Bedürfnisse verstehen:
Überblick verschaffen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen und Ihre Verpflichtungen. Zum Vermögen gehören Ihre Kontoguthaben und Immobilien, Ihr Pensionskassenkapital, Ihre Wertschriften und Lebensversicherungen. Zu den Verpflichtungen gehören Hypotheken, Privatkredite oder Negativsaldi auf Kreditkarten.
Budget erstellen
Erstellen Sie ein detailliertes Budget. Möchten Sie nach der Pensionierung in eine kleinere Wohnung ziehen? Oder die Welt bereisen? Mit einem Budget finden Sie heraus, ob Ihre voraussichtlichen Einnahmen die Ausgaben decken.
Sparen fürs Alter
Sparen Sie für Ihre Pensionierung. Sie können dafür freiwillig in die Pensionskasse einzahlen oder privat Vermögen aufbauen. Für die private Vorsorge eignen sich die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b).
Zeitplan aufstellen
Prüfen Sie, welche Pensionierungs-Optionen Ihnen Ihr Arbeitgeber anbieten kann. Kommt für Sie eine Früh- oder Teilpensionierung in Frage? Oder Ist eine ordentliche respektive eine aufgeschobene Pensionierung besser für Sie geeignet?
Wohnsituation beurteilen
Möchten Sie nach der Pensionierung umziehen? Ob Sie ein Eigenheim besitzen oder Miete bezahlen, hat einen Einfluss auf Ihre Ausgaben.
Rente oder Kapital?
Möchten Sie Ihre Pensionskassen-Guthaben als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung beziehen? Oder eine Kombination aus beidem? Überlegen Sie sich diese Entscheidung gut, denn Sie können sie nicht rückgängig machen. Wenn Sie in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung einen Einkauf in die Pensionskasse getätigt haben, muss dieser Betrag unter Umständen als Rente bezogen werden. Ansonsten müssten Sie die Steuern nachzahlen, die Sie dank dem Einkauf gespart haben.
Pensionierung anmelden
Etwa vier Monate vor der Pensionierung sollten Sie sich bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) melden. Nur so erhalten Sie Ihre erste Rente rechtzeitig. Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber über die bevorstehende Pensionerung und legen Sie Ihren letzten Arbeitstag fest.
Unbesorgt leben bis ins hohe Alter
In der Schweiz werden Frauen und Männer tendeziell immer älter. Gut möglich, dass auch Sie Ihren 100. Geburtstag feiern werden. Damit Sie Ihr Leben lang ein Einkommen erhalten, lohnt es sich, über eine Altersrente nachzudenken. Bei einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
Im Jahr 2023 erreichen Männer mit 65 und Frauen mit 64 Jahren das ordentliche Pensionierungsalter. Das bedeutet, die AHV-Rente und auch die Rente aus der Pensionskasse wird zum ersten Mal nach dem 65. bzw. nach dem 64. Geburtstag ausgezahlt. Mit der AHV-Reform, welche am 1. Januar 2024 in Kraft trat, erhöht sich das Referenzalter für Frauen ab Januar 2025 schrittweise auf Alter 65. Ab 1. Januar 2028 gilt das einheitliche Referenzalter für Frauen und Männer von Alter 65.
Sie können nie zu früh beginnen, für das Alter vorzusorgen. Was genau mit dem Geld finanziert wird, hängt von Ihren Plänen und Wünschen ab. Möchten Sie sich früher pensionieren lassen? Im Ruhestand auf Weltreise gehen? Oder sparen Sie für die Ausbildung Ihrer Kinder? Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich ab 50 Jahren mit Ihrer Pensionierung auseinander zu setzen.
Wenn Sie Ihre Pensionskassengelder als Rente beziehen, erhalten Sie lebenslang ein konstantes Einkommen. Bei einem Kapitalbezug erhalten Sie einmalig Ihre gesamten Vorsorgegelder ausgezahlt. Ob eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beidem besser für Sie geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihr Bedürfnis nach Sicherheit, Ihre finanzielle Flexibilität, Ihre Träume und Pläne nach der Pensionierung etc.
In der Regel werden die Alters- und Hinterbliebenenrente (AHV) und die Gelder der Pensionskasse als lebenslängliche Renten ausgezahlt. Meistens reichen diese Renten aber nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Denn die Renten aus den ersten beiden Säulen sind oft kleiner als das bisherige Einkommen. Abhängig davon, welche Mittel bei der Pensionierung zur Verfügung stehen, kann diese Lücke verkleinert oder geschlossen werden. Zum Beispiel mit einer lebenslangen, privaten Altersrente oder mit einem Auszahlungsplan. Lassen Sie sich von unseren Spezialistinnen und Spezialisten beraten. Wir analysieren Ihre persönliche Situation und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf.
Die AHV-Rente, also die Leistung aus der 1. Säule, kann frühestens zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Die AHV-Reform ist seit 1. Januar 2024 in Kraft.
