Risiken absichern:
Stirbt die versicherte Person, so erhalten die Begünstigten einer Risikolebensversicherung, auch Todesfall-Risikoversicherung genannt, eine Kapitalleistung. Damit lassen sich beispielsweise Konkubinatspartner absichern, die staatlich weniger geschützt sind als Ehepartner. Familien können finanzielle Engpässe verhindern und zum Beispiel sicherstellen, dass sie selbst nach einem Schicksalsschlag auf jeden Fall im eigenen Heim bleiben können.
Ja. Bei der Todesfallrisikoversicherung «LebenRisiko» von Zurich können Sie die Höhe und Dauer des Risikoschutzes frei wählen und dadurch an den individuellen Bedarf anpassen. Zusätzlich bietet Zurich eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit an. Diese schützt Sie gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit und springt ein, wenn Sie nach einem Unfall oder einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr wie bisher ausüben können. Unser Online-Produkt «LifeProtect direct» ist eine reine Todesfallversicherung, dafür lässt es sich einfach online abschliessen und kann jährlich verlängert werden.
Im Rahmen der freien Vorsorge (Säule 3b) können Sie jede Person begünstigen, die Sie absichern möchten, unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Das kann auch ein Konkubinatspartner sein. Im Fall der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) ist die Begünstigungsregelung grösstenteils gesetzlich vorgegeben.
Mit einer Risikolebensversicherung können Sie ein Todesfallkapital absichern. Dieses wird ausgezahlt, falls Ihnen etwas zustossen sollte. So können Sie Ihre Familie und Ihre Kinder vor den finanziellen Folgen eines Schicksalsschlags schützen und zum Beispiel sicherstellen, dass die Familie in der gewohnten Umgebung bleiben kann.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt Sie und Ihre Familie gegen einen Lohnausfall, wenn Sie nach einem Unfall oder durch eine Krankheit Ihren Beruf gar nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben können. Infolge von Krankheit und/oder Unfall wird nach einer vereinbarten Wartefrist eine Rente ausgezahlt.
Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person wegen Krankheit, Unfall oder eines Gebrechens vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr imstande ist, ihren Beruf oder eine andere ihr zumutbare Tätigkeit auszuüben. Wird die versicherte Person während der vereinbarten Versicherungsdauer erwerbsunfähig, zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Rente bei Erwerbsunfähigkeit im Rahmen der Vertragsbedingungen.
Ob es nach einem Todesfall Leistungen aus der ersten und / oder der zweiten Säule gibt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Selbst wenn Leistungen aus beiden Säulen gezahlt werden, sind diese zusammen meist spürbar tiefer als das bisherige Einkommen. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie diese Lücke schliessen – damit im Falle des Falles zum emotionalen Schmerz nicht auch noch Geldsorgen dazukommen. Eine individuelle Beratung lohnt sich.
Falls Ihnen etwas zustossen sollte, hat Ihr Konkubinatspartner keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil an Ihrem Erbe. Ausserdem erhält er oder sie keine Leistungen aus der AHV. Auch die Pensionskasse zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Umso wichtiger ist eine private Absicherung über eine Risikolebensversicherung.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Familie weiterhin im eigenen Zuhause leben und weiterhin die Hypothekenzahlung leisten kann. Mit einer Todesfallversicherung erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Kapitalauszahlung und haben so die Wahl, ob sie die Hypothek ganz oder teilweise zurückzahlen möchten. Ihre Familie kann somit selbst entscheiden, wie und wo sie ihre Zukunft gestalten möchte.
Sind Sie Inhaber oder Teilhaber einer Firma, deren Erfolg stark personenabhängig ist? Mit wenig Geld können Geschäftspartner sich gegenseitig absichern und so den Fortbestand des Unternehmens auch im Fall der Fälle sicherstellen. Eine individuelle Beratung lohnt sich.