es gibt auch die Möglichkeit, das Kapital in einer lebenslangen, privaten Altersrente anzulegen oder in einen Auszahlungsplan zu investieren. Die Gelder können vollumfänglich vererbt werden. Allerdings besteht bei der Kapitaloption die Gefahr, dass das Geld bereits vor Lebensende aufgebraucht ist.

Die Entscheidung «Rente oder Kapital» hat weitreichende Konsequenzen für Ihre finanzielle Situation im Alter, deshalb sollten Sie sich unbedingt von einer Fachperson beraten lassen.

Welche steuerlichen Aspekte muss ich beachten?

Bei der Entscheidung für den Bezug Ihrer Pensionskassengelder spielen steuerliche Fragen eine grosse Rolle. Denn nicht die Bruttoauszahlungen sollten verglichen, werden, sondern das, was nach Abzug der Steuern übrig bleibt. Dabei müssen alle anderen Einkünfte, also Gelder aus der 1. Säule, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Auch deshalb lohnt es sich, sich von einer Spezialistin oder einem Spezialisten beraten zu lassen.

Weil die Steuersätze je nach Kanton sehr unterschiedlich sein können, kann es aus steuerlicher Sicht sogar interessant sein, im Hinblick auf die Pensionierung den Wohnkanton zu wechseln. Hier müsste aber genügend Zeit eingerechnet werden, damit ein solcher Wechsel auch von den Steuerämtern akzeptiert wird.

Auch wer dauerhaft ins Ausland zieht, sollte vorher genau prüfen, welche steuerlichen Regelungen dort gelten. Möglicherweise sind dort die Steuern für Kapitalauszahlungen sogar niedriger als in der Schweiz.

Ihr Weg in die Pension
Eine umfassende Pensions­­planung ist der erste Schritt auf dem Weg in eine entspannte Pensions­­zeit – egal, ob Sie früher, später oder regulär in Pension gehen möchten.

Lohnt sich eine gestaffelte Auszahlung?

Die gestaffelte Auszahlung von Pensionskassengeldern bietet eine weitere Möglichkeit, um die Steuerlast zu reduzieren. Denn so werden die Auszahlungen über mehrere Jahre verteilt und die Progression lässt sich brechen (Teilpensionierung). 

Hier gilt einmal mehr: Um das Optimum herauszuholen, sollte eine Fachperson die Steuern präzise vorausberechnen, etwa im Rahmen einer Finanz- und Pensionsplanung.

Soll ich nur den überobligatorischen Teil auszahlen lassen?

Bei den meisten Erwerbstätigen sparen in der Pensionskasse nicht nur gemäss dem gesetzlichen Minimum, sondern ihre Pensionskassengelder enthalten auch einen überobligatorischen Anteil. Dieser könnte zum Beispiel als Kapital bezogen werden, während der obligatorische Teil gemäss BVG als Rente ausgezahlt wird – eine der vielen Möglichkeiten für ein Splitting der Pensionskassengelder.

Fazit

Ob beim Bezug Ihrer Pensionskassengelder eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beidem für Sie die beste Lösung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören etwa Ihr Bedürfnis nach Sicherheit, Ihre finanzielle Flexibilität, Ihre Gesundheit und Ihre Träume und Pläne für die Zeit nach der Pensionierung. Auch steuerliche und erbrechtliche Aspekte sollten berücksichtigt werden.

Für Privatpersonen ist es fast unmöglich, alle Informationen im Zusammenhang mit dem Bezug der Pensionskassengelder zu kennen. Doch die Entscheidung für Rente oder Kapital ist unumkehrbar. Deshalb empfiehlt sich unbedingt eine umfassende Beratung mit einer Fachperson. 

Im Rahmen einer Pensions- oder Finanzplanung gewinnen Sie Übersicht über Ihre aktuelle und künftige finanzielle Situation. Wenn Sie verheiratet sind oder im Konkubinat zusammenleben, sollten Sie sich am besten gemeinsam beraten lassen. So erhalten Sie alle Informationen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre finanzielle Zukunft optimal zu gestalten.