Darf ich Beiträge für die Altersvorsorge in der Steuererklärung abziehen?
Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Unabhängig davon, ob es sich um eine 3a-Police bei einer Versicherung oder ein 3a-Sparkonto bei einer Bank handelt. Die Maximaleinzahlungen sind beschränkt. Lücken in der Pensionskasse (2. Säule) können Sie mit Einkäufen schliessen, die grundsätzlich steuerabzugsfähig sind. Einkäufe in Ihre Pensionskasse sollten Sie allerdings nicht nur steuertechnisch betrachten, sondern auch gut planen.