Die Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut unter anderem bei einem Wohnungsbrand, bei Einbruch oder bei Wasserschäden. Stellen Sie sich vor, Ihr Haus oder Ihre Wohnung sei ein Puppenhaus und Sie stellen es einmal auf den Kopf. Alles, was jetzt herausfällt, gehört auf jeden Fall zum Hausrat - und zusätzlich noch das Velo im Keller, die Skiausrüstung in der Garage und das Kofferset auf dem Estrich. Wählen Sie die Versicherungssumme so, dass Sie den gesamten Inhalt des Zügelwagens damit neu kaufen könnten.
Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnung ist ein Puppenhaus und Sie stellen es einmal auf den Kopf. Alles, was jetzt herausfällt, gehört auf jeden Fall zum Hausrat – und zusätzlich noch Ihr Velo im Keller, die Skiausrüstung in der Garage und das Kofferset auf dem Estrich.
Anders gesagt: Wenn Sie morgen umziehen sollten, was würden Sie den Zügelmännern mitgeben? All das ist Hausrat und in der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
Tipp: Wählen Sie Ihre Versicherungssumme so, dass Sie sich den gesamten Inhalt Ihres Zügelwagens damit neu kaufen könnten.
Sind Ihre Möbel nagelneu oder hat der Zahn der Zeit bereits daran genagt? Für die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung spielt das keine Rolle:Massgebend ist nicht der Zeitwert, sondern der sogenannte Neuwert. Dies bedeutet, dass Sie für die wertrichtige Versicherungssumme jenen Preis zu berücksichtigen haben, zu welchem Sie den Hausrat wieder fabrikneu kaufen könnten.
Tipp: Berücksichtigen Sie bei der Bestimmung der Versicherungssumme weder den ursprünglich bezahlten Kaufpreise noch irgendwelche Occasionspreise aus dem Onlineshop. Entscheidend für Sie sind die aktuellen Verkaufspreise, zu welchen der Hausrat fabrikneu wiederbeschafft werden kann.
Die Versicherungssumme entspricht dem Gesamtwert Ihres Hausrats. Wer kann schon spontan sagen, welchen Wert sein Hausrat hat? Bei Menschen mit Bürojob hat allein der Inhalt des Kleiderschranks oft eine fünfstellige Summe gekostet. Auch das edle Geschirr in der Küche war nicht kostenlos und die teure Skiausrüstung im Keller hat sowieso ihren Preis.
Verlassen Sie sich deshalb nicht blind auf die Standardwerte des Online-Rechners, welcher basierend auf Ihren Angaben eine Versicherungssumme vorschlägt. Denn das Tool weiss ja nicht, dass Sie 2‘000 Bücher im Wohnzimmer stehen haben, als begeisterter Sportler sowohl eine breite Winter- als auch Sommerausrüstung Ihr Eigen nennen, eine umfangreiche CD- bzw. Schallplattensammlung besitzen oder seit 35 Jahren antike Möbel sammeln.
Wichtig: Wer seine Summe zu niedrig ansetzt, läuft Gefahr, dass er im Fall der Fälle nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommt. Denn Versicherer haben das Recht, bei einer zu niedrigen Versicherungssumme anteilmässig ihre Leistungen zu kürzen. Lesen Sie hier wie Sie sich vor Unterversicherung schützen.
Tipp: Laufen Sie mit einem Notizblock von Zimmer zu Zimmer, um den realistischen Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats zu bestimmen – denken Sie dabei auch an die im Keller, Estrich und in der Garage verstauten Sachen. Fragen Sie bei der Hotline oder auf Ihrer Generalagentur nach, falls Sie unsicher sind oder verwenden Sie unser Inventarblatt zur Ermittlung der Versicherungssumme.
Es ist möglich, als Wohngemeinschaft die Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung zusammen zu legen. Dies empfiehlt sich jedoch aus zwei Gründen nicht:
Wir empfehlen deshalb, dass sämtliche WG-Mitglieder selber eine Privathaftpflicht- und eine Hausratversicherung abschliessen.
Gut zu wissen: Schäden, die sich WG-Mitglieder gegenseitig zufügen, werden üblicherweise nicht von der Privathaftpflichtversicherung bezahlt.
Üblicherweise beträgt der Selbstbehalt für ein Ereignis CHF 200. Aber Zurich belohnt vorsichtige Kunden: Schon nach drei schadenfreien Jahren entfällt Ihr Selbstbehalt automatisch und komplett. Da sind Sie vielleicht eines Tages froh drum: Sollte doch einmal ein Missgeschick passieren, kostet es Sie wenigstens nichts.
Ja, falls die Diebstahlversicherung in der Hausratversicherung gewählt wurde, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Für Diebstahl auswärts, z.B. in den Ferien, wird die Zusatzversicherung «Einfacher Diebstahl auswärts» oder «Superdiebstahl» benötigt.
Velos und E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25km/h sind in der Hausratversicherung mitversichert, die enthaltenen Deckungen und Versicherungssummen bieten aber häufig nicht ausreichend Schutz. In der Regel kommt das Velo ausserhalb des Hauses abhanden und die Hausratversicherung zahlt nur, wenn der Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» miteingeschlossen ist. Dies ist aber häufig nur bis zu einer Versicherungssumme von CHF 2'000 der Fall. Beschädigung infolge Unfalls oder Sturzes ist oft ebenfalls nicht gedeckt oder limitiert auf eine Versicherungssumme über die Sportgeräte- oder Haushaltkasko. Eine zusätzliche Bike Versicherung lohnt sich deshalb vor allem bei teuren Velos oder E-Bikes. E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45km/h sind nur mit der Zusatzdeckung «Motor- und Elektromotorfahrräder» in der Hausratversicherung versichert. In der Bike Versicherung können auch diese schnellen E-Bikes versichert werden.
Ja, Bargeld ist bis maximal 5‘000 Franken versichert, zum Beispiel bei einem Brand oder bei einem Einbruch. Bei einem Trickdiebstahl, also z.B. der Entwendung des Portemonnaies in einem Restaurant, ist das Bargeld jedoch nicht versichert.
Mit der Zusatzversicherung «Einfacher Diebstahl auswärts» sichern Sie sich gegen Diebstahl unterwegs ab. Aber Ihr Handy kann nicht nur gestohlen werden, sondern auch herunterfallen, anstossen, im Kaffee ertrinken oder im Regen liegen bleiben. Das Zusatzmodul «Elektrokasko» kommt für solche Schäden auf – egal, ob Sie diese selbst verursacht haben oder jemand anders.
Tipp: Schützen Sie wertvolle Elektrogeräte mit der Kaskoversicherung von Zurich. Im Gegensatz zur reinen Handyversicherung sind auch Ihr Tablet, Ihr Fernseher und Ihre Hifi-Anlage abgesichert – immer mit einen Selbstbehalt von mindestens 200 Franken.
Meistens ist es günstiger, wenn Sie die Zusatzversicherungen «Sportgerätekasko» in die Hausratversicherung einschliessen. Mit dieser Zusatzversicherung ist dann nicht nur der Bruch der Ski versichert, sondern die Beschädigung sämtlicher Sportgeräte (auch Velos mit einem Wert über CHF 1'000) versichert.
Oft wird die Privathaftpflichtversicherung gemeinsam mit dem Hausrat abgeschlossen. Diese Versicherung ist unbedingt empfehlenswert: Sie kommt für Schäden auf, die Sie aus Versehen einem anderen zufügen – weil Sie beispielsweise stolpern und eine antike Vase vom Sockel stossen oder im Teppich des Hotelzimmers einen Brandfleck verursachen. Wenn es sozusagen «dumm gelaufen» ist.
Doch dann gibt es noch die Situationen, die nicht passieren dürften: Beispielsweise, wenn Sie mit dem Velo ein Rotlicht überfahren und einen Fussgänger verletzen oder wenn Sie eine Kerze anzünden, anschliessend das Haus verlassen und dann die Wohnung Feuer fängt. Solch ein Verhalten gilt als grobfahrlässig – und in solchen Fällen haben Versicherer das Recht, ihre Leistungen zu kürzen.
Tipp: Schliessen Sie den Grobfahrlässigkeitsschutz bei der Privathaft unbedingt ein. Denn wer kann sich schon davon freisprechen, dass ihm einmal etwas richtig Blödes passiert? Die zusätzlichen paar Franken sind gut investiert und sorgen für den bestmöglichen Schutz – selbst wenn Sie mit den Gedanken mal ganz woanders waren.
Das Zusatzmodul “Elektrokasko” in der Hausratversicherung bietet eine umfassende Absicherung für alle Elektrogeräte im Haushalt, vom Handy übers Tablet und den Fernseher bis zum Gaming-PC. Egal, ob Ihr Handy beschädigt wird, das Tablet herunterfällt oder Sie aus Versehen Kaffee über den Laptop giessen – Verlust, Beschädigung und Zerstörung sind abgesichert und werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, immer mit einem Selbstbehalt von mindestens CHF 200. Dabei ist es egal, ob Sie die Schäden selbst verursacht haben oder jemand anders.