Autovollmacht für ausgeliehenes Auto: Klarheit für alle

Sie leihen sich das Auto einer Freundin für einen Weekend-Trip ins Ausland oder Sie bringen das Auto Ihres Nachbars für eine Reparatur in die Garage? Solche Freundschafts­dienste beruhen auf Vertrauen und sind ein Zeichen von Unterstützung. Eine schriftliche Einwilligung des Fahrzeug­halters sorgt für Sicherheit und verhindert Missver­ständnisse, wenn Sie mit dem fremden Auto unterwegs sind! Im Ausland ist diese Vollmacht sogar Pflicht.
Eine Frau füllt ein Formular aus

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In der Schweiz praktisch, im Ausland Pflicht

Sind Sie mit einem geliehenen Auto im Ausland unterwegs, müssen Sie schriftlich belegen können, dass der Fahrzeug­halter Ihnen die Nutzung erlaubt hat. Ansonsten drohen mühsame Diskussionen und hohe Bussen. In der Schweiz ist eine schriftliche Ein­willigung nur in Ausnahme­fällen zwingend notwendig. In Situationen wie einer Polizei­kontrolle oder bei einem ungeplanten Werkstatt­besuch kann sie aber hilfreich sein.
Das bringt eine Autovollmacht

Klarheit: Die schriftliche Einwilligung des Fahrzeughalters verhindert unnötige Diskussionen.Rasche
Weiterfahrt: Ein Verdacht auf Diebstahl des Fahrzeuges kann umgehend ausgeräumt werden.
Entspanntes Reisen: Alle notwendigen Formalitäten sind dokumentiert und nachweisbar.

Tipp: Klären Sie die Details des Versicherungsschutzes, bevor Sie ein fremdes Auto nutzen. 

Was in der Autovollmacht geregelt wird

Die Einwilligung zur Fahrzeug­nutzung sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Daten des Autohalters: Name, Anschrift und Kontakt­daten des Fahrzeughalters
  • Daten des Fahrers: Name, Anschrift und Kontak­tdaten der Person, die das Fahrzeug nutzen darf
  • Details zum Fahrzeug: Marke, Modell, Kennzeichen und eventuell die Fahrzeug-Identi­fizierungsnummer
  • Nutzungs­zeitraum: Genaue Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Dauer der Nutzung

Situations­bedingt können spezielle Nutzungs­bedingungen, Einschränkungen oder Versicherungs­hinweise ergänzt werden. Für Reisen nach Russland, Weissrussland oder in die Ukraine muss die Vollmacht zusätzlich durch die Wohn­gemeinde oder einen Notar beglaubigt werden.

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