Umwandlungssatz: Was bedeutet er für Ihre Rente?

Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Sie nach der Pensionierung jährlich als Rente aus Ihrem Pensions­kassenguthaben erhalten. Da dieser Prozentsatz unter Druck gerät, stellt sich die Frage: Wie sichern Sie Ihre Alters­vorsorge? Wir erklären die wichtigsten Faktoren und zeigen, welche Mass­nahmen Sie ergreifen können.

Was ist der Umwandlungssatz und warum ist er wichtig?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen in der Schweiz im Rahmen der obligatorischen 2. Säule gemeinsam mit dem Arbeitgeber monatlich Beiträge in die Pensions­kasse ein. Diese Beiträge werden als Alters­guthaben angespart und von der Vorsorge­einrichtung verzinst. Bei der Pensionierung wird dieses angesparte Kapital mithilfe des Umwandlungs­satzes in eine Rente umgewandelt. Der Umwandlungs­satz bestimmt, wie viel Prozent des angesparten Kapitals jährlich als Rente ausgezahlt wird. 

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Umwandlungssatz sorgt bei Vielen für Verwirrung
Die neue «Fairplay»-Studie von Zurich Schweiz und den Vita Sammelstiftungen zeigt: Viele Erwerbs­tätige kennen Begriffe wie Umwandlungs­satz und Überobligatorium nicht. 

Wer legt den Umwandlungssatz fest?

Der Bundesrat legt den gesetzlichen Mindestum­wandlungssatz für das obligatorische Altersguthaben fest. Der Umwandlungs­satz für das Über­obligatorium wird von der Pensionskasse bzw. vom obersten Organ einer Pensionskasse festgelegt. Dabei haben Pensions­kassen zwei Möglichkeiten: Beim umhüllenden Prinzip, das vorherrschende Modell heutzutage, gilt für das gesamte Kapitel der gleiche Umwandlungs­satz. Beim gesplitteten Umwandlungssatz – auch Splitting-Modell genannt – wird für das obligatorische Alters­guthaben der gesetzliche Mindestum­wandlungssatz verwendet, während für das Über­obligatorium ein anderer Umwandlungssatz gilt. 

Praktische Rechenbeispiele: So beeinflusst der Umwandlungssatz Ihre Rente

Der Mindestum­wandlungssatz für die obligatorische Altersvorsorge beträgt 6,8% und basiert auf einem Zinsversprechen von 4,5 bis 5% jährlich. Das bedeutet, dass Vorsorgeeinrichtungen jährlich eine Rendite von 4,5 bis 5% erzielen müssen, um diesen Satz zu finanzieren. Mitarbeitende und Arbeitgeber können freiwillig höhere Beiträge leisten, um eine bessere Alters­vorsorge zu gewährleisten. 

Beispiel:

Wie wird der Umwandlungssatz berechnet?

Die Höhe des Umwandlungs­satz basiert auf verschiedenen Faktoren, die für die Berechnung der Renten­höhe entscheidend sind:

  1. Lebenserwartung: Je länger Menschen heutzutage leben, desto länger muss das während des Erwerbs­lebens angesparte Vorsorgekapital ausreichen, um die finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.
  2. Technischer Zinssatz: Der technische Zinssatz ist die angenommene Verzinsung des Vorsorge­kapitals während der Rentenphase, die zur Berechnung der garantierten Leistungen verwendet wird. Er berücksichtigt zukünftige Erträge am Kapitalmarkt und dient als Grundlage für das Zins­versprechen im Umwandlungssatz.
  3. Anwartschaftliche Leistungen: Zusätzliche Leistungen wie die Ehegatten- oder Kinderrente beeinflussen den Umwandlungs­satz, da sie zusätzliche Kosten für die Pensionskasse bedeuten.
  4. Renditen und Anlage­strategie: Die Renditen der Anlagen, in die das Pensions­kassengeld investiert wird, wirken sich ebenfalls auf den Umwandlungssatz aus.
  5. Regulatorische Vorgaben: Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) legt den Mindestum­wandlungssatz fest, der für das obligatorische Altersguthaben gilt.

Die Herausforderung der sinkenden Umwandlungssätze

Der Umwandlungssatz gerät zunehmend unter Druck: Einerseits aufgrund der steigenden Lebens­erwartung andererseits aufgrund sinkender Anlageeträge. Trotzdem wurde der gesetzliche Mindestumwandlungssatz mit der BVG-Revision (2005) zwischen 2006 und 2014 erst einmal von ursprünglich 7,2% schrittweise auf aktuell 6,8% gesenkt.

Oft wird jedoch übersehen, dass ein tieferer Umwandlungs­satz nicht automatisch zu tieferen Renten führt. Eine Reduktion des Umwandlungs­satzes minimiert die Umverteilung von aktiv Versicherten zu Renten­beziehenden und schafft dadurch mehr Spielraum für höhere Verzinsungen des Vorsorge­kapitals. Bei Vita Invest konnten mit einem Umwandlungs­satz von 4,3% vier zusätzlichen Altersrenten ausbezahlt werden. Es ist daher wichtig, den Umwandlungs­satz im Gesamtkontext der Vorsorgeleistung und der Kapital­anlage zu betrachten, um langfristig stabile und nachhaltige Renten zu gewährleisten.

Strategien zur Sicherung einer stabilen Rente im Alter

Um eine ausreichende Altersvorsorge sicherzustellen, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber verschiedene Massnahmen ergreifen:

  1. Zusätzliche Beiträge einzahlen: Arbeitnehmer können freiwillige Beiträge in die Pensions­kasse leisten (Einkäufe), um ihr Alters­guthaben zu erhöhen, die Rente zu sichern und gleichzeitig Steuern zu sparen.
  2. Private Vorsorge nutzen: Eine Ergänzung der Pensionskasse durch private Altersvorsorge­produkte wie die Säule 3a kann helfen, Einkommenslücken im Alter zu schliessen.
  3. Länger arbeiten: Eine spätere Pensionierung kann sich positiv auf die Rente auswirken, da das Kapital länger verzinst wird und der Umwandlungs­satz bei einer späteren Pensionierung höher ist.
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Verantwortung der Arbeitgeber

Auch für Arbeitgeber ist das Thema relevant. Sie sind nicht nur für die Auswahl der Pensionskasse verantwortlich, sondern auch für die Information und Unterstützung ihrer Mitarbeiter. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über die Auswirkungen der Anlagestrategie, der Verzinsung und der Umwandlungs­sätze auf die Altersvorsorge gut informiert sind. Hier einige Tipps:

  • Transparente Kommunikation: Reduzieren Sie mit regelmässigen Informations­veranstaltungen oder individuellen Beratungs­gesprächen Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden.
  • Zusätzliche Unterstützung: Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden Hilfestellungen bei der Optimierung ihrer privaten Vorsorge. 
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