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Freizügigkeitsdepot: Machen Sie mehr aus Ihrem Geld

Suchen Sie nach einer passenden Anlage Ihres Pensionskassenguthabens während einer Stellenpause? Bei der Zurich Invest AG können Sie Ihre Vorsorgegelder auch in Wertpapieren investieren, z.B. in Aktien, Obligationen oder Fonds. Wählen Sie Ihre persönliche Anlagestrategie gemäss Ihren Bedürfnissen.

Starke Gründe für die Zurich Invest AG

Deshalb sollten Sie Ihre Vorsorgegelder aus der 2. Säule auf einem Freizügigkeitsdepot bei der Zurich Invest Freizügigkeitsstiftung anlegen:

Machen Sie mehr aus Ihrem Geld

Chancenreiches Investment statt fixem Sparzins: Beim Freizügigkeitsdepot entscheiden Sie selbst über Ihre Geldanlage und können so gemäss Ihrer persönlichen Risikobereitschaft Ihre Renditechancen ausschöpfen.

Wählen Sie Ihre beste Anlagestrategie

Bei uns haben Sie die Wahl zwischen fünf Anlagestrategien und können diese immer wieder anpassen - je nachdem, ob für Sie Sicherheit oder Rendite im Vordergrund steht.

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Freizügigkeitsdepot: fünf Strategien

Beim Freizügigkeitsdepot der Zurich Invest Freizügigkeitsstiftung wird Ihr Vorsorgekapital weltweit in ausgewählte Aktien, Obligationen und Geldmarktpapiere investiert. Je nach Risikobereitschaft und Anlagehorizont können Sie zwischen fünf Anlagestrategien wählen.

Übrigens: Einmal pro Jahr können Sie ohne Mehrkosten die Anlagestrategie wechseln.

Informationen und häufige Fragen zum Freizügigkeitsdepot

Warum benötige ich ein Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot?

Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis beenden, nehmen Sie Ihre Vorsorgegelder aus der 2. Säule mit. Diese werden üblicherweise in der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers eingezahlt. Liegt zwischen den beiden Stellen eine Pause, müssen die Gelder auf einem Freizügigkeitskonto oder einem Freizügigkeitsdepot eingezahlt werden. So können Sie die Vorsorgegelder weiterhin steuerbegünstigt anlegen.

Was sind Gründe, um ein Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot zu eröffnen?

Dieses sind häufige Gründe, warum jemand ein Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot eröffnet:

Arbeitsstellenwechsel: Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle wechseln und der neue Arbeitgeber Ihre Vorsorgegelder nicht sofort übernehmen kann, können Sie diese auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.

Arbeitslosigkeit: Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle kündigen oder gekündigt werden, kann es eine gewisse Zeit dauern, bis Sie wieder eine neue Stelle antreten. In der Zwischenzeit können Sie Ihre Vorsorgegelder auf einem Freizügigkeitskonto einzahlen.

Selbstständigkeit: Wenn Sie sich selbstständig machen, sind Sie je nach Rechtsform nicht mehr obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Entsprechend können Sie Ihre Vorsorgegelder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.

Auslandsaufenthalt: Falls Sie vorübergehend zum Arbeiten ins Ausland gehen, können Sie für die Zeit Ihrer Abwesenheit Ihre Vorsorgegelder auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz parkieren.

Endgültiges Verlassen der Schweiz: Wenn Sie definitiv aus der Schweiz wegziehen, können Sie - je nach Land - möglicherweise Ihre Vorsorgegelder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen oder sich auszahlen zu lassen. Ausserdem sollten Sie steuerliche Fragen berücksichtigen. Lassen Sie sich kompetent beraten!

Längere Arbeitsunterbrüche wie Mutterschaft, Career Break oder auch Frühpension (mehr als 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter)

Was ist der Unterschied zwischen einem Bankkonto, einem Freizügigkeitskonto und einem Freizügigkeitsdepot?

Auf einem Bankkonto können Sie meistens relativ frei über das eingezahlte Geld verfügen. Bei einem Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot dient das Geld speziell der Vorsorge und Sie können es entweder in eine neue Pensionskasse übertragen oder erst mit der Pensionierung beziehen. Eine Auszahlung ist normalerweise nur dann möglich, wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen.

