Firmenkunden:
Sichern Sie alle, die für das Unternehmen arbeiten, bei Unfall und Berufskrankheit finanziell ab: Die Unfallversicherung übernimmt u.a. die Heilbehandlung, Löhne (Taggelder) und Renten.
Ab einer Lohnsumme von CHF 22'050 pro Person müssen Sie Ihre Angestellten obligatorisch versichern: Sie sind mit der beruflichen Vorsorge bei Tod und Invalidität abgesichert und sparen für die Pensionszeit.
Wenn Mitarbeitende wegen Krankheit länger nicht arbeiten können, sind Sie verpflichtet, den Lohn dennoch eine gewisse Zeit weiterzuzahlen. Die Krankentaggeldversicherung springt ein und zahlt entsprechende Taggelder aus.
Unverzichtbarer Schutz für Neugründer: Die Haftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die durch Ihre unternehmerische Tätigkeit bei anderen entstehen.
Die Sachversicherung bietet Ihnen Schutz bei Sachschäden an Ihrem Firmeneigentum wie Gebäude, Waren oder Inventar – ähnlich wie eine Hausratversicherung für Privatpersonen.
Die Cyberversicherung zahlt bei einem Cyberangriff gegen Ihr Unternehmen, z.B. bei Datendiebstahl oder Betrug. Wir übernehmen auch die Kosten für Daten- und Systemwiederherstellung und sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden für Cyber-Risiken.
Obligatorisch für Ihre Angestellten, für Sie empfohlen: Sichern Sie alle, die für das Unternehmen arbeiten, bei Unfall und Berufskrankheit finanziell ab: Die Unfallversicherung übernimmt u.a. die Heilbehandlung, Löhne (Taggelder) und Renten.
Ab einer Lohnsumme von CHF 22'050 müssen Sie Ihre Angestellten obligatorisch versichern: Sie sind mit der beruflichen Vorsorge bei Tod und Invalidität abgesichert und sparen für die Pensionszeit.
Unverzichtbarer Schutz für Neugründer: Die Haftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die durch Ihre unternehmerische Tätigkeit bei anderen entstehen.
Wenn Mitarbeitende wegen Krankheit länger nicht arbeiten können, sind Sie verpflichtet, den Lohn dennoch eine gewisse Zeit weiterzuzahlen. Die Krankentaggeldversicherung springt ein und zahlt entsprechende Taggelder aus.
Die Sachversicherung bietet Ihnen Schutz bei Sachschäden an Ihrem Firmeneigentum wie Gebäude, Waren oder Inventar – ähnlich wie eine Hausratversicherung für Privatpersonen.
Die Cyberversicherung zahlt bei einem Cyberangriff gegen Ihr Unternehmen, z.B. bei Datendiebstahl oder Betrug. Wir übernehmen auch die Kosten für Daten- und Systemwiederherstellung und sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden für Cyber-Risiken.
Folgende Versicherungen können bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) bzw. GmbH wichtig sein:
Für das Unternehmen:
Versicherungen für die Mitarbeitende:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Mitarbeitenden Leistungen zu bieten, die über das gesetzliche Minimum gemäss BVG hinausgehen. So können sich Firmen als attraktive Arbeitgeber positionieren. Lassen Sie sich dazu beraten!
In der Schweiz ist die betriebliche Altersvorsorge, auch bekannt als 2. Säule des Vorsorgesystems, für Arbeitnehmer obligatorisch.
Die Berufliche Vorsorge (BVG) ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Angestellten, die mindestens CHF 22'050 verdienen (Stand 2024), bei einer Pensionskasse zu versichern. Ab einen Alter von 18 Jahren müssen die Angestellten gegen die Risiken Invalidität und Tod abgesichert werden, ab 25 Jahren wird auch obligatorisch fürs Alter gespart.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Mitarbeitenden Leistungen zu bieten, die über das gesetzliche Minimum gemäss BVG hinausgehen. So können sich Firmen als attraktive Arbeitgeber positionieren. Lassen Sie sich dazu beraten!
Gewisse Gesamtarbeitsverträge verpflichten alle Unternehmen dieser Branche, eine kollektive Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.
Ansonsten ist diese Versicherung zur finanziellen Absicherung nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen. Dies deshalb, weil Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, Mitarbeitenden bei Krankheit den Lohn für eine gewisse Zeit weiter auszuzahlen. Wie lange der Lohn bezahlt werden muss, ist für das erste Jahr im Obligationenrecht (OR 324a) geregelt und hängt ab dem zweiten Dienstjahr insbesondere von der Anstellungsdauer ab.
Im Rahmen der Pflicht zur Lohnfortzahlung bietet die kollektive Krankentaggeldversicherung die Sicherheit, dass auch bei einem längeren Ausfall eines Mitarbeitenden die finanzielle Belastung kalkulierbar bleibt. Sie bietet auch die Möglichkeit, sich als grosszügiger Arbeitgeber zu profilieren.
Krankentaggeld: Lohnfortzahlung bei Krankheit | Zurich Schweiz
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Grösse des Unternehmens, der Branche, der Höhe der Versicherungssumme und der individuellen Risikobewertung. Eine pauschale Aussage zu den Kosten ist daher schwierig.
Berechnen Sie Ihre Prämie in wenigen Schritten online oder lassen Sie sich beraten.
Das hängt von diversen Faktoren ab, wie z. B. Unternehmenstätigkeit, Kanton, Umsatz und Inventar. Im KMU-Check können Sie mit wenigen Angaben erfahren, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen obligatorisch sind – und welche empfehlenswert wären. Der KMU-Check ist anonym.
Für Startups/Selbständige
Altersvorsorge: Als selbstständig erwerbende Person sind Sie zwar in der AHV versichert (1. Säule), die Berufliche Vorsorge (2. Säule) ist jedoch freiwillig und nur unter bestimmten Umständen möglich. Eine Alternative ist es, sich über die 3. Säule privat abzusichern – gegen Lebensrisiken wie Invalidität und Todesfall, aber auch bei der Altersvorsorge. Selbstständige können bis zu 20% ihres Netto-Jahreseinkommens steuerbegünstigt in der Säule 3a anlegen, maximal jedoch CHF 35’280 (Stand 2024). Auch in der freien Vorsorge der Säule 3b ist es möglich, sich gegen Risiken abzusichern oder Geld für die Zeit nach der Pensionierung anzusparen.
Für das Unternehmen
Für die Mitarbeitenden
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Mitarbeitenden Leistungen zu bieten, die über das gesetzliche Minimum gemäss BVG hinausgehen. So können sich Firmen als attraktive Arbeitgeber positionieren. Lassen Sie sich dazu beraten!
Das hängt vor allem davon ab, in welchem Umfang Sie Teilzeit arbeiten. Hier finden Sie ausführliche Informationen.
Als selbstständig erwerbstätige Person in der Schweiz müssen Sie verschiedene Sozialversicherungsbeiträge leisten. Hier sind die wichtigsten:
AHV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbsersatzordnung): Der Beitragssatz beträgt derzeit 10,6% des Einkommens für selbständigerwerbende und 10% für Arbeitnehmer. Davon wird je die Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen. Als selbstständige Person müssen Sie den vollen Beitragssatz zahlen.
ALV (Arbeitslosenversicherung): Der Beitragssatz beträgt 2,2% des Einkommens bis zu einem jährlichen Höchstlohn (2024: CHF 148'200 pro Jahr). Davon wird wiederum je die Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen. Selbständigerwerbende können sich nicht der Arbeitslosenversicherung anschliessen.
Berufliche Vorsorge (BVG): Die Beiträge für die berufliche Vorsorge hängen von der gewählten Lösung ab, das Gesetz schreibt minimale Leistungen vor. Selbstständige Personen sind in der Regel nicht verpflichtet, Beiträge zur beruflichen Vorsorge zu leisten. Es wird jedoch empfohlen, eine freiwillige Vorsorge zu treffen, um sich gegen Lebensrisiken wir Invalidität und Tod abzusichern und um fürs Alter vorzusorgen. Lassen Sie sich unbedingt beraten, denn sonst drohen Vorsorgelücken!
Die genauen Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen können angepasst werden und von Ihrem Einkommen abhängen.
Als Selbstständiger in der Schweiz müssen Sie sich selbst um Ihre Sozialversicherung kümmern. Hier sind die wichtigsten Versicherungen, die Sie als Selbstständiger abschliessen sollten:
Krankentaggeldversicherung: In der Schweiz ist die Krankentagegeldversicherung freiwillig, aber empfehlenswert. Sie zahlt den Lohnausfall, wenn Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Die Höhe und Dauer der Leistungen sowie die Wartezeit bis zum Beginn der Auszahlung werden vertraglich vereinbart. Selbstständigerwerbende können sich in der kollektiven Krankentaggeldversicherung versichern lassen.
Unfallversicherung für Selbständigerwerbende: Als selbstständige Person sind Sie nicht automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) abgedeckt, Sie können sich jedoch freiwillig versichern. Die Versicherung bietet Ihnen Schutz bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen. Versichert sind unter anderem Heilungskosten, Taggelder, Invalidenrenten und im Todesfall Leistungen an die Hinterbliebenen. Zusätzlich zur freiwilligen UVG- Versicherung können Sie eine UVG-Zusatzversicherung abschliessen. Diese ergänzt die Leistungen zur Unfallversicherung gemäss UVG. Alternativ kann eine individuelle, massgeschneiderte Unfallversicherung nach dem VVG abgeschlossen werden.
Berufliche Vorsorge (BVG): In der Schweiz sind selbstständig Erwerbende grundsätzlich nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert. Die berufliche Vorsorge ist Teil des schweizerischen 3-Säulen-Prinzips, das darauf abzielt, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu sichern. Unter Umständen haben selbständig Erwerbende die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, um sich so gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität abzusichern. Eine Alternative ist die Absicherung über die 3. Säule. Lassen Sie sich beraten!
Erwerbsausfallversicherung: Selbständig erwerbende Personen oder Geschäftsinhabende gehören in der Regel keiner Pensionskasse an. Entsprechend erhalten Sie bei Erwerbsunfähigkeit keine Rente aus der 2. Säule. Mit der Erwerbsausfallversicherung in der 3. Säule können Sie sich dennoch absichern und erhalten nach einer festgesetzten Wartefrist eine Rente.
Altersvorsorge: Falls Sie keine 2. Säule (Pensionskasse) haben, sollten Sie unbedingt über die 3. Säule fürs Alter vorsorgen. In der Säule 3a können Sie gleichzeitig Steuern sparen. Als Selbständige oder Selbstständiger können Sie bis zu 20% Ihres jährlichen Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, aktuell maximal CHF 35'280 (Stand 2024).
In der Schweiz sind selbständig Erwerbende grundsätzlich nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert. Die berufliche Vorsorge ist Teil des schweizerischen 3-Säulen-Prinzips. Dieses zielt darauf ab, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu sichern.
Für selbständig Erwerbende besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern:
Welche Lösung für Sie die beste ist, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen und Ihrer finanziellen Situation ab. Wichtig ist, dass Sie die Initiative ergreifen, sonst drohen schmerzliche Vosorgelücken - mit der AHV allein könnten Sie im Alter Ihren Lebensstandard nicht halten. Lassen Sie sich von einem Finanz- oder Vorsorgespezialisten beraten.