Bei der 2. Säule, der Pensionskasse, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einer Rente oder einer Kapitalauszahlung – oder Sie können beides kombinieren.
Schon heute bieten viele Pensionskassen die Option einer Teilpensionierung. Wer zum Beispiel sein Arbeitspensum mit 63 Jahren von 100% auf 60% reduziert, kann bereits dann 40% der Rente oder des Pensionskassenguthabens beziehen. Im Rahmen der AHV-Reform sind alle Pensionskassen verpflichtet, solche Teilpensionierungen zu ermöglichen.
Je nach Reglement können die Leistungen der Pensionskasse oft bereits ab 58 oder 60 Jahren bezogen werden. Dies hat jedoch zur Folge, dass das ausgezahlte Kapital bzw. die Pensionskassenrente dauerhaft kleiner ausfällt als bei einer ordentlichen Pensionierung. Denn das angesparte Pensionskassenkapital ist ja entsprechend kleiner.
In der Säule 3a können Sie die Gelder bereits fünf Jahre vor Erreichen des Pensionierungsalters beziehen, also aktuell bei Frauen frühestens mit 59 Jahren, bei Männern mit 60 Jahren.
Eine Finanz- oder Pensionsplanung ist eine Lebensplanung. Bis zum Alter von 58 Jahren steht dabei insbesondere der Vermögensaufbau im Zentrum. Ab 58 Jahren geht es dann konkret um die Planung des dritten Lebensabschnitts.
Bei einer Finanz- oder Pensionsplanung erarbeiten unsere Spezialistinnen und Spezialisten anhand Ihrer Bedürfnisse und Ziele ein passendes Konzept für Sie. Dabei berücksichtigen wir Ihre aktuellen Lebensumstände sowie Ihre Leistungen aus allen drei Säulen. Wir erkennen Deckungslücken und zeigen auf, wie Sie diese minimieren oder absichern können. Da sich Ihre Lebensumstände mit der Zeit ändern, Sie neue Pläne und Wünsche haben, sollten Sie auch Ihre Planung regelmässig anschauen und bei Bedarf anpassen.
Eine Finanz- und Pensionsplanung schafft Klarheit. Sie bildet Ihre Grundlagen, auf der Sie die richtigen finanziellen Entscheidungen treffen können.
Grundsätzlich sollten Sie sich so früh wie möglich mit dem Thema «Frühpensionierung» auseinandersetzen, jedoch spätestens ab 50 Jahren. Setzen Sie sich möglichst früh mit der Frage auseinander, wann Sie in Pension gehen möchten. Denn eine Frühpensionierung ist kostspielig: Einerseits müssen Sie die Zeit bis zur AHV-Rente finanziell überbrücken. Andererseits schlagen beim Pensionskassenguthaben die letzten Beitragsjahre dank Verzinsung des Gesamtkapitals besonders zu Buche und Sie müssen mit spürbaren Einbussen rechnen. Schliesslich fällt ja Ihr Erwerbseinkommen weg.
Tipp: Im Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse sehen Sie, wie stark die Höhe Ihrer beruflichen Altersrente vom Zeitpunkt der Pensionierung abhängt. So können Sie sich einen ersten groben Überblick verschaffen.
Es gibt vier Formen der Pensionierung:
Um die optimale Form für Ihre Pensionierung herauszufinden, wenden Sie sich am besten an Ihre Kundenberaterin respektive Kundenberater. Bei Zurich beantworten wir Ihre Fragen gerne.
Die Antwort auf diese Frage fällt von Person zu Person unterschiedlich aus. Deshalb kann sie nicht allgemein beantwortet werden. Entscheidend sind die individuellen Ausgaben der Pensionärin respektive des Pensionären.
Die grössten Kostenpunkte sind:
Diese Ausgaben sollten Sie den zu erwartenden Renten und Ihrem Kapital gegenüberstellen. Für detailliertere Informationen wenden Sie sich am besten an Ihre Kundenberaterin respektive Kundenberater.
Diese Frage muss individuell beantwortet werden. Mittelfristig sinken die Kosten für Mobilität und Freizeit. Stattdessen können aber individuelle Gesundheits- und Pflegekosten ansteigen. Unmittelbar nach der Pensionierung können ausserordentliche Ausgaben wie Hausrenovationen, Reisen, etc. anfallen.
Um diese Frage zu beantworten, eignet sich eine Modellrechnung mit zukünftigen Ausgaben und Einnahmen. Dabei werden die individuellen AHV- und Pensionskassenrenten den individuellen Ausgaben gegenübergestellt. Zudem stellt sich die Frage, ob ein gewisser Kapitalbezug aus der Pensionskasse sinnvoll ist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Kundenberaterin respektive Kundenberater.
Frauen erhalten Ihre AHV-Rente ab dem 64. Geburtstag, Männer ab dem 65. Geburtstag. Damit Sie diese Rente auf Ihrem Bankkonto erhalten, müssen Sie sich rechtzeitig bei jener Ausgleichskasse anmelden, bei der Sie zuletzt Beiträge eingezahlt haben.