Freizügigkeitskonto und Freizügigkeitsdepot unterscheiden sich in der Anlage: Beim Freizügigkeitskonto erhalten Sie einen festen Zins. Bei einem Freizügigkeitsdepot hingegen können Sie das Geld in Wertpapiere investieren. Bei der Zurich Invest AG zum Beispiel werden Ihre Einlagen weltweit in ausgewählten Aktien, Obligationen und Geldmarktpapieren erstklassiger Unternehmen und Institutionen investiert.

Was sind Vorteile und Nachteile eines Freizügigkeitsdepots?

Kurz gesagt, bietet Ihnen ein Freizügigkeitsdepot im Vergleich zu einem Freizügigkeitskonto mehr Chancen, es hat aber auch mehr Risiken.

Ein wichtiger Vorteil ist, dass Sie Ihre Anlagestrategie individuell wählen können. Sie investieren entsprechend Ihren finanziellen Zielen und Ihrer Risikobereitschaft in Wertpapiere und profitieren so von potenziell höheren Renditen. Ausserdem können Sie Ihre Anlage diversifizieren und durch den Kauf verschiedener Wertpapiere oder Fonds Ihr Risiko streuen. Schliesslich können Sie Marktchancen nutzen und Ihr Portfolio je nach Marktlage anpassen. Zu den Anlagestrategien.

Ein möglicher Nachteil eines Freizügigkeitsdepots ist, dass Ihre Gelder wie bei allen Wertpapierinvestitionen Marktschwankungen ausgesetzt sind. So kann es nicht nur zu Wertsteigerungen, sondern auch zu Wertverlusten kommen. Durch Anpassung Ihrer Risikostrategie in den letzten Jahren Ihrer Anlage können Sie dieses Risiko verringern. Ausserdem benötigt es ein spezialisiertes Fachwissen, beim Thema Anlage die richtigen Entscheidungen zu treffen. Umso wichtiger ist es, einen kompetenten Partner zu wählen.

Wie lange kann das Geld beim alten Arbeitgeber bleiben, wann muss ich es übertragen?

Wenn Sie den Arbeitgeber verlassen, kommt normalerweise Ihre bisherige Pensionskasse bzw. Ihr bisheriger Arbeitgeber auf Sie zu und informiert Sie, dass Sie das angesparte Vorsorgekapital übertragen müssen. Dafür gibt es keine feste Übergangsfrist. Üblicherweise sollte das Geld innerhalb eines Jahres nach Austritt übertragen werden. Viele Pensionskassen überweisen das Freizügigkeitsguthaben innerhalb von 30 Tagen nach Dienstaustritt.

Es ist wichtig, dass Sie als versicherte Person aktiv werden und das Geld entweder auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen lassen. Denn so stellen Sie sicher, dass Ihr Vorsorgekapital optimal verzinst wird und Sie von allen Vorteilen der beruflichen Vorsorge profitieren.

Was passiert, wenn ich mit meiner Freizügigkeitsleistung nichts unternehme, und wie erfahre ich, ob mir aus früheren Arbeitsverhältnissen Pensionskassenleistungen zustehen?

Wenn Sie nichts unternehmen, wird Ihre Pensionskassenaustrittsleistung bzw. Freizügigkeitsleistung in der Regel bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG deponiert. Diese Stiftung verwaltet die Gelder von Personen, die keine neue Vorsorgeeinrichtung angeben. Ob Ihnen Pensionskassenvermögen aus früheren Arbeitsverhältnissen zustehen, erfahren Sie durch eine Anfrage bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG unter kontaktlose Konten.
 

Wie kann ich ein Freizügigkeitsdepot eröffnen?

Wir empfehlen Ihnen, sich dazu frühzeitig von einer Fachperson beraten zu lassen. Sie kann Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen - zum Beispiel, ob sich ein Splitting auf zwei Depots lohnt. Denn es gibt Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, mehrere Freizügigkeitsdepots zu führen, zum Beispiel aus Anlagegründen oder aus steuerlichen Erwägungen.

Wann kann ich mein Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot wieder auflösen?

In diesen Situationen können bzw. müssen Sie Ihr Freizügigkeitskonto/Freizügigkeitsdepot wieder auflösen:

  • Neue Anstellung
    Wenn Sie bei einem neuen Arbeitgeber anfangen und in dessen Pensionskasse eintreten, muss das Freizügigkeitsguthaben in die neue Pensionskasse übertragen werden.
  • Selbstständigkeit
    Wenn Sie sich selbstständig machen und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen, können Sie sich Ihr Freizügigkeitsguthaben auszahlen lassen.
    Wichtig zu wissen: Hierzu ist oft ein Nachweis über die Selbstständigkeit erforderlich.
  • Definitiver Wegzug aus der Schweiz
    Falls Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und in ein Land ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ziehen, können Sie sich Ihr Freizügigkeitsguthaben auszahlen lassen. Wenn Sie innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums umziehen (mit Ausnahme Liechtenstein) können Sie sich nur das überobligatorische Guthaben auszahlen lassen. Das obligatorische Vorsorgekapital muss auf dem Freizügigkeitskonto bleiben, bis Sie das Pensionsalter erreicht haben.
    Einzige Ausnahme: Sie erwerben Wohneigentum.
  • Erwerb von Wohneigentum
    Für den Erwerb oder die Finanzierung von selbstgenutzem Wohneigentum sowie für die Amortisation Ihrer Hypothek dürfen Sie das Freizügigkeitsguthaben verwenden.
  • Vorzeitige oder ordentliche Pensionierung
    Wenn Sie vorzeitig in Pension gehen möchten, können Sie unter Umständen das Freizügigkeitsguthaben beziehen. Die genauen Bedingungen sind je nach Stiftung unterschiedlich. Und selbstverständlich kommt das Geld bei der ordentlichen Pensionierung zur Auszahlung.
  • Vollständige Erwerbsunfähigkeit
    Falls Sie aufgrund von Invalidität vollständig erwerbsunfähig werden, können Sie ebenfalls unter Umständen das Guthaben auszahlen lassen.
  • Ablauf der maximalen Beibehaltungsdauer
    Wenn Sie nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses das Vorsorgekapital nicht innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 2 Jahre) auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Stiftung übertragen, kann Ihre bisherige Pensionskasse das Kapital an die Auffangeinrichtung BVG, eine gesetzliche Freizügigkeitsstiftung, überführen.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Ihr Freizügigkeitskonto auflösen. Denn dies kann unter anderem steuerliche Auswirkungen haben.

Was ist eine Freizügigkeitsstiftung?

Eine Freizügigkeitsstiftung verwaltet vorübergehend Vorsorgegelder aus der 2. Säule von Personen, die aus einem Arbeitsverhältnis ausscheiden und nicht sofort in ein neues eintreten. Die Freizügigkeitsstiftung sorgt dafür, dass die Vorsorgegelder weiterhin sicher und mit einer angemessenen Rendite angelegt werden. Bis zum Bezug sind die Gelder von der Einkommenssteuer befreit. Und im Todesfall des Versicherten zahlt die Freizügigkeitsstiftung Leistungen an die Hinterbliebenen aus.

Konditionen

Eintrittsalter

  • Mindestalter 17 Jahre, maximal AHV-Alter minus fünf Jahre

Laufzeit

  • Keine feste Laufzeit
  • Rückzüge innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen sind möglich. In den vom Reglement vorgesehenen Fällen können die erworbenen Anteile der Anlagestrategie auf ein Wertschriftendepot einer Bank ausgeliefert werden.

Verpfändung

  • Möglich für Wohneigentumsförderung

Gut zu wissen

  • Sicherheit: Alle angebotenen Anlagestrategien unterliegen den strengen gesetzlichen Anlagerichtlinien der Verordnung 2 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2)
  • Kompetenz: Die Verwaltung der Fonds wird durch ausgewiesene Anlagespezialisten vorgenommen
  • Transparenz: Zurich informiert monatlich über die Performance aller Anlagestrategien des Produktes Zurich Invest Freizügigkeit
  • Durch einen Wechsel der Vorsorgeeinrichtung oder durch Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann Ihr Schutz bei Tod oder Invalidität lückenhaft werden; sichern Sie sich und Ihre Familie daher mit der passenden Versicherungslösung von Zurich ab

Sie finden die aktuellen Kurse (C-Klasse) unter folgendem Link:
www.goto-funds.com - zurichinvestfunds - retail-funds